Passive Veredelung
Wenn Vor- oder Rohprodukte aus einem Wirtschaftsraum exportiert werden, um an diesen in einem ausländischen Wirtschaftsraum eine Weiter-/Endbearbeitung ("veredelt") vorzunehmen und anschließend wieder in den ursprünglichen Wirtschaftsraum zurück importiert werden, spricht man von "passiver Veredelung".
Aus Kostengründen sind viele Unternehmen gezwungen, einen Teil ihrer Produktion oder sogar die komplette Produktion außerhalb Deutschlands, in einem Drittland, durchzuführen. Durch die Auslandsproduktion ist es häufig der Fall, dass eine Ware mehrmals zolltechnisch behandelt wird, ehe sie ihrer Bestimmung zugeführt werden kann.
Folgende Zollbehandlungen sind möglich, wodurch das Produkt einer 6-maligen Zollbehandlung unterliegen kann:
- „Import“ Einkauf/Beschaffung der Produktionsmaterialien (im Inland, der EG oder aus verschiedenen Drittländern)
- „Export“ in ein Produktionsland (aller Stücklistenpositionen)
- „Re-Import“ des hergestellten Produktes
- „Export“ Verkauf des hergestellten Produktes in ein Drittland
- „Re-Import“ ggf. Reklamation, Ausbesserung etc.
- "Re-Export“ an Kunden
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