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Fachschulung "Grundlagen Export" (format Beratungs GmbH)

 
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Passive Veredelung

 

PVV = passiver Veredelungsverkehr
PWV = passive wirtschaftliche Veredelung

Beide oben genannten Verfahren beschreiben das Thema der „Auslandsproduktion“ oder der "verlängerten Werkbank".

In diesem komplexen Bereich ist FORMAT derzeit das Softwareunternehmen mit der größten Anzahl an Installationen für die Zollabwicklung.

Aus Kostengründen sind viele Unternehmen gezwungen, einen Teil ihrer Produktion oder sogar die komplette Produktion außerhalb Deutschlands, in einem Drittland, durchzuführen. Durch die Auslandsproduktion ist es häufig der Fall, dass eine Ware mehrmals zolltechnisch behandelt wird, ehe sie ihrer Bestimmung zugeführt werden kann.

Damit Ihre Zollabgaben möglichst gering bleiben, lohnt sich der Einsatz unserer FORMAT-Softwarelösungen.

Beispiele für mögliche Zollbehandlungen:

  1. „Import“ Einkauf/Beschaffung der Produktionsmaterialien (im Inland, der EG oder aus verschiedenen Drittländern)
  2. „Export“ in ein Produktionsland (aller Stücklistenpositionen!)
     
  3. „Re-Import“ des hergestellten Produktes
     
  4. „Export“ Verkauf des hergestellten Produktes in ein Drittland
     
  5. „Re-Import“ ggf. Reklamation, Ausbesserung, etc.
     
  6. „Re-Export“ an Kunden

 

In den geschilderten Beispielen kann das Produkt einer 6-maligen Zollbehandlung unterliegen.

Um dies mit größtmöglicher Sicherheit, höchst komfortabel und mit minimalstem Aufwand abzuwickeln, bietet  FORMAT ein entsprechendes Softwaresystem an.

 

Leistungsumfang (in Auszügen)

  • Datenübernahme aus Ihrem EDV-System
  • Sendungszusammenstellung
  • Druck aller Formulare: AE, CMR, UZ, etc.
  • Druck von Proforma- und Zollrechnungen
  • Frachtbriefe, Packlisten, Speditionsaufträge, Kurierdienste
  • Intrastat
  • NCTS - Versand
  • Nachlieferungen / Rückstandsbildung
  • Direktlieferungen
  • Dreieckslieferungen
  • Führung von Materialkonten, mit allen zollrelevanten Daten je Produktionswerk. Abgänge, Zugänge, FIFO, Kontrolllisten, etc.
  • Einfuhrgenehmigungsüberwachung
  • Präferenzüberwachung (Präferenzkalkulation, Lieferantenerklärungsverwaltung)
  • Auftragsneutrale Materiallieferung
  • Auftragsbezogene Lieferung mit Stücklistenauflösung
  • Abwicklung zur Ausbesserung
  • Verwaltung von „neutralen Materialien“
  • Mehrwertverzollung
  • Differenzverzollung
  • Inventurlisten
  • Produktionsübersicht
  • PV-Schein Überwachung und Abschreibung
  • Vorkalkulation des Bedarfs an Material
  • Volle Integration Ausfuhr / Einfuhr
  • Sendungsnachweise und Statistiken
  • Verbringungsnachweisverwaltung mit Mahnwesen
  • Dokumentenarchiv
  • Flexible Editierbarkeit auch der Dokumente
  • Hohe Flexibilität durch umfangreiche Parametrisierung im Standard
  • Automatische Rückwarenabwicklung
  • uvm.

DIE ENTSPRECHENDEN FUNKTIONEN SIND IN DER FORMAT-SOFTWARE VORHANDEN.

