
ams.export: Prozesssicherheit durch integriertes Sanktionslisten-Screening Online
19. Februar 2026 – 11:00 bis 11:45 Uhr
Sanktionslistenprüfung ist mehr als eine Formalität: Wer sanktionierten Personen oder Organisationen wirtschaftliche Güter bereitstellt, riskiert erhebliche Rechtsverstöße. Seit Anfang 2023 gelten durch die neue Zentralstelle zur Sanktionsdurchsetzung und den ergänzten § 5a des Außenwirtschaftsgesetzes verschärfte Anforderungen – UN-Sanktionen sind unmittelbar nach Veröffentlichung verbindlich.
Erfahren Sie in unserem Webinar mit unserem Partner ams.Solution AG, was das für deutsche Unternehmen bedeutet, welche Pflichten jetzt gelten und wie Sie Risiken sicher vermeiden.
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