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FORMAT Software Service GmbH, Tel: 06103-93090, Max-Planck-Str. 25, 63303 Dreieich - seit 1988 spezialisiert auf das Thema Zoll und Außenwirtschaft.

 

EMCS

EMCS-Verfahren - Verbrauchsteuern - Zollprogramm - Abwicklung

Excise Movement and Control System

"Sie befördern verbrauchsteuerpflichtige Waren und suchen eine Teilnehmersoftware?"

Informieren Sie sich hier über

EMCS = das IT-Verfahren zur Kontrolle der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren.

Unsere Teilnehmersoftware

FORMAT-EMCS ist eine komfortable IT-Lösung und wurde vollumfänglich durch die Zollbehörden

zertifiziert. Lesen Sie die wichtigsten

Vorteile und den Leistungsumfang unserer Softwarelösung.

Sie möchten gerne ein persönliches Gespräch zu diesem Thema – dann kontaktieren
Sie uns bitte
Kontakt

Gerne können Sie sich auch unsere Produktbeschreibung
„FORMAT-EMCS“ downloaden FORMAT - EMCS

Weitere Informationen zu FORMAT und zu FORMAT-EMCS (Excise Movement and Control System) finden Sie auch in unserer Imagebroschüre (Auszug) FORMAT-Imagebroschüre zum Thema „Elektronische Zollabwicklung“

 

FORMAT SOFTWARE EMCS Funktionsablauf

 

 

EMCS - Excise Movement and Control System

Im Rahmen des EMCS wird eine Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren zwischen zwei Wirtschaftsbeteiligten mithilfe der aufeinander folgenden Stadien des elektronischen begleitenden Verwaltungsdokuments (e-VD) von der Ausstellung durch den Versender bis zur Empfangsbestätigung durch den Empfänger dokumentiert.

Ein e-VD wird vom Versender elektronisch ausgestellt und durch den Abgangsmitgliedstaat für gültig erkannt. Vor allem werden die Verbrauchsteuernummer des Versenders und des Empfängers mit einem europäischen Register der Wirtschaftsbeteiligten (SEED) verglichen. Das e-VD wird elektronisch an den Bestimmungsmitgliedstaat gesendet. Anschließend wird es an den Empfänger und möglicherweise an einen anderen, interessierten Wirtschaftsbeteiligten weitergeleitet (steuerlicher Vertreter, Garantiegeber).

Wenn der Empfänger nicht an das EMCS angeschlossen ist, wird er durch den Bestimmungsmitgliedstaat oder den Garantiegeber informiert. Ein e-VD kann unter bestimmten Bedingungen zurückgezogen oder aktualisiert werden.

Beim Erhalt der Waren legt der Empfänger oder sein Vertreter in seinem Namen einen "Empfangsbericht" vor, in dem mögliche Ungereimtheiten wie beispielsweise Abweichungen in den gemeldeten zu den tatsächlich erhaltenen Liefermengen genannt werden.

Es können auch verschiedene andere Fälle auftreten, der Empfänger kann zum Beispiel die Annahme der Ware verweigern oder der Versender die Beförderung aufteilen.

(Quelle: Europäische Gemeinschaft 2009)

Die EU verfolgt mit der Einführung des elektronischen EMCS-Verfahrens die Zielsetzung den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und den Wirtschaftsbeteiligten effizienter und sicherer zu gestalten sowie Informationen über laufende Warenbewegungen in Echtzeit abzufragen und risikoorientierte Kontrollen durchzuführen.

Im Ergebnis sollen mit dem neuen System die Verwaltungsverfahren und der Handelsverkehr erleichtert und ein möglicher Steuerbetrug erschwert werden.

Die EMCS-Einführung erfolgt in zwei Schritten:

  • Seit dem 1. April 2010 müssen EMCS-Verfahren aus anderen EU-Ländern in Deutschland elektronisch beendet werden. (Ab diesem Zeitpunkt können auf freiwilliger Basis EMCS-Verfahren in andere EU-Länder und innerhalb Deutschlands elektronisch eröffnet werden).
  • Seit dem 1. Januar 2011 wird das EMCS-Verfahren für alle Wirtschaftsbeteiligten verpflichtend. Die Abgabe eines BVD (Begleitendes Verwaltungsdokument) in Papierform ist dann nicht mehr erlaubt

Durch die automatisierte Prüfung der Angaben im elektronischen Verwaltungsdokument (e-VD) wird außerdem das Risiko verringert, auf Grund von falschen Angaben nicht bezugsberechtigte Personen zu beliefern.

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FORMAT - EMCS


Die Teilnehmersoftware von FORMAT ermöglicht die komfortable und leicht integrierbare elektronische Abwicklung zur Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung.

