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FORMAT Software Service GmbH, Tel: 06103-93090, Max-Planck-Str. 25, 63303 Dreieich

 

EXPORTKONTROLLE

ELAN-K2 - Sanktionslistenprüfung - Produktklassifizierung

"Was bedeutet die Exportkontrolle für Ihre Exportvorgänge?"

Sie haben Fragen zur Exportkontrolle? Dann informieren Sie sich hier über die

Exportkontrolle = die Wahrung der grundlegenden Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland und den damit einhergehenden

Genehmigungspflichten. Was bedeutet

Verbringung und Ausfuhr genau?

Was beinhaltet das neue ELAN-K2 - System des BAFA?  Welche

Vorschriften gelten für Waren, die die Außengrenze der EG überschreiten?

Güter und Dual-Use-Güter, was macht den Unterschied?

Sanktionslistenprüfung, ein wichtiger Bestandteil der Exportkontrolle für jedes exportierende Unternehmen.

Wir unterstützen mit unseren Softwarelösungen die Einhaltung der komplexen Vorschriften und erleichtern eine effektive Exportkontrolle.

 Sie möchten ein persönliches Gespräch zu diesem Thema - dann kontaktieren
Sie uns bitte
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Gerne können Sie sich auch unsere Produktbeschreibung
"FORMAT Exportkontrolle" downloaden
FORMAT Exportkontrolle

Weitere Informationen zu FORMAT und zum Thema "Exportkontrolle" finden Sie
auch in unserer Imagebroschüre
FORMAT-Imagebroschüre zum Thema "Exportkontrolle"

Zum Thema "Sanktionslistenprüfung" finden Sie in der Mediathek unser Video "Sanktions-Monitor", welches Ihnen anschaulich die Prüfung der Geschäftskontakte aufzeigt Video "Sanktions-Monitor"

 

Exportkontrolle

Zum Schutz deutscher außen- und sicherheitspolitischer Interessen ist der Außenhandel beschränkt. Die Anforderungen an exportierende Unternehmen werden immer komplexer.
Die Aufgabe eigenverantwortlich zu prüfen, ob für ein Exportgeschäft eine Genehmigung einzuholen ist, liegt in der Eigenverantwortung der Unternehmen. Gerade in der Exportkontrolle bestehen in den Bereichen der Embargos, der Terrorismusbekämpfung und der Dual-Use-Güter zahlreiche Anforderungen. Verstöße können weitreichende Folgen haben.
Die Verantwortlichkeit liegt bei einem Mitglied der Geschäftsleitung und ist somit im Unternehmen als Chefsache zu betrachten.

Grundlagen des Exportkontrollrechts finden Sie auf der Website des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

Einstieg und Kurzdarstellung Exportkontrolle.  Links zur  Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle:

 

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Genehmigungspflichten

Der Handel zwischen den einzelnen Ländern ist in der Regel genehmigungsfrei. Es gibt jedoch Ausnahmen. Für manche Transaktionen werden Genehmigungen benötigt und in seltenen Fällen sind sie sogar ganz verboten. Um dies zu überwachen, ist von jedem Unternehmen ein Exportkontrollbeauftragter einzusetzen.

Genehmigungspflichten können sich sowohl aus der EG-Verordnung als auch aus dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ergeben.

Man unterscheidet bei den Genehmigungen zwischen

  • Einzelausfuhrgenehmigungen / Höchstbetragsgenehmigungen
  • Sammelausfuhrgenehmigungen
  • Allgemeine Genehmigungen

Die FORMAT Programm-Module ermöglichen zahlreiche Anforderungen der Exportkontrolle, wie die Kontrolle von Gütern, die Überprüfung des Empfängers, des Käufer- und Bestimmungslandes sowie des Endverwendungszweckes, in die internen Unternehmensabläufe zu integrieren. Genehmigungspflichtige Geschäftsprozesse können dadurch optimiert, automatisiert und dokumentiert werden.

Wer ist für die Genehmigung zuständig?
Als zentral zuständige Verwaltungs- und Genehmigungsbehörde setzt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der politischen Vorgaben der Bundesregierung die Sicherheitsbelange und außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet des Außenwirtschaftsrechts um.

Wie kann ich mich darüber informieren, ob eine Genehmigung einzuholen ist?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet umfangreiche Hilfestellungen durch zahlreiche Informationen auf ihrer Internetseite unter dem Bereich Ausfuhrkontrolle.

