Produktklassifizierung Dual-Use
Alle in der Ausfuhrliste aufgelisteten Güter sind ausfuhrgenehmigungspflichtig. Die Gegenprüfung, die sogenannte Klassifizierung, ist von jedem Unternehmen durchzuführen.
Bei der Klassifizierung wird unterschieden zwischen:
- nicht meldepflichtigen Gütern
- militärischen Gütern
- Dual-Use-Gütern
Der wesentliche Unterschied bei den Gütern ist, dass es bei den militärischen Gütern eine eindeutige Verwendung gibt, während die sogenannten Dual-Use-Güter einen doppelten Verwendungszweck haben. Dual-Use-Güter sind Waren, die sowohl zivil als auch militärisch eingesetzt werden können.
Diese Güter sind in drei Bereiche zu klassifizieren:
- Ware
- Software
- Technologie
Mithilfe des FORMAT-EZT, basierend auf der TARIC-Datenbank, kann anhand der Tarifnummer die Ausfuhrlistenposition ermittelt und zugewiesen werden. Weiterhin können hierüber aktuelle Daten aus dem Außenwirtschaftsgesetz und der Außenwirtschaftsverordnung eingesehen werden.