Der Nachrichtenaustausch mit dem deutschen Zoll erfolgt vollautomatisch. Aus den Daten des jeweiligen ERP-Systems werden Nachrichten erzeugt und an die zuständige Behörde übermittelt. Die Antworten der Behörde werden eingelesen und entsprechend weiterverarbeitet.

Mit dem Einsatz der FORMAT EMCS-Software besteht die Möglichkeit, wahlweise das klassische BVD in Papierform oder das elektronische VD auszuliefern.

Die FORMAT-Software lässt sich leicht in die jeweilige Systemumgebung integrieren, kann aber bei Bedarf auch als unabhängige "Stand alone"-Lösung eingesetzt werden.

Im Zusammenhang mit der Installation der FORMAT-Software kann auch die Einrichtung eines Verbrauchsteuerlagers sinnvoll sein.

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Zertifizierung

FORMAT ist als einer der ersten Anbieter einer integrierten EMCS-Lösung von den Zollbehörden zertifiziert worden.

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Vorteile und Leistungsumfang der FORMAT EMCS-Software in Auszügen:

  • Datenübernahme aus Fremdsystemen
  • Komfortable elektronische Eröffnung und Beendigung der EMCS-Vorgänge
  • Volle Integration in die jeweilige Systemumgebung
  • Verknüpfung mit dem jeweiligen ERP-System
  • Möglichkeit der Rückverfolgung durch Zugriff auf historische Daten
  • Einzel- oder Mehrplatzsystem
  • Volle Integration in die FORMAT Einfuhr- und Ausfuhrsysteme

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Weitere Informationen zu EMCS EMCS-Software EMCS-Programm EMCS-Anwendung

EDV-gestütztes Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren (Quelle: Europäische Kommission)

FAQ - Steuern und Zollunion - EMCS


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EMCS: Zoll empfiehlt sofortige Registrierung

Die Zollverwaltung empfiehlt dringend, sich umgehend für die Teilnahme an EMCS registrieren zu lassen.

Gründe hierfür sind:

  • Alle Verbrauchsteuernummern von Unternehmen, die innergemeinschaftlich verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung empfangen oder versenden, sind in einer europäischen Datenbank (SEED) gespeichert. Jeder Versender hat vor dem Versand zu prüfen, ob sein Empfänger die erforderliche Berechtigung besitzt. Ist dieser nicht in der Datenbank erfasst, kann keine Prüfung und somit kein Versand erfolgen. Die Zollverwaltung meldet seit 1. März nur noch die Verbrauchsteuernummern der Unternehmen weiter, die sich zur Teilnahme an EMCS angemeldet haben.
  • Einige EU-Mitgliedsstaaten nehmen bereits zum 1. April 2010 verpflichtend an EMCS teil. Um Beförderungsvorgänge in oder aus diesen Staaten sicherzustellen, müssen auch deutsche Unternehmen für das IT-Verfahren EMCS registriert sein. Die Versendung oder der Empfang von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung ist ansonsten nicht mehr möglich. Grundsätzlich gilt, ein in EMCS eröffnetes Verfahren ist in EMCS zu schließen.

Unternehmen, die mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren innerhalb der EG handeln, sollten sich daher möglichst sofort für die Teilnahme an EMCS registrieren lassen. Sie finden den erforderlichen Antrag mit der Nummer 033087 links neben diesem Text.

Was ist EMCS?
Das EMCS-System (Excise Movement Control System) ist ein EDV-Verfahren zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Dieses System wird das Papierformular ersetzen, das zurzeit Warentransporte diesen Typs begleitet (Begleitendes Verwaltungsdokument). Ziel ist es, das bisher aufwändige Papierverfahren zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. So soll gewährleistet werden, dass die im Bestimmungsland anfallenden Verbrauchsteuern auch tatsächlich gezahlt werden.

(Quelle: IHK Ulm)

 

 

  • FORMAT ist seit 1988 spezialisiert auf das Thema Zoll und Außenwirtschaft.
  • Die FORMAT-Mitarbeiter verfügen über langjähriges praktisches Know-how, somit ist auch der fachliche Support gewährleistet.
  • FORMAT ist ausbaufähig! Durch die modulare Bauweise und Verfügbarkeit eines umfangreichen Spektrums von Programmen rund um den Bereich Versand, Zoll und Außenwirtschaft ist das System jederzeit mit geringem Aufwand erweiterbar.
  • Über 1200 Kunden sind der Beweis für die Qualität unserer Programme.
  • Hoher Bekanntheitsgrad bei den Zollbehörden.
  • Kontinuierliche Anpassungen an gesetzliche Änderungen.
  • Permanente Weiterentwicklung der Programme.
  • Erfahrung mit Schnittstellen zu zahlreichen PPS- und WWS-Systemen.

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