
Lieferantenerklärungen & Präferenzkalkulation Ihren Wettbewerbsvorteil bauen wir weiter aus
Unser Tool zur Warenursprungs- & Präferenzermittlung FORMAT-WUP unterstützt Sie, um Fehler zu reduzieren und rechtliche Vorgaben einzuhalten. Steigern Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Handel durch korrekte Präferenznachweise.
Die externen Anforderungen werden immer größer: Die Anzahl der Präferenzabkommen steigt kontinuierlich. Dadurch entsteht eine hohe Komplexität aufgrund inhaltlicher Abweichungen der Abkommen. Auch die rechtlichen Konsequenzen bei Nichteinhaltung verunsichern die Unternehmen. Die Gefahr, die entsprechenden Präferenznachweise nicht vorlegen zu können, ist groß. Umso mehr Chancen haben Unternehmen im internationalen Wettbewerb, die die Präferenzen ausweisen können.
Features
Features im Überblick
Effizient
Die Präferenzkalkulation ist bis zu 100% automatisiert durchführbar und spart wertvolle Zeit.
Optimierte Prozesse sind übersichtlich und kosteneffizient.
Einfach
Die Verwaltung von Präferenznachweisen sowie die Ermittlung der präferenziellen Ursprungseigenschaft des Lagerbestandes sind einfach durchzuführen. Es können alle Abkommen der EU und CH / EFTA kalkuliert werden.
Integriert
FORMAT-WUP integriert sich in die jeweilige Prozesslandschaft. Es erfolgt ein automatisches Update der Basisdaten und eine Worst-Case-Betrachtung.
Kalkulierbar
Führen Sie die Kalkulation Ihrer Standardstücklisten und Ihrer individuellen Verkaufs-, Produktions- und Fertigungsaufträge durch.
Funktionen
Funktionen
- Die Software bietet Ihnen sowohl die Anforderung und Verwaltung, als auch die Ausstellung von Langzeit-Lieferantenerklärungen. Verwalten Sie außerdem Ihre Einzelnachweise (Einzel-Lieferantenerklärungen, EUR.1, EUR.MED, Ursprungserklärungen).
- Dank der Differenzanforderung haben Sie keine fehlenden oder doppelt angeforderten LLEs mehr. Zusätzlich sorgen die Plausibilitätsprüfungen beim Einbuchen für eine niedrigere Fehlerquote. Überwachen und Nachfassen der angeforderten Lieferantenerklärungen ist über drei Mahnstufen möglich. Ermitteln Sie theoretisch mögliche Abkommen aufgrund der Daten des Einzelnachweises. Auf Basis von Verkaufsdaten werden mögliche Artikel für die Ausstellung vorgeschlagen. Erstellte Lieferantenerklärungen entsprechen immer den aktuellen Vorgaben des UZK.
- Nutzen Sie die Präferenzkalkulation auf Grundlage der Stücklisten in FORMAT-WUP oder die Präferenzermittlung von individuellen Stücklisten (Verkaufsaufträge und Produktions- / Fertigungsaufträge).
- Unterschiedliche Kalkulationsintervalle oder eine Kalkulation für einen bestimmten Stichtag sind möglich. Profitieren Sie von der Erinnerung oder automatisierten Kalkulation demnächst auslaufender Kalkulationen. Diagonale Kumulierung und allgemeine Toleranzen sind anwendbar. Minimalbehandlung und Warenzusammenstellungen nach AV3. Erhalten Sie ein detailliertes Kalkulationsergebnis mit der Übersicht der geprüften Wareneingänge und Präferenznachweise.
Technische
Funktionalitäten
- Stamm- und Bewegungsdaten können per Schnittstelle automatisiert aus dem ERP-System übertragen werden
- Ergebnisdaten können Mithilfe von Ausgabeschnittstellen an das ERP übergeben werden
- Anforderungen von Lieferantenerklärungen per Standard PDF, bearbeitbares PDF, Excel
- Austausch der Daten von angeforderten und ausgestellten Lieferantenerklärungen per eBVZHSchnittstelle
- Simulationsunterstützung
Workflow
Datenfluss innerhalb des FORMAT-WUP

FAQ
Ihre Fragen kurz beantwortet
Was ist der Ab-Werk-Preis?
Ab-Werk-Preis ist der tatsächlich gezahlte/zu zahlende Preis beim Verlassen des Herstellerwerks. In der Praxis:
- Ausgangspunkt: Nettorechnungsbetrag je Einheit des konkreten Verkaufs.
- Abziehen: Alle im Preis enthaltenen Kosten nach dem Werkstor (z. B. Inlandsfracht, Hafen-/Terminalgebühren, internationale Fracht/Versicherung).
- Hinzurechnen: Beistellungen/Vorleistungen des Käufers, soweit nicht im Preis enthalten.
- Incoterms: EXW-Nettopreis entspricht meist dem Ab-Werk-Preis; bei FOB/CFR/CIF enthaltene Transport-/Versicherungskosten abziehen.