Informationen zu Ausfuhrgenehmigungsverwaltung

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Verbringung und Ausfuhr

Innerhalb der Exportkontrolle wird zwischen zwei genehmigungspflichtigen Tatbeständen unterschieden:

  • Verbringung - Export innerhalb der EU zwischen zwei Mitgliedstaaten
  • Ausfuhr - Export einer Ware außerhalb der EU-Außengrenzen in ein Drittland

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Vorschriften

Im Einzelnen gelten für alle Waren, die die Außengrenzen der EG überschreiten, verschiedene Regularien:

  • Nationale Vorschriften:
    AWG (Außenwirtschaftsgesetz),
    AWV (Außenwirtschaftsverordnung),
    KWKG (Kriegswaffenkontrollgesetz)
  • Europäische Vorschriften:
    Dual-Use-Verordnung
  • Internationale Vorschriften:
    Internationale Verträge und Embargos der Vereinten Nationen

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Güter

Im Bereich der Exportkontrolle wird außerdem häufig der Begriff "Güter" verwendet. Damit sind nicht nur Waren gemeint, sondern auch Software- und Technologieleistungen, die in Drittländer exportiert werden. Entscheidend ist, ob die Güter auf der deutschen Ausfuhrliste oder auf den Anhängen der EG-Verordnungen 428/2009 gelistet sind. Befinden sich die Güter auf einer dieser Listen, benötigt man für jeden Export außerhalb der Europäischen Union eine Genehmigung. In Sonderfällen ist die Lieferung bestimmter gelisteter Güter auch innerhalb der EU genehmigungspflichtig.

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Dual-Use-Güter

Dual-Use-Güter sind Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können.

Auf europäischer Ebene gibt es für Güter mit doppeltem Verwendungszweck eine sogenannte Allgemeingenehmigung (EU-001). Diese Genehmigung ist im Anhang zur Dual-Use-VO aufgeführt.

Nicht in der Ausfuhrliste genannte Güter sind unter bestimmten Voraussetzungen ausfuhrgenehmigungspflichtig.

Dies trifft beispielsweise zu, wenn:

  • die Güter ganz oder teilweise für eine militärische Endverwendung (Zweckbestimmung) bestimmt sind oder sein können,
  • das Käufer- oder Bestimmungsland ein Land der Länderliste K ist,
  • der Ausführer vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über die mögliche oder tatsächliche Zweckbestimmung einer militärischen Endverwendung und dem möglichen Bestimmungsland als Land der Länderliste K unterrichtet wurde.

Bei dem Export einer Werkzeugmaschine kann dies z. B. im Einzelnen bedeuten, dass die Werkzeugmaschine in drei verschiedene Bereiche aufgeteilt wird:

Die Maschine selbst (Ware), die Steuerungseinheit der Maschine (Software) und das notwendige technische Know-how (Technologie) zur Fertigung der Maschine.

Alle drei Klassifizierungen sind unter Umständen bei einem Export genehmigungspflichtig. Es ist dabei unbedeutend, ob die Technologie und die Software geliefert wird oder die Anleitungen per Fax, Mail oder telefonisch bzw. über das Internet einem Dritten zur Verfügung gestellt werden.

Diese Regelungen gelten nicht nur in Deutschland, sondern auch für deutsche Staatsbürger, die im Ausland leben. Im Ausland lebende Deutsche müssen außerdem die eigenen nationalen Regelungen für Exporte mit den jeweiligen Ländern beachten. Dazu gehört u. a. auch die Regelung des US-amerikanischen Reexportrechts.

Zu beachten ist hierbei die unterschiedliche nationale Auslegung der Zuständigkeiten der verschiedenen Rechtsverständnisse zwischen Deutschland und der USA.

Aus Sicht der USA gelten diese Regularien jedoch auch im Ausland, sobald US-amerikanische Waren aus dem Ausland in ein Drittland verbracht werden. Weiterhin verstehen die Vereinigten Staaten unter dem Begriff "Ware" auch Waren, die im Ausland als Bauteil oder auf Basis von amerikanischer Technologie hergestellt wurden.

Informationen zu Produktklassifizierung Dual-Use

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Sanktionslistenprüfung

"Wissen Sie, mit wem Sie Geschäfte machen?!!"

Ebenfalls zu beachten sind die Empfänger der Güter. Durch die EU-Verordnungen zur Terrorismusbekämpfung (EG 881/2002 und 2580/2001) sind alle Unternehmen zu sehr komplexen Prüfmaßnahmen verpflichtet, damit verbotene Geschäftskontakte erkannt und verhindert werden können. Die Kontrollmaßnahmen betreffen nicht nur die Exporte und Zahlungen ins Ausland, sondern auch inländische Geschäftspartner und nicht zuletzt die eigenen Mitarbeiter.

Dadurch soll erreicht werden, dass Terroristen und/oder terroristischen Organisationen finanzielle Mittel bzw. wirtschaftliche Ressourcen entzogen werden. Die Überprüfung der Geschäftskontakte wird gegen die Namenslisten (Sanktionslisten) der EU- und verschiedener nationaler Listen durchgeführt. Verstöße können unter Umständen hohe Geldstrafen und in Einzelfällen auch langjährige Gefängnisstrafen nach sich ziehen.