Passive Veredelung ( Quelle: m.bmf.gv.at)

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Passive-Veredelung Passiver-Veredelungsverkehr Lohnveredelung Ausland Drittland Auslandsfertigung Auslandsproduktion Fremdfertigung Lohnfertigung Fertigung Produktion ATLAS Ausfuhren NCTS Online Software WVV Reimport Einfuhren Einfuhrgenehmigungen EDV Elektronische Elektronisches Exporte Exportsoftware Fracht Importe Reimporte Importabwicklung Importprogramme Importverfahren Lieferantenerklärungen Logistik Lohnveredelung Lohnveredelungsverkehr Lösungen Präferenzen Präferenzabwicklung Präferenzkalkulation Programme Systeme Verfahren Warenursprung Zoll Zollsoftware Zollabwicklung Zollprogramme Zollverfahren PVV PWV WUP VuB Überwachung Verzollungssoftware Ursprungskalkulation Ausfuhr Einfuhr Export Import Wiedereinfuhr Ursprung Vormaterial Präferenzabkommen Proforma-Rechnung EUR1 Bewilligung Elektronischer Präferenznachweis Rücklieferung Draw-Back

Die wirtschaftlichen Voraussetzungen in der passiven Veredelung

Was sind die wirtschaftlichen Voraussetzungen?

Die Bewilligung einer passiven Veredelung darf nur erteilt werden, wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei dürfen wesentliche Interessen von Verarbeitern in der EU durch die Bewilligung des Verfahrens nicht beeinträchtigt werden.

Wann sind die wirtschaftlichen Voraussetzungen zu prüfen?

Wird die passive Veredelung beantragt, müssen die wirtschaftlichen Voraussetzungen vor Erteilung der Bewilligung geprüft werden, es sei denn, diese gelten nach dem Zollrecht als erfüllt.

Wann gelten die wirtschaftlichen Voraussetzungen als erfüllt?

Im Zollrecht wird von der Annahme ausgegangen, dass für nahezu alle passiven Veredelungsverkehre die wirtschaftlichen Voraussetzungen als erfüllt gelten, sofern keine Hinweise für eine wesentliche Störung der EU-Verarbeitungsindustrie vorliegen oder geltend gemacht werden. In den meisten Fällen können die Zollbehörden die passive Veredelung somit ohne Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen bewilligen.

In jedem Fall zu prüfen sind jedoch Fälle, in denen die Bewilligung einer Person erteilt werden soll, die die EU-Waren zwar ausführt, die die Veredelung jedoch nicht selbst in Auftrag gibt und den Abgabenvorteil in der Regel einer dritten Person überlässt. Derartige Verfahren dürfen im Übrigen nur für EU-Ursprungswaren bewilligt werden.

Welche Prüfkriterien gibt es?

Ist eine Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen vorzunehmen, ist der Fall auf mögliche erhebliche Nachteile für EU-Hersteller oder darauf zu untersuchen, ob die Durchführung der Veredelung in der EU wirtschaftlich unmöglich ist oder aufgrund technischer Gründe oder vertraglicher Verpflichtungen nicht realisierbar ist.

(Quelle: bmf.gv.at)

 

  • FORMAT ist seit 1988 spezialisiert auf das Thema Zoll und Außenwirtschaft.
  • Die FORMAT-Mitarbeiter verfügen über langjähriges praktisches Know-how, somit ist auch der fachliche Support gewährleistet.
  • FORMAT ist ausbaufähig! Durch die modulare Bauweise und Verfügbarkeit eines umfangreichen Spektrums von Programmen rund um den Bereich Versand, Zoll und Außenwirtschaft ist das System jederzeit mit geringem Aufwand erweiterbar.
  • Über 1200 Kunden sind der Beweis für die Qualität unserer Programme.
  • Hoher Bekanntheitsgrad bei den Zollbehörden.
  • Kontinuierliche Anpassungen an gesetzliche Änderungen.
  • Permanente Weiterentwicklung der Programme.
  • Erfahrung mit Schnittstellen zu zahlreichen PPS- und WWS-Systemen.

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