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FORMAT auf der transfairlog 2012 vom 12.-14.06.2012 in Hamburg

 
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Fachschulung "Grundlagen Export" (format Beratungs GmbH)

 
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FORMAT Software Service GmbH, Tel: 06103-93090, Max-Planck-Str. 25, 63303 Dreieich - seit 1988 spezialisiert auf das Thema Zoll und Außenwirtschaft.

 

SANKTIONSLISTENPRÜFUNG

"Wissen Sie, mit wem Sie Geschäfte machen?"

Auf dieser Seite finden Sie relevante Informationen zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung Ihrer Geschäftsadressen zur Erkennung und Verhinderung von verbotenen Geschäftskontakten.

Informieren Sie sich über die

Vorteile unseres

Sanktions-Monitors (TÜV Hessen zertifiziert) und die wichtigsten

Sanktionslisten für ein Screening Ihrer Geschäftskontakte und somit zur

Terrorismusbekämpfung.

 

Sie möchten ein persönliches Gespräch zu diesem Thema -
dann kontaktieren Sie uns bitte
Kontakt

Gerne können Sie auch unsere Produktbeschreibung zum "Sanktions-Monitor"
downloaden
Folder "Sanktions-Monitor"

Sehen Sie sich unseren "Sanktions-Monitor" - Video in
unserer Mediathek an Video "Sanktions-Monitor"

Weitere Informationen zu FORMAT und zum Thema "Sanktionslistenprüfung" finden Sie
auch in unserer Imagebroschüre FORMAT-Imagebroschüre zum Thema "Exportkontrolle"

 

 

 

 

 

 Die Vorteile des  FORMAT  Sanktions-Monitors:
  1. Flexibilität: Anpassung an Ihre Organisation und Arbeitsweise. Individuell konfigurierbar integrieren sich FORMAT-Produkte in vorhandene IT-Umgebungen.
  2. Sicherheit: Die Einhaltung der komplexen gesetzlichen Vorschriften wird sichergestellt.
  3. Wettbewerb: Kontrollierte Abwicklung der Geschäftsvorfälle und Vermeidung von Lieferstopps.
  4. Zeitersparnis: Entlastung der Mitarbeiter von aufwendiger manueller Prüfung.
  5. Transparenz: Höhere Datenqualität und Transparenz. Bereits durchgeführte Prüfungsläufe können nachvollzogen werden.
  6. Aktualität: FORMAT bietet einen internetbasierten, automatischen Update-Service verschiedener Sanktionslisten zur Terrorismusbekämpfung an.
  7. Der FORMAT Sanktions-Monitor ist vom TÜV Hessen zertifiziert

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Sanktions-Monitor

Durch die EU-Verordnungen zur Terrorismusbekämpfung (Verordnung: EG 881/2002 und 2580/2001) sind alle Unternehmen zu sehr komplexen Prüfmaßnahmen verpflichtet, Gehen Sie kein Risiko ein und nutzen Sie die Chance, Ihre Handelsbeziehungen abzusichern.

Außerdem stehen kostenfreie Schnittstellen zum manuellen Download von Embargolisten für die Prüfung Ihrer Kunden- und Geschäftspartneradressen zur Verfügung.

Der  FORMAT  Sanktions-Monitor verwendet u. a. die HM Treasury List, Listen, die über die EU zur Verfügung gestellt werden sowie die gängigen US-Listen.

So funktioniert der  FORMAT  Sanktions-Monitor:

  1. Komplette Überwachung des Belegflusses auf Übereinstimmung mit den Daten der Sanktionslisten.
  2. Aktive Kontrolle des vorhandenen Datenbestandes.
  3. Berücksichtigung verschiedener Suchstrategien: z.B. Typographisch oder mit Fuzzy-Logic-Algorithmen.
  4. Skalierbare Einstellung wie z.B.: eine "Empfindlichkeitseinstellung" (Wahrscheinlichkeits-definition).
  5. Erstellung einer Positiv- und Negativ-Adressliste.
  6. Verwaltung und Archivierung bzw. Protokollierung.
  7. Rückgabe an das Vorsystem.
  8. Deltaprüfung

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TÜV Hessen zertifiziert

Der FORMAT Sanktions-Monitor ist vom TÜV Hessen zertifiziert worden. Mit diesem Zertifikat wird die Einhaltung der Prüfkriterien durch unsere Software für den automatischen Abgleich aller Personen- und Firmenadressen mittels der Sanktionslisten bestätigt. TÜV Hessen Zertifikat

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Sanktionslisten

Mit unserer Software stellen wir eine Reihe von Sanktionslisten zur Verfügung. Darüber hinaus bieten wir einen internetbasierten, automatischen Update-Service verschiedener Sanktionslisten zur Terrorismusbekäpfung an Verfügbare Sanktionslisten