Informationen zu Sanktionslistenprüfung

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Informationsseiten:

Aktuelles
Zollinfos

 

Nützliche Links:

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (Quelle:www.zoll.de)

Merkblatt Exportkontrolle (Quelle: hanau.ihk.de)

Text vom BAFA zu Ausfuhrkontrolle und Ausfuhrlisten

Text von der IHK Würzburg zu Ausfuhrgenehmigung

Text von der IHK Rheinhessen zur Exportkontrolle

Text von der IHK Kassel zum Einstieg in die Exportkontrolle

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Exportkontrolle Sicherheit Genehmigungen Verbote Exportkontrolle-Software Kontrollen Schulung Consulting Seminare Softwarelösung Informationen Dual-Use Frühwarnsystem Exportkontrollrecht Risikomanagement Abwicklung Antiterror Anwendung AEO Ausfuhren Ausufhrgenehmigungen Ausfuhrüberwachung AVW AWG Beschränkungen Compliance Controlling ECS EDV Embargos Embargolisten Export Exportsoftware Exportabwicklung Management Prüfungen Regelungen Sanktionslisten Sicherheit Terrorismus Terrorismusbekämpfung Terroristenlisten Verfahren Verordnungen Vorschriften Zoll Zollsoftware Ausfuhrgenehmigung Embargo Sammelausfuhrgenehmigung Verbringung Endverbleib Zollprogramme Sicher Anti-Terror-Verordnung Terrorlisten-Prüfung Beratung Sperrliste Ausfuhr EG-Dual-Use-VO AWG Ausfuhrliste Ausfuhrkontrolle Ausfuhrer Dual-Use-Güter Endverbleibskontrolle Exportkontrollsystem EKB Genehmigungspflicht Incoterms SAG Sensitive-Verwendung Überwachungspflicht Unterrichtspflicht Compliance-Check Antiterrorsoftware Embargovorschriften Antiterrorverordnung Risc Analyse Überwachung Sperrlisten Risikoanalyse Ausfuhrliste Screening EMS Online-Lösung EAR USA Lieferung Lieferungen Terroristenlisten FAQ Online Bekämpfung Überprüfung Vergleich Absicherung Embargolisten Abgleich Check Absichern Vergleichen Prüfen Kontrolle Compliance-Management automatisch-aktualisiert Embargo  Sanktionen Exportkontrolle-Compliance Dual-Use-Software Risiko Risiken LOGIMAT-2012 Elan ElanK2 Elan-K2 AG Embargos

INTERNATIONAL

Exportkontrolle

Das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) geht in § 1 vom Grundsatz der Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs aus. Nach § 7 AWG sind aber Beschränkungen möglich, um

  • die Berücksichtigung wesentlicher Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten,
  • eine Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker zu verhüten oder
  • zu verhüten, dass die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland erheblich gestört werden.

Auf dieser Grundlage enthält die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) konkrete Verbote und Genehmigungspflichten. Die Bestimmungen ermöglichen insbesondere eine Kontrolle des Exports von Waffen und Rüstungsgütern. Für den Export solcher Güter enthalten die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern vom 19. Januar 2000 Kriterien und Prinzipien für die Genehmigungsfähigkeit. Die Exportkontrollvorschriften der Europäischen Union (EU) sind für solche Güter zu beachten, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken zugeführt werden können (sog. –dual-use" Güter). Die Novelle der EG-Verordnung Nr. 1334/2000 legt für alle Mitgliedstaaten der EU eine einheitliche Güterliste (Anhang I zur EG-VO) und Genehmigungspflichten und -verfahren für die Ausfuhr und Verbringung von dual-use-Gütern verbindlich fest. Die AWV und die EG-VO und vor allem ihre Anhänge sind Änderungen unterworfen.

Exportkontrolle aktuell

„Exportkontrolle aktuell” heißt der Informationsdienst des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Dahinter versteckt sich ein monatlich erscheinender Newsletter, der kompakt und übersichtlich über Rechts- und Verfahrensänderungen – wie neue Embargos oder Änderungen der Güterlisten – sowie über aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Exportkontrolle informiert. Mit diesem neuen Service möchte das Bafa die tägliche Unternehmensarbeit erleichtern. Denn Exportkontrolle ist eine wichtige, komplexe und sich schnell entwickelnde Materie. Unternehmen müssen sich stets auf dem Laufenden halten und ihre betriebsinterne Organisation den Veränderungen anpassen, um keine Fehler zu begehen. Das ist insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen eine besondere Herausforderung. Der Newsletter „Exportkontrolle aktuell” kann unter www.ausfuhrkontrolle.info gelesen oder abonniert werden.

(Quelle: IHK Dortmund)

 

  • FORMAT ist seit 1988 spezialisiert auf das Thema Zoll und Außenwirtschaft.
  • Die FORMAT-Mitarbeiter verfügen über langjähriges praktisches Know-how, somit ist auch der fachliche Support gewährleistet.
  • FORMAT ist ausbaufähig! Durch die modulare Bauweise und Verfügbarkeit eines umfangreichen Spektrums von Programmen rund um den Bereich Versand, Zoll und Außenwirtschaft ist das System jederzeit mit geringem Aufwand erweiterbar.
  • Über 1200 Kunden sind der Beweis für die Qualität unserer Programme.
  • Hoher Bekanntheitsgrad bei den Zollbehörden.
  • Kontinuierliche Anpassungen an gesetzliche Änderungen.
  • Permanente Weiterentwicklung der Programme.
  • Erfahrung mit Schnittstellen zu zahlreichen PPS- und WWS-Systemen.

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