Ausfuhrgenehmigungsverwaltung
Ausfuhrgenehmigungen und ELAN-K2
Nach dem Außenwirtschaftsgesetz ist der Warenverkehr mit dem Ausland grundsätzlich frei. Es gibt aber Beschränkungen, die durch nationale oder EU-Verordnungen geregelt sind. Zuständig für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn.
Das elektronische System „ELAN-K2“ ist ein System mit dem Antragsteller Anträge auf Ausfuhr-/Verbringungsgenehmigungen, Nullbescheide, Voranfragen, Auskünfte zur Güterliste, Handels- und Vermittlungsgeschäfte sowie Sammelausfuhrgenehmigungen elektronisch beim BAFA einreichen können und auch Rückfragen von Seiten des BAFA an den Antragsteller elektronisch abgewickelt werden.
Wir haben alle Funktionen von ELAN-K2 in die FORMAT-Produktfamilie „IVEAS“ integriert. Somit kann ein vollelektronischer Datenaustausch zwischen dem System ELAN-K2 und den Unternehmensdaten realisiert werden.