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Aktive Veredelung |
Die Aktive Veredelung ist ein Zollverfahren bei dem Arbeitsabläufe im Lohnverfahren bzw. für Reparaturen durchgeführt werden. Von einem Drittlandskunden / Auftraggeber werden Waren oder Rohstoffe bereitgestellt, die weiter bearbeitet oder verarbeitet werden. Damit bei der Einfuhr der Waren im Einfuhrland / Veredelungsland und bei der Wiederausfuhr zum Lieferanten / Auftraggeber keine Zölle anfallen, kann die AV genutzt werden. Der Nachweis des Status der zur AV eingeführten Waren muss gegenüber dem Zoll jederzeit gewährleistet sein, z. B.: befindet sich die Ware noch in der AVV oder wurde die Ware zur Herstellung für ein neues Produkt bereits verarbeitet, etc. FORMAT verfügt zur Unterstützung der Aktiven Veredelung über Programme, mit denen Einfuhren und Wiederausfuhren auf komfortable Weise miteinander verknüpft und überwacht werden können. Wir bieten von Modulen zur Auswertung und Protokollierung bis hin zu einer integrierten Materialbuchhaltung eine ganze Reihe von Anwendungen, um die Vorgänge transparent und sicher abwickeln zu können. Unsere Systeme zur Abwicklung des Aktiven Veredelungsverkehrs erfüllen alle zollrechtlichen Anforderungen. Klassische Abwicklungen aus der Sicht eines deutschen Unternehmens: 1. Aktive Veredelung im Rahmen der Reparatur: Hochwertige meist komplexe Teile werden gewartet, ausgebessert und Instand gesetzt. 2. Aktive Veredelung im Rahmen der Herstellung von Produkten: Durch die Bereitstellung von Waren oder Material wird ein neues Produkt mit komplett neuen Eigenschaften hergestellt.
DIE ENTSPRECHENDEN FUNKTIONEN SIND IN DER FORMAT-SOFTWARE VORHANDEN.
Grundlagen Die aktive Veredelung ist wirtschaftlich das Gegenstück zur passiven Veredelung. In die aktive Veredelung können Nichtgemeinschaftswaren übergeführt werden, die zur Bearbeitung, Verarbeitung oder Ausbesserung (Reparatur) in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingeführt und nach Durchführung dieser Vorgänge wiederausgeführt werden. Die hierbei gewährte Zollbegünstigung - Einfuhrabgaben werden nur erhoben, soweit die zuvor eingeführten Waren in den Wirtschaftskreislauf der Europäischen Union einfließen - soll die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen in Drittländern fördern und den Absatz der hergestellten Waren in Drittländern erleichtern. Abwicklungsarten Zur Durchführung der aktiven Veredelung stehen zwei Abwicklungsarten, das Nichterhebungsverfahren und das Verfahren der Zollrückgewinnung, zur Verfügung: Im Nichterhebungsverfahren (AV/S) werden bei der Überführung der Nichtgemeinschaftswaren in die aktive Veredelung keine Einfuhrabgaben erhoben und handelspolitische Maßnahmen grundsätzlich nicht angewendet, wenn die Waren in Form von Veredelungserzeugnissen aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft wiederausgeführt werden. Im Verfahren der Zollrückvergütung (AV/R) werden die Vorprodukte zunächst unter Erhebung der Einfuhrabgaben und Anwendung der handelspolitischen Maßnahmen in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt. Damit die Einfuhrabgaben erstattet oder erlassen werden können, muss das Verfahren nach Maßgabe der in der Bewilligung festgelegten Einzelheiten ordnungsgemäß durchgeführt und beendet werden. Die Einfuhrabgaben werden auf Antrag erstattet oder erlassen, wenn die Waren in Form von Veredelungserzeugnissen aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführt worden sind. Zollpräferenzen
Bestimmte Länder, mit denen Präferenzabkommen bestehen, gewähren Präferenzbehandlung auch für Waren, die in der Gemeinschaft in einer aktiven Veredelung hergestellt worden sind.
______________________________________________________________________________ Aktive-Veredelung Aktiver-Veredelungsverkehr Veredelungsverkehre Veredelungen Aktive Aktiver Abwicklung Abwicklungen Anwendung Anwendungen Ausbessern Ausbesserung Ausbesserungen Ausfuhr AES Software Einfuhr EDV Elektronisch Elektronische Elektronischer Importverfahren Kosten Lösung Lösungen Modul Module Präferenzen Programm Programme System Systeme Überführung Verfahren Verkehr Verkehre Versand Wiederausfuhr Zoll Zollsoftware Zollabwicklung Zollprogramm Zollprogramme Zollverfahren Auslandsproduktion Fremdfertigung Reimport Online Internet Zollkosten Reduzierung Senken Überwachung Umwandlung Umwandlungsverfahren Einsparung Produktion Export Import Importieren Exportieren Veredeln Einführen Ausführen Behandlung Verarbeitung Verwendung Herstellung Instandsetzung Draw-Back Erstattung Bewilligung Kontingent Kontingente Verbessern Überführung von Waren in das Verfahren
Um den Abgabenvorteil der aktiven Veredelung gemäß der erteilten Bewilligung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Nichtgemeinschaftswaren entweder in das Nichterhebungsverfahren oder in das Verfahren der Zollrückvergütung übergeführt werden.
Der Antrag auf Bewilligung eines vereinfachten Verfahrens ist bei dem zuständigen Hauptzollamt (Bewilligungshauptzollamt) zu stellen. Voraussetzung für diese erleichterten Verfahren ist unter anderem, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine Mehrzahl von Sendungen in die aktive Veredelung übergeführt wird. Die Zollbehörden können die Überführung von Waren in das Nichterhebungsverfahren von der Leistung einer Sicherheit abhängig machen. Sicherheit wird jedoch grundsätzlich nur verlangt bei Veredelungen mit Waren des Anhangs 44 c) der ZK-DVO und wenn Bewilligungen des Verfahrens für außerhalb der Europäischen Union ansässige Personen erteilt werden. |
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