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Terrorismusbekämpfung

Die Terrorismusbekämpfung hat zum Ziel, terroristische Aktionen im Vorfeld zu erkennen, zu verhindern und terroristische Vereinigungen oder Einzeltäter zu bekämpfen. Klassische Strategien zur Terrorismusbekämpfung umfassen vor allem militärische Einsätze, Einflussnahme (Winning Hearts and Minds) und Demokratisierung, während Abschreckung, Entwicklungszusammenarbeit und Beschwichtigung seltener angewandt worden sind.[1]

Das „Überleben“ von Terrororganisationen hängt hauptsächlich von drei Faktoren ab:

  • der Fähigkeit, Unterstützung aus der Bevölkerung zu bekommen,
  • der Effektivität der Antiterrorkampagnen der Regierungen, sowie
  • der Fähigkeit der Terroristen, außenstehende Geldgeber zu finden.[2]
(Quelle: Wikipedia)

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Nützliche Links:

Links zu Kommentaren und Informationen über die gesetzlichen Grundlagen:

           Santionslisten - Vorsicht Falle
            [Quelle: http://www.nrw-export.de ]

Links zu Kommentaren einzelner IHK´s

Links zum Finanzministerium-Großbritanien (HM Treasury)

Links zur Europäischen Kommission

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SANKTIONSLISTEN

Antiterrormaßnahmen im Außenwirtschaftsrecht

Die Regelungen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 betreffen alle Unternehmen. Die wichtigsten Grundlagen in Verbindung mit den einschlägigen Sanktionslisten sind hier zusammengefasst.
Die Europäische Gemeinschaft nimmt als Reaktion auf die Anschläge am Kampf gegen den internationalen Terrorismus teil. Durch mehrere Rechtsverordnungen, die auf Beschlüssen der Vereinten Nationen beruhen, sollen Terroristen und Terrororganisationen Gelder, Vermögenswerte und andere wirtschaftliche Ressourcen entzogen werden. Auch soll verhindert werden, dass diese neue wirtschaftliche Ressourcen erhalten.Unter dem Stichwort "Compliance" sind Unternehmen dazu verpflichtet, durch innerbetriebliche Maßnahmen wirksam zu verhindern, dass direkte oder indirekte Geschäftskontakte zu Terrororganisationen und ihnen zugeordneten Einrichtungen und Einzelpersonen aufgebaut oder unterhalten werden. Zur Einhaltung dieser Maßnahmen wurden und werden laufend geänderte Namenslisten der betroffenen Personen und Organisationen veröffentlicht. Diese Listen sind bindend. In der Konsequenz stellt beispielsweise eine Warenlieferung an gelistete Personen einen Verstoß gegen das Außenwirtschaftsrecht dar (Embargobruch).
Bei den Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus handelt es sich um den Sonderfall eines Embargos. Die Verordnung mit Namenslisten bezieht sich nicht auf bestimmte Länder und Regionen, sondern auf Personen und Organisationen. Neben dem Verbot der Lieferung von Gütern an die in der Verordnung genannten Personen und Organisationen dürfen weder direkt noch indirekt Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Zu den detaillierten Maßnahmen hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das "Merkblatt zu den Länder unabhängigen Embargomaßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus" erstellt. Es ist auf den Internetseiten des BAFA zu finden (siehe externer Link "BAFA-Merkblatt zum Terrorismus").:Neben:den Embargomaßnahmen betroffenen Personen auch die derzeit geltenden Embargo- beziehungsweise Antiterrorverordnungen. Die konsolidierte Liste kann eingesehen und von der genannten Website heruntergeladen werden. Dadurch ist es möglich einen rechnergestützten Abgleich mit der Kundendatei vorzunehmen und verdächtige Gruppierungen schneller zu identifizieren.

(Quelle: IHK Schleswig-Holstein)

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Sanktionslisten - Vorsicht Falle!

Seit Jahren Gesetz, aber kaum beachtet: die EG-Antiterrorismusverordnung

Im Zuge der weltweiten Terrorismus-Bekämpfung hat die Europäische Union mit zwei Verordnungen die Resolution des UN-Sicherheitsrates (1373/2001) zur Bekämpfung von Terroristen umgesetzt. Diese Verordnungen (2580/2001 – 881/2002) verbieten es, terroristischen Organisationen und Einzelpersonen im In- und Ausland Vermögenswerte und Finanzdienstleistungen bereitzustellen. Betroffen sind alle am Wirtschaftsleben beteiligten Personen, ex- und importorientierte Unternehmen, Banken und Versicherungen.

