Aktuelles
Sanktionslisten: Neues Gesetz

Mit dem Ziel der Bundesregierung, geltende Sanktionen zukünftig effektiver und schneller umzusetzen, ist die neue Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZdfS) bei der Generalzolldirektion aktiv.
Durch das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II ergeben sich für den Zoll völlig neue Vorgehensweisen. Gegenstände können nicht nur eingefroren, sondern auch beschlagnahmt werden. Außerdem besteht damit die Verpflichtung sanktionierter Personen, ihre Vermögensverhältnisse zu melden – Banken und Behörden inbegriffen.
Im gleichen Zuge wurde ebenso das Außenwirtschaftsgesetz angepasst. Durch den ergänzten § 5a werden die Listungen (Bereitstellungsverbote) der UN ohne Umweg und Zeitlücken in geltendes Recht überführt.
Das bedeutet: Deutsche Unternehmen müssen die UN-Sanktionen befolgen, sobald sie veröffentlicht werden. Bisher waren sie erst relevant, wenn die EU die Sanktionen auch auf die Common Foreign and Security Policy List (CFSP-Liste) übernommen hat.
Damit Sie die neuen Gesetze befolgen können, sollten Sie im Sanktionsmonitor FORMAT-SAM die Consolidated United Nations Security Council List (UNCL-Liste) im Einsatz haben. Ist dies nicht der Fall, bieten wir Ihnen die Liste als einzelnes Abonnement an.
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