
Startschuss für die EU-Zollreform Wir fassen für Sie die wichtigsten Aspekte zusammen
Mit der Veröffentlichung der EU-Zollreform im Amtsblatt am 16. September 2026 und der schrittweisen Umsetzung fällt der Startschuss für ein digitales und datengesteuertes Zollsystem. Ziel ist es, dieses datengesteuerter und besser auf die wachsenden Anforderungen des internationalen Handels auszurichten. Im Fokus stehen dabei ein modernisierter Unionszollkodex (UZK) sowie die neue EU-Zollbehörde (EUCA).
Wir fassen für Sie die wichtigsten Aspekte zusammen:
- Ein neuer Zollkodex der Union: Die neue UZK-Verordnung bildet die Rechtsgrundlage für die EU-Zollreform. Mit ihr wird die Rechtsarchitektur für Zollvorgänge in der gesamten EU neu gefasst, ein stärker integriertes System geschaffen und die Zollunion dabei unterstützt, als einheitliches System zu funktionieren.
- Eine neue datengesteuerte Zollarchitektur: Die EUCA mit Sitz in Lille (Frankreich) wurde im September 2026 offiziell gegründet. Die neue Behörde wird die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden der Mitgliedstaaten stärken, indem sie ein EU-weites Risikomanagement ermöglicht und eine kohärentere Reaktion auf gemeinsame Bedrohungen an unseren Grenzen unterstützt. Hierfür soll eine EU-Zolldatenplattform aufgebaut werden, welche die bestehenden nationalen IT-Systeme im Zollbereich schrittweise ersetzt Damit sollen Betriebs- und Verwaltungskosten in Milliardenhöhe eingespart werden. Die Plattform soll bereits ab Juli 2028 einsatzbereit sein.
- Neue Regeln für den E-Commerce: Die bisherige Zollfreigrenze von 150,00 € für geringwertige Sendungen wurde bereits abgeschafft. Übergangsweise gilt vom 01. Juli 2026 bis Juli 2028 ein pauschaler Zoll von 3,00 €, bevor wieder reguläre Zölle erhoben werden. Zusätzlich führt die neue UZK-Verordnung ab November 2026 eine EU-weite Bearbeitungsgebühr für kleine Pakete ein, um die steigenden Abfertigungskosten der Zollbehörden zu decken.
Die Umsetzung wird nun schrittweise erfolgen, wobei die Mitgliedstaaten 12 Monate Zeit haben, um die neuen Vorschriften vollständig umzusetzen. Die EU-Zollbehörde wird voraussichtlich 2027 ihre Tätigkeit aufnehmen. Die EU-Zolldatenplattform wird ab dem 01. Juli 2028 für Sendungen im elektronischen Handel verbindlich. Die neue Bearbeitungsgebühr wird voraussichtlich ab November dieses Jahres gelten.
Nähere Infos finden Sie in der dazugehörigen Pressemitteilung der Europäischen Kommission.
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