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Zolllager |
Hauptvorteile bei Führung von Zolllagern:
Die Führung eines Zolllagers ist für Unternehmen, die zollpflichtige Waren aus Drittländern importieren und diese wiederum in andere Drittländer exportieren, von besonderer Bedeutung. Der Vorteil liegt darin, dass die kompletten Abgaben gespart werden, d. h. keine Entrichtung von Zöllen fällig wird. Selbst nach dem Import von zollpflichtigen Drittlandswaren und Überführung in ein Zolllager mit anschließendem Verkauf in die Gemeinschaft (EG), fallen die Abgaben erst mit der Entnahme aus dem Zolllager an.Die Nutzung eines Zolllager kann somit eine echte finanzielle Ersparnis bedeuten.Ein Zolllager (in der Schweiz auch: Zollfreilager) ist ein Warenlager zur unversteuerten und unverzollten Zwischenlagerung von Waren. Zudem finden handelspolitische Maßnahmen keine Anwendung. Funktionsweise Diese Lager liegen unter amtlichen Zollverschluss, das bedeutet sie werden vom Zoll zugelassen und überwacht. Das Zolllager definiert sich hauptsächlich durch das Verfahren und weniger durch den physischen Ort, daher spricht man auch vom Zolllagerverfahren. Motive zur Zolllagerung:
Lagertypen Nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland gibt es öffentliche (Typen A, B und F) und private Zolllager (Typen C, D und E) nach Artikel 99 ZK in Verbindung mit Artikel 525 ZK-DVO. Öffentliche Zolllager Öffentliche Zolllager stehen jedem für die Lagerung von Waren zur Verfügung. Die Typen A und B werden von Spediteuren eingerichtet, Typs F sind Lager von Zollbehörden.
______________________________________________________________________________ OZL Zolllager Software Zollsoftware Beratung Schulung Seminare Analyse Zolllagersoftware Zolllagerverwaltung Verwalten Verwaltung Führen Führung Lager Offenes-Zolllager Abwicklung Anwendung ATLAS Einfuhr Einfuhren EDV Elektronisch Elektronische Elektronisches Export Import Importe Importabwicklung Importprogramme Importverfahren Kontrolle Kosten Logistik Lagerverwaltung Lösung Lösungen Management Modul Module Optimieren Optimierung Programm Programme Prüfung Rationalisierung System Systeme Verfahren Zoll Zollabwicklung Zollkosten Zollmanagement Zollprogramm Zollprogramme Zollverfahren Lagertyp Lagerung Einsparung E-Zoll Importieren Einführen Wareneingang Online Zolllagerverfahren Verwaltungslager Abfertigung Anmeldung Umwandlung Einlagerung Zoll-Vorteile Güter ZolllagerverfahrenIm Zolllagerverfahren können an bestimmten zugelassenen Orten oder Lagereinrichtungen im Zollgebiet der Gemeinschaft Waren regelmäßig zeitlich unbegrenzt gelagert werden. Während der Lagerung in einem Zolllager fallen weder Einfuhrabgaben an noch müssen handelspolitische Maßnahmen (z.B. Vorlage von Einfuhrgenehmigungen oder Einfuhrlizenzen) beachtet werden. Zolllager bieten damit für bestimmte, regelmäßig zeitlich nicht begrenzte Zeiträume die Möglichkeit, zum einen Transitware unverzollt im Zollgebiet der Gemeinschaft zu lagern und zum anderen für Waren, die zum Absatz in diesem Zollgebiet bestimmt sind, die Einfuhrabgaben erst nach Beendigung einer Vorratshaltung zu entrichten (Kreditfunktion) oder die eingelagerten Waren in andere Nichterhebungsverfahren zu überführen. Das Zolllagerverfahren ist als Nichterhebungsverfahren und als Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung nach Artikel 84 Abs. 1 Buchstabe a) und b) Zollkodex definiert.
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