FORMAT
Produktklassifizierung Dual-Use
Alle in der Ausfuhrliste aufgelisteten Güter sind ausfuhrgenehmigungspflichtig. Die Gegenprüfung, die sogenannte Klassifizierung, ist von jedem Unternehmen durchzuführen.
Bei der Klassifizierung wird unterschieden zwischen:
- nicht meldepflichtigen Gütern
- militärischen Gütern
- Dual-Use-Gütern
Der wesentliche Unterschied bei den Gütern ist, dass es bei den militärischen Gütern eine eindeutige Verwendung gibt, während die sogenannten Dual-Use-Güter einen doppelten Verwendungszweck haben. Dual-Use-Güter sind Waren, die sowohl zivil als auch militärisch eingesetzt werden können.
Diese Güter sind in drei Bereiche zu klassifizieren:
- Ware
- Software
- Technologie
Mithilfe des FORMAT-EZT, basierend auf der TARIC-Datenbank, kann anhand der Tarifnummer die Ausfuhrlistenposition ermittelt und zugewiesen werden. Weiterhin können hierüber aktuelle Daten aus dem Außenwirtschaftsgesetz und der Außenwirtschaftsverordnung eingesehen werden.
Ausfuhrgenehmigungsverwaltung
Ausfuhrgenehmigungen und ELAN-K2
Nach dem Außenwirtschaftsgesetz ist der Warenverkehr mit dem Ausland grundsätzlich frei. Es gibt aber Beschränkungen, die durch nationale oder EU-Verordnungen geregelt sind. Zuständig für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn.
Das elektronische System „ELAN-K2“ ist ein System mit dem Antragsteller Anträge auf Ausfuhr-/Verbringungsgenehmigungen, Nullbescheide, Voranfragen, Auskünfte zur Güterliste, Handels- und Vermittlungsgeschäfte sowie Sammelausfuhrgenehmigungen elektronisch beim BAFA einreichen können und auch Rückfragen von Seiten des BAFA an den Antragsteller elektronisch abgewickelt werden.
Wir haben alle Funktionen von ELAN-K2 in die FORMAT-Produktfamilie „IVEAS“ integriert. Somit kann ein vollelektronischer Datenaustausch zwischen dem System ELAN-K2 und den Unternehmensdaten realisiert werden.
Sanktionslistenprüfung
FORMAT-SAM: Der Sanktionsmonitor für eine sichere Compliance
Durch die EU-Verordnungen zur Terrorismusbekämpfung (EG) Nr. 881/2002 und 2580/2001 sind alle Unternehmen zu komplexen Prüfmaßnahmen verpflichtet. Die Prüfung der Geschäftsadressen muss gegen die bestehenden Sanktionslisten erfolgen.
Viele Unternehmen sind davon überzeugt, dass sie von der Sanktionslistenprüfung nicht betroffen sind, weil sie nur innerhalb Deutschlands oder der EU Geschäfte machen. Dies ist ein Irrtum, der schwere Folgen haben kann.
Eine zuverlässige Compliance bzw. Sanktionslistenprüfung empfiehlt sich für jedes Unternehmen und zwar vor Aufnahme der Geschäftsbeziehungen. Mit unserem Sanktionsmonitor sind Sie in puncto Compliance auf der sicheren Seite. Die Softwarelösung erledigt für Sie den automatisierten Abgleich aller Personen- und Firmenadressen mit den ausgewählten und aktuellen Sanktionslisten. Am Ende des Tages liegt Ihnen eine detaillierte Protokollierung Ihrer Prüfung vor. Das bedeutet für Ihre Geschäftsbeziehungen maximale Sicherheit.
Gehen Sie kein Risiko ein und sichern Sie sich professionell ab.
Offenlegung von Entitäten und Beziehungen – dank AVA
Die Offenlegung von Entitäten und Beziehungen und die daraus entstehende Recherchearbeit ist sehr aufwendig. Denn der Name allein garantiert nicht zweifelsfrei, dass es sich um die gesuchte Entität handelt. Einzigartig und identifizierbar wird diese erst durch die Überprüfung weiterer Attribute. Diese sind in der Realität meistens in verschiedenen Datenbeständen verstreut.
Mit AVA (Advanced Visual Analyzer for Entities and Relationship) erhalten Sie eine klare und übersichtliche Darstellung aller Entitäten, die zuvor im Sanktionsmonitor FORMAT-SAM geprüft wurden. Zu jedem Eintrag in einer Sanktionsliste gibt es eine Rechtsgrundlage. Sie erhalten mit AVA die Möglichkeit, sich ein komplettes Bild inklusive aller Rechtsgrundlagen zu verschaffen und ein klares Profil der jeweiligen Entität zu erhalten.
FORMAT Content-Team
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, die Qualität der Daten stetig im Austausch mit nationalen und internationalen Behörden zu verbessern. Hierfür haben wir ein eigenes Content-Team gebildet, welches die Sanktionslisten und Verordnungen prüft und die elektronisch bereitgestellten Informationen mit rechtsverbindlichen Dokumenten abgleicht – somit bieten wir verlässliche Daten. Diese Daten stellen wir bei Änderungen vollautomatisiert innerhalb von 24 Stunden zur Verfügung.
Nutzen Sie gerne unsere Sanktionslistenübersicht, um zu erfahren, welche Sanktionslisten im FORMAT-SAM gebucht werden können.
Schon gewusst? Prüfung von Flugzeugkennzeichen
Beim Begriff „Compliance“ oder „Sanktionslistenprüfung“ denken wir in der Regel sofort an Personen oder Unternehmen. Was wenige wissen: In den Sanktionslisten sind ebenfalls Flugzeugkennzeichen enthalten. Auch diese müssen geprüft werden, um den Eigentümer zu identifizieren.
Unser FORMAT-SAM kann ebenso für die Prüfung von Flugzeugkennzeichen und Flugzeugserialnummern eingesetzt werden. Dies erfordert eine individuelle Einstellung der Schnittstellen zwischen dem firmeneigenen ERP-System und dem FORMAT-SAM. So können die Daten täglich automatisiert geprüft und natürlich rechtssicher dokumentiert werden. Sie wünschen mehr Infos? Schreiben Sie uns gerne an unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Exportkontrolle
Zum Schutz deutscher außen- und sicherheitspolitischer Interessen ist der Außenhandel beschränkt und die Anforderungen an exportierende Unternehmen werden immer komplexer. Die Verantwortlichkeit liegt bei einem Mitglied der Geschäftsleitung und ist somit im Unternehmen als Chefsache zu betrachten - Verstöße können weitreichende Folgen haben.
Jedes Unternehmen muss daher eigenverantwortlich prüfen, ob seine Produkte von der Ausfuhrliste erfasst sind, um feststellen zu können, ob beim Export eine Genehmigungspflicht für das Unternehmen besteht.
Eine weitere unumgängliche Prüfung ist die der diversen Sanktionslisten. Hierbei muss überprüft werden, ob der Partner des Unternehmens, d.h. Kunden, Lieferanten oder Dienstleister etc., nicht von einer der gültigen Sanktionslisten erfasst ist. Auch können bestimmte Endverwendungen (z.B. militärische Endverwendung) oder Lieferungen in „sensible“ Länder wie z.B. Iran, Libyen, Syrien einer Genehmigungspflicht unterliegen. All diese Prüfungen stellen sicher, dass die zu liefernden Güter, Software und Technologien als auch der Kapital-/Zahlungsverkehr den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Wir unterstützen mit unseren Softwarelösungen die Einhaltung der komplexen Vorschriften für eine effektive Exportkontrolle.