Zolllager
Die Führung eines Zolllagers ist für Unternehmen, die zollpflichtige Waren aus Drittländern importieren und diese wiederum in andere Drittländer exportieren, von besonderer Bedeutung.
Der Vorteil liegt darin, dass die kompletten Abgaben gespart werden, d. h. keine Entrichtung von Zöllen fällig wird. Selbst nach dem Import von zollpflichtigen Drittlandswaren und Überführung in ein Zolllager mit anschließendem Verkauf in die Gemeinschaft (EG), fallen die Abgaben erst mit der Entnahme aus dem Zolllager an. Die Nutzung eines Zolllagers kann somit eine echte finanzielle Ersparnis bedeuten. Ein Zolllager (in der Schweiz auch: Zollfreilager) ist ein Warenlager zur unversteuerten und unverzollten Zwischenlagerung von Waren. Zudem finden handelspolitische Maßnahmen keine Anwendung.
Diese Lager liegen unter amtlichen Zollverschluss, das bedeutet, sie werden vom Zoll zugelassen und überwacht. Das Zolllager definiert sich hauptsächlich durch das Verfahren und weniger durch den physischen Ort, daher spricht man auch vom Zolllagerverfahren.