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FORMAT Software Service GmbH, Tel: 06103-93090, Max-Planck-Str. 25, 63303 Dreieich - seit 1988 spezialisiert auf das Thema Zoll und Außenwirtschaft. |
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SANKTIONSLISTENPRÜFUNG "Wissen Sie, mit wem Sie Geschäfte machen?" Auf dieser Seite finden Sie relevante Informationen zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung Ihrer Geschäftsadressen zur Erkennung und Verhinderung von verbotenen Geschäftskontakten.
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Die Vorteile des FORMAT Sanktions-Monitors:
Durch die EU-Verordnungen zur Terrorismusbekämpfung (Verordnung: EG 881/2002 und 2580/2001) sind alle Unternehmen zu sehr komplexen Prüfmaßnahmen verpflichtet, Gehen Sie kein Risiko ein und nutzen Sie die Chance, Ihre Handelsbeziehungen abzusichern. Außerdem stehen kostenfreie Schnittstellen zum manuellen Download von Embargolisten für die Prüfung Ihrer Kunden- und Geschäftspartneradressen zur Verfügung. Der FORMAT Sanktions-Monitor verwendet u. a. die HM Treasury List, Listen, die über die EU zur Verfügung gestellt werden sowie die gängigen US-Listen. So funktioniert der FORMAT Sanktions-Monitor:
Der FORMAT Sanktions-Monitor ist vom TÜV Hessen zertifiziert worden. Mit diesem Zertifikat wird die Einhaltung der Prüfkriterien durch unsere Software für den automatischen Abgleich aller Personen- und Firmenadressen mittels der Sanktionslisten bestätigt.
Mit unserer Software stellen wir eine Reihe von Sanktionslisten zur Verfügung. Darüber hinaus bieten wir einen internetbasierten, automatischen Update-Service verschiedener Sanktionslisten zur Terrorismusbekäpfung an
Die Terrorismusbekämpfung hat zum Ziel, terroristische Aktionen im Vorfeld zu erkennen, zu verhindern und terroristische Vereinigungen oder Einzeltäter zu bekämpfen. Klassische Strategien zur Terrorismusbekämpfung umfassen vor allem militärische Einsätze, Einflussnahme (Winning Hearts and Minds) und Demokratisierung, während Abschreckung, Entwicklungszusammenarbeit und Beschwichtigung seltener angewandt worden sind.[1] Das „Überleben“ von Terrororganisationen hängt hauptsächlich von drei Faktoren ab:
Nützliche Links: Links zu Kommentaren und Informationen über die gesetzlichen Grundlagen:
Links zu Kommentaren einzelner IHK´s Links zum Finanzministerium-Großbritanien (HM Treasury) Links zur Europäischen Kommission __________________________________________________________________________ SANKTIONSLISTEN Antiterrormaßnahmen im Außenwirtschaftsrecht
Die Regelungen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 betreffen alle Unternehmen. Die wichtigsten Grundlagen in Verbindung mit den einschlägigen Sanktionslisten sind hier zusammengefasst. ____________________________________________________________________________ Sanktionslisten-Screening Sanktionslistenprüfung Sanktionsprüfung Software Programm Programme Compliance Boykott EU-Listen US-Listen Boykottlisten Boykottmaßnahmen Embargomaßnahmen Personenembargo Abgleich Antiterrorlisten AES AEO Aktuell Check IAntiterror Anwendungen Ausfuhr Ausfuhrkontrolle Screening Embargoprüfung Export Import Kontrollen Embargolisten Lösungen Monitoring Prüfung Risikomanagement Sanktionen Sicherheit Systeme Terrorismus Terrorismusbekämpfung Überprüfung Überwachung Zoll Zollsoftware Zollprogramme Tterrorlisten Exportkontrolle Ausfuhrliste Black-List Schwarze Listen Kontrolle Terroristenprüfung Terrorprüfung Terrorlistenprüfung Prüfsoftware Scanning Verbotslisten Sperrlisten Prüfen Terrorlisten Adressenprüfung Solution Prüflisten Absichern Absicherung Namensprüfung Pflicht Pflichten Embargoverordnung Ausfuhrgenehmigung Exportkontrollrecht Exportkontrollsystem EKB Genehmigungspflicht Güterlisten Kontrollinstrumente Listenprüfung Risiken Sensitive-Verwendung Überwachungspflicht Checkliste Sperrliste Kontrollliste Kontrolllisten Antiterrorismus Embargos FAQ Transparenz Abgleichen Vergleich Vergleichen Prüfungen Beratung Verordnung Verordnungen Info Checking Embargo Terroristen Verbot Verfahren Zertifizierung Sanktionslisten-Abgleich Antiterrror-Compliance Compliance-Software Zollkontrollle Zollkontrollen Zoll-Compliance Atlas-Compliance Export-Compliance-Software Atlas-Compliance-Check Sanktionsliste Compliance-Prüfung-Zoll Sanktionslisten - Vorsicht Falle! Seit Jahren Gesetz, aber kaum beachtet: die EG-Antiterrorismusverordnung
Im Zuge der weltweiten Terrorismus-Bekämpfung hat die Europäische Union mit zwei Verordnungen die Resolution des UN-Sicherheitsrates (1373/2001) zur Bekämpfung von Terroristen umgesetzt. Diese Verordnungen (2580/2001 – 881/2002) verbieten es, terroristischen Organisationen und Einzelpersonen im In- und Ausland Vermögenswerte und Finanzdienstleistungen bereitzustellen. Betroffen sind alle am Wirtschaftsleben beteiligten Personen, ex- und importorientierte Unternehmen, Banken und Versicherungen. (Quelle: NRW-International.de)
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