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AEO

AEO steht für „Authorized Economic Operator“ oder auch „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“. Dieser Status ist keine Bewilligung im eigentlichen Sinne, sondern vielmehr ein Zeichen dafür, dass der Bewilligungsinhaber eine besondere Vertrauensstellung mit dem Zoll hat. Es wird zwischen dem AEOC = Zollrechtliche vereinfachungen und dem AEOS = Sicherheit unterschieden.

FORMAT Software Service GmbH hat den Status AEOC und AEOS (sogenannte kombinierte Bewilligung).      AEO Logo

AEO´s werden vom Zoll auf Herz und Nieren auf die Zahlungsfähigkeit, Sicherheitsvorkehrungen sowie das Einhalten von Zollvorschriften geprüft. Top-Thema ist dabei die Gewährung von Zollerleichterungen und Vereinfachungen für den „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“.

Für jedes Unternehmen wird ein Risikoprofil angelegt. Ziel der Behörden ist die Eindämmung von Unregelmäßigkeiten und Betrugsrisiken. „Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte“ mit einer „guten“ Risikobewertung werden Zollerleichterungen eingeräumt. Durch die damit verbundenen Wettbewerbsvorteile, hat die Bewilligung dieses Status für viele Unternehmen die außenwirtschaftlich engagiert sind, höchste Priorität. Zur Erlangung des Status müssen Vorgaben umgesetzt werden, die mit einem erheblichen softwaretechnischen Aufwand verbunden sind.

Unsere Softwarelösung hilft Ihnen, durch die sichere Erfüllung der rechtlichen Belange, bei der Absicherung einer vorteilhaften Bewertung und beinhaltet folgende Vorteile für Sie:

  • Alle zukünftigen zollrelevanten Veränderungen und Verfahren werden automatisch implementiert
  • Viele Geschäftsprozesse werden automatisiert
  • Ihr interner Abwicklungsaufwand wird verringert und vereinfacht

Gerne sind wir Ihnen bei der Antragstellung zum AEO behilflich - sprechen Sie uns an.

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