Impressum | AGB | Haftung | Anfahrt | Datenschutz | Sitemap

          Detailsuche
   
FORMAT  SOFTWARE SERVICE
FORMATSOFTWARE Box Aktuelles
 
11.05.2012
 

FORMAT auf der transfairlog 2012 vom 12.-14.06.2012 in Hamburg

 
Besuchen Sie unser inFORMATions -Center...
 
 
 
FORMATSOFTWARE Box Termine
 
21.05.2012
 

FORMAT Info-Nachmittag "Made in Germany" in Gefahr?

 
Schulungszentrum Dreieich
 
 
 
FORMATSOFTWARE Box Schulungen
 
05.06.2012
 

Fachschulung "Grundlagen Export" (format Beratungs GmbH)

 
Schulungszentrum Dreieich
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  Sie sind hier: Zollmanagement >> Aktive Veredelung
FORMATSOFTWWARE Seite drucken

Aktive Veredelung

 

Die Aktive Veredelung ist ein Zollverfahren bei dem Arbeitsabläufe im Lohnverfahren bzw. für Reparaturen durchgeführt werden. Von einem Drittlandskunden / Auftraggeber werden Waren oder Rohstoffe bereitgestellt, die weiter bearbeitet oder verarbeitet werden.

Damit bei der Einfuhr der Waren im Einfuhrland / Veredelungsland und bei der Wiederausfuhr zum Lieferanten / Auftraggeber keine Zölle anfallen, kann die AV genutzt werden. Der Nachweis des Status der zur AV eingeführten Waren muss gegenüber dem Zoll jederzeit gewährleistet sein, z. B.: befindet sich die Ware noch in der AVV oder wurde die Ware zur Herstellung für ein neues Produkt bereits verarbeitet, etc.

FORMAT verfügt zur Unterstützung der Aktiven Veredelung über Programme, mit denen Einfuhren und Wiederausfuhren auf komfortable Weise miteinander verknüpft und überwacht werden können. Wir bieten von Modulen zur Auswertung und Protokollierung bis hin zu einer integrierten Materialbuchhaltung eine ganze Reihe von Anwendungen, um die Vorgänge transparent und sicher abwickeln zu können. Unsere Systeme zur Abwicklung des Aktiven Veredelungsverkehrs erfüllen alle zollrechtlichen Anforderungen.

Klassische Abwicklungen aus der Sicht eines deutschen Unternehmens:

1. Aktive Veredelung im Rahmen der Reparatur:

Hochwertige meist komplexe Teile werden gewartet, ausgebessert und Instand gesetzt.

2. Aktive Veredelung im Rahmen der Herstellung von Produkten:

Durch die Bereitstellung von Waren oder Material wird ein neues Produkt mit komplett neuen Eigenschaften hergestellt.

 

DIE ENTSPRECHENDEN FUNKTIONEN SIND IN DER FORMAT-SOFTWARE VORHANDEN.

 

Grundlagen

Die aktive Veredelung ist wirtschaftlich das Gegenstück zur passiven Veredelung.

In die aktive Veredelung können Nichtgemeinschaftswaren übergeführt werden, die zur Bearbeitung, Verarbeitung oder Ausbesserung (Reparatur) in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingeführt und nach Durchführung dieser Vorgänge wiederausgeführt werden.

Die hierbei gewährte Zollbegünstigung - Einfuhrabgaben werden nur erhoben, soweit die zuvor eingeführten Waren in den Wirtschaftskreislauf der Europäischen Union einfließen - soll die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen in Drittländern fördern und den Absatz der hergestellten Waren in Drittländern erleichtern.

Abwicklungsarten

Zur Durchführung der aktiven Veredelung stehen zwei Abwicklungsarten, das Nichterhebungsverfahren und das Verfahren der Zollrückgewinnung, zur Verfügung:

Im Nichterhebungsverfahren (AV/S) werden bei der Überführung der Nichtgemeinschaftswaren in die aktive Veredelung keine Einfuhrabgaben erhoben und handelspolitische Maßnahmen grundsätzlich nicht angewendet, wenn die Waren in Form von Veredelungserzeugnissen aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft wiederausgeführt werden.

Im Verfahren der Zollrückvergütung (AV/R) werden die Vorprodukte zunächst unter Erhebung der Einfuhrabgaben und Anwendung der handelspolitischen Maßnahmen in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt.

Damit die Einfuhrabgaben erstattet oder erlassen werden können, muss das Verfahren nach Maßgabe der in der Bewilligung festgelegten Einzelheiten ordnungsgemäß durchgeführt und beendet werden.

Die Einfuhrabgaben werden auf Antrag erstattet oder erlassen, wenn die Waren in Form von Veredelungserzeugnissen aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführt worden sind.

Zollpräferenzen

Bestimmte Länder, mit denen Präferenzabkommen bestehen, gewähren Präferenzbehandlung auch für Waren, die in der Gemeinschaft in einer aktiven Veredelung hergestellt worden sind.
Ein entsprechender Präferenznachweis für Veredelungserzeugnisse darf dann jedoch nur ausgestellt werden, wenn der Zoll für die verwendeten Nichtgemeinschaftswaren erhoben wird (sogenannte No-drawback-Regel).

(Quelle: Zoll.de)

 

______________________________________________________________________________

Aktive-Veredelung Aktiver-Veredelungsverkehr Veredelungsverkehre Veredelungen Aktive Aktiver Abwicklung Abwicklungen Anwendung Anwendungen Ausbessern Ausbesserung Ausbesserungen Ausfuhr AES Software Einfuhr EDV Elektronisch Elektronische Elektronischer Importverfahren Kosten Lösung Lösungen Modul Module Präferenzen Programm Programme System Systeme Überführung Verfahren Verkehr Verkehre Versand Wiederausfuhr Zoll Zollsoftware Zollabwicklung Zollprogramm Zollprogramme Zollverfahren Auslandsproduktion Fremdfertigung Reimport Online Internet Zollkosten Reduzierung Senken Überwachung Umwandlung Umwandlungsverfahren Einsparung Produktion Export Import Importieren Exportieren Veredeln Einführen Ausführen Behandlung Verarbeitung Verwendung Herstellung Instandsetzung Draw-Back Erstattung Bewilligung Kontingent Kontingente Verbessern

Überführung von Waren in das Verfahren

Um den Abgabenvorteil der aktiven Veredelung gemäß der erteilten Bewilligung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Nichtgemeinschaftswaren entweder in das Nichterhebungsverfahren oder in das Verfahren der Zollrückvergütung übergeführt werden.
Hierzu ist die Gestellung der Waren und die Abgabe einer Zollanmeldung erforderlich.

  • Regelverfahren:
    Die Überführung von Waren in das Verfahren erfolgt durch Annahme der Zollanmeldung und Überlassung der Waren zum Verfahren.

    Die Zollanmeldung ist auf Exemplaren 6 bis 8 des Einheitspapiers (z.B. Formular 0747) mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Zollstelle für die Überführung in das Verfahren abzugeben.
    Exemplar 8 des Einheitspapiers mit Blatt 