Hinweis: Für Ursprungskalkulationen gilt die Definition im jeweiligen Ursprungsprotokoll des einschlägigen Präferenzabkommens.
Was bedeutet „Zollwert an den Wareneingangsdaten“ im Präferenzrecht?
„Zollwert an den Wareneingangsdaten“ = Wert der importierten Ware am Ort/Zeitpunkt des EU-Eingangs. Er ist Grundlage für Einfuhrabgaben und – sofern die Präferenzregel darauf abstellt – für wertbezogene Ursprungsprüfungen (z. B. Listenregeln, RVC).
Ermittlung (Regelfall Transaktionswert nach Art. 70 UZK):
- Hinzurechnen bis zur EU-Grenze: Transport/Versicherung, Verladen/Umschlag, Verpackung, Provisionen (ohne Einkaufsprovisionen), Lizenzgebühren, Beistellungen, Verkäufererlöse.
- Abziehen ab EU-Grenze: EU-Binnenfracht, in der EU erhobene Abgaben (Zoll/EUSt), Einkaufsprovisionen, belegte nachträgliche Rabatte.
Praxis:
- Maßgeblich sind die Wareneingangsdaten (Incoterm, Fracht/Versicherung, Lizenzen, Beistellungen, Rabatte, Währung/Kurs).
- Incoterms steuern, was bis zur EU-Grenze einzubeziehen ist.
- Umrechnung in EUR mit dem am Anmeldetag gültigen Zollkurs.
Abgrenzung:
- Zollwert ≠ Intrastat-Wert ≠ handelsrechtlicher Einkaufswert.
- Wenn Präferenzregeln „ab Werk“ verlangen: grenzüberschreitende Fracht/Versicherung aus dem Zollwert herausrechnen. Stellen Regeln ausdrücklich auf „Zollwert“ ab, ist dieser zu verwenden.
Was bedeutet „Warenzusammenstellung“ im Präferenzrecht?
- Definition: Eine Warenzusammenstellung (Set) ist eine Packung mit mindestens zwei unterschiedlichen Waren, die üblicherweise zusammen verkauft werden, um einen bestimmten Bedarf oder eine Tätigkeit zu erfüllen (vgl. AV 3 b HS).
- Tarifierung: Im Zolltarif wird die Zusammenstellung nach dem charakterbestimmenden Bestandteil eingereiht.
- Präferenzursprung: Der Ursprung richtet sich nicht automatisch nach dem charakterbestimmenden Bestandteil. Die Zusammenstellung gilt als Ursprungsware, wenn alle Bestandteile Ursprung im selben Vertragsstaat haben, oder die Listenregel für die Tarifposition der Zusammenstellung (inkl. zulässiger Toleranzen) erfüllt ist.Einzelne Nichtursprungswaren sind zulässig, sofern die einschlägige Listenregel/Toleranz dies erlaubt.
- Nachweis: Der Präferenznachweis (z. B. Ursprungserklärung, EUR.1) wird für die Zusammenstellung als Gesamtware ausgestellt; Einzelnachweise der Komponenten dienen nur der Kalkulation.
- Beispiele: Werkzeugset, Erste-Hilfe-Set, Rasier-Set, Geschenkset mit thematischem Zusammenhang.
Hinweis: Bloß gemeinsam verpackte, nicht zusammengehörige Artikel sind keine Warenzusammenstellung; sie sind getrennt zu behandeln.
Was ist eine Minimalbehandlung im Präferenzrecht?
„Minimalbehandlung“ sind einfache, oberflächliche Vorgänge, die keinen Präferenzursprung begründen. Beispiele: Reinigen, Sortieren, Kühlen/Einfrieren, einfaches Umpacken/Etikettieren, einfaches Mischen oder simples Montieren ohne wesentliche Funktionsänderung. Dafür gibt es keinen Präferenznachweis (z. B. EUR.1).
Wichtig: Präferenzursprung erfordert stets eine „ausreichende Be- oder Verarbeitung“ nach den Listenregeln des jeweiligen Abkommens (z. B. Tarifwechsel, Wertkriterium, spezifische Verarbeitung).
Muss ich Lieferantenerklärungen an meine Kunden ausstellen?
Nein, eine rechtliche Pflicht zur Ausstellung von Lieferantenerklärungen (LE) besteht in der Regel nicht.
Warum es trotzdem sinnvoll ist:
- Zollvorteile für Ihre Kunden: Mit LE können Präferenznachweise (z. B. Ursprungserklärung, EUR.1) erstellt und Zölle gespart werden.
- Besser im Einkauf bewertet: Viele Kunden verlangen LE – ohne sie drohen schlechtere Bewertungen oder Auftragsverluste.
- Planungssicherheit: Langzeit-Lieferantenerklärungen (LLE) erleichtern Kalkulation und Zollplanung über mehrere Sendungen.
- Kostenvorteile in der Kette: Geringere Importzölle erhöhen die Marge des Kunden und schaffen Preisspielraum – auch zu Ihrem Vorteil.
Das könnte Sie auch interessieren