Gelangensbestätigung

Umsatzsteuerfreie EU-Lieferungen - Nachweispflicht bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Sämtliche Unternehmen sind nach §17a UStDV verpflichtet, ihre umsatzsteuerfreien Lieferungen in EU-Mitgliedsstaaten nachzuweisen. Für nicht vorhandene Nachweise werden - im Prüfungsfall - 19% MwSt. vom Finanzamt nacherhoben. Das Unternehmen trägt das Risiko, wenn es die Gelangensbestätigung nicht erhält bzw. die Nachweisführung nicht lückenlos ist.
Mit unserem FORMAT GBS bieten wir Ihnen eine Lösung, die die gesetzlichen Anforderungen an die verschiedenen Formen der Nachweisführung effizient löst:
- Elektronisches Anfordern von Einzel- oder Sammelbestätigungen.
- Ein Überwachungssystem mit Mahnfunktion.
- Automatisiertes Verarbeiten verschiedener Nachweise (Gelangensbestätigung, Konnossement, Frachtbrief, Spediteursbescheinigung etc.).
- Dokumenten-Ablagesystem zur Verwaltung von manuellen oder elektronischen Nachweisen.
- Transparenz von der Rechnung bis zum Erhalt des Nachweises.
Welche Versandart Sie auch nutzen - Spediteur, Kurierdienst, Postdienstleister, Abholung durch Kunden - das FORMAT GBS bietet Ihnen aus einer Hand ein Überwachungssystem zur Nachverfolgung der Gelangensbestätigung oder der Alternativen und Sie können alle Prozesse der Nachweise vollständig in einem System abbilden und erhalten dadurch die volle Transparenz.