Nach § 34 Abs. 4 und 7 des AWG sind Geschäfte mit sanktionierten Personen und Institutionen strafbar. Die Konsequenzen daraus gehen von wirtschaftlichen Geldbußen bis hin zum Freiheitsentzug. Damit sind nicht mehr nur Lieferungen in bestimmte, unter Embargo gestellte Länder verboten bzw. unter Genehmigungspflicht gestellt, sondern auch Geschäftskontakte zu einzelnen, in den Sanktionslisten aufgeführten Personen und Organisationen im In- und Ausland untersagt. Die Verordnung verpflichtet alle Unternehmen zu neuen, höchst komplizierten Maßnahmen, um verbotene Geschäftskontakte zu erkennen und zu verhindern. Die Handels-, Finanz- und Zahlungsrestriktionen greifen tief in die Geschäftsabläufe ein. Diejenigen Unternehmen, welche auch die USA als Absatzmarkt haben oder dort gar über Tochterunternehmen verfügen, sind zudem darauf angewiesen, nicht mit dem US-Gesetzgeber in Konflikt zu geraten. Entsprechend gilt es für diese Unternehmen auch, die diversen US-amerikanischen Listen zu beachten.
 
Nicht in allen Unternehmen sind offenbar die komplizierten Kontrollmechanismen bereits eingerichtet worden. Die Probleme sind nachvollziehbar: Kontrollen gegenüber einzelnen Embargoländern oder bestimmten Embargowaren sind organisatorisch darstellbar und in der Vergangenheit auch erfolgreich praktiziert worden. Gegenüber länderunabhängig agierenden Personen und Organisationen sind die gleichen Kontrollen aber nur sehr schwer umsetzbar.

Im Kern bedeutet das: Jede Lieferung in ein Drittland - egal ob in die Schweiz, nach Hongkong oder in die USA – muss daraufhin untersucht werden, ob der Empfänger eine Namensidentität zu einer in den Listen genannten Personen aufweist bzw. einem genannten Unternehmen nahe steht. Aber auch alle Binnenmarkt- und Inlands-geschäfte müssen geprüft werden, da sich die Verbote der Verordnungen eben nicht auf bestimmte Länder, Regionen oder Waren beziehen, sondern auf Personen und Organisationen. Ein verbotener Geschäftskontakt kann überall auf der Welt stattfinden, auch in Deutschland.

Dennoch darf an dieser Stelle zu den Bedenken nach einer praktikablen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Unternehmen auch zu einem großen Teil Entwarnung gegeben werden.

Durch den Einsatz optimierter intelligenter Software verschiedener Anbieter, welche die Listen im Hintergrund gegen die vorhandenen Stammdaten (z.B. Debitoren und Kreditoren) prüft, begleitet von entsprechenden Arbeits- und Organisationsanweisungen mit Benennung klarer Verantwortlichkeiten und Workflows, lässt sich schon eine weitreichende Absicherung der Geschäftsprozesse darstellen. Zudem dienen diese Maßnahmen auch durchaus im Sinne der Mitarbeiter der Klarheit und Orientierung, vor allem wenn eine entsprechende Schulung hierfür das entsprechende Verständnis geweckt hat.

(Quelle: NRW-International.de)

 

SANKTIONSLISTENPRÜFUNG  AUSFUHRKONTROLLE  EXPORTKONTROLLE  COMPLIANCE

 

  • FORMAT ist seit 1988 spezialisiert auf das Thema Zoll und Außenwirtschaft.
  • Die FORMAT-Mitarbeiter verfügen über langjähriges praktisches Know-how, somit ist auch der fachliche Support gewährleistet.
  • FORMAT ist ausbaufähig! Durch die modulare Bauweise und Verfügbarkeit eines umfangreichen Spektrums von Programmen rund um den Bereich Versand, Zoll und Außenwirtschaft ist das System jederzeit mit geringem Aufwand erweiterbar.
  • Über 1200 Kunden sind der Beweis für die Qualität unserer Programme.
  • Hoher Bekanntheitsgrad bei den Zollbehörden.
  • Kontinuierliche Anpassungen an gesetzliche Änderungen.
  • Permanente Weiterentwicklung der Programme.
  • Erfahrung mit Schnittstellen zu zahlreichen PPS- und WWS-Systemen.

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Zoll-Software Zoll-Programm Programme Warenursprung Präferenzen Lieferantenerklärungen Präferenzkalkulation Compliance Zollsoftware Prüfen Vergleichen Screening Exportkontrolle Sanktionslisten Analyse AEO ECS Beratung ICS ATLAS Consulting AES Zertifizierung ZWB Schulung EMCS NCTS Zoll Zollabwicklung Online Ausfuhr Einfuhr Export Import Anbieter Provider Aussteller Softwareanbieter ELAN-K2 Ausfuhrgenehmigungen Ausfuhrgenehmigung Elektronische-Anmeldung Export-Vorschriften transfairlog 2012 Success Effizient Zufrieden Lösung Refrerenz Kunden Erfolg Management Risiko-Analyse Dienstleistungen Optimierung