Präferenzkalkulation
Jedes Unternehmen mit Sitz in der EU muss für seine Produkte eine lückenlose Präferenzkalkulation durchführen, wenn es in Staaten exportiert, die mit der EU ein Präferenzabkommen abgeschlossen haben. Die Empfänger in diesen Staaten haben den Vorteil, dass die Ware zollfrei oder zollermäßigt eingeführt werden kann. Der Nachweis der Präferenzberechtigung ist für viele exportierende Unternehmen im internationalen Wettbewerb daher ein wichtiges Verkaufsargument.
Unsere FORMAT-Präferenzkalkulation ermöglicht es Ihnen diesen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. Mit unserer Softwarelösung können Sie Präferenzeigenschaften für Ihre Produkte erreichen, optimieren und nachweisen.
Und Sie ziehen einen doppelten Nutzen aus der Präferenzkalkulation von FORMAT:
- Erfüllung der Nachweispflicht gegenüber den Kontrollbehörden
- und bereits im Stadium der Konstruktion und Stücklistenerstellung werden flexible Reaktionen ermöglicht, beispielsweise durch den Austausch von Vormaterial, um in den Vorzug der Präferenzberechtigung zu gelangen.
Präferenzkalkulation jetzt auf den Stichtag genau
Mit unserem FORMAT-WUP bieten wir ab sofort die Möglichkeit bei Standardkalkulationen einen Stichtag auszuwählen. Durch den Einsatz dieses Stichtags können sich Änderungen in der Präferenzkalkulation ergeben, die für Unternehmen positive Auswirkungen mit sich bringen. Beispielsweise können mit den aktuell vorliegenden Informationen neue Kalkulationen für in der Vergangenheit liegende Verkäufe im Nachhinein durchgeführt werden. Ebenfalls lassen sich dadurch Lücken bei bereits abgelaufenen Kalkulationen schließen, die nicht rechtzeitig neu berechnet wurden. Für den Falle, dass es mehrere Kalkulationsergebnisse zum selben Artikel und selben Abkommen an einem Stichtag gibt, wird nur noch das aktuelle Ergebnis bewertet. Alle Ergebnisse stellen wir Ihnen in einer Kalkulationsübersicht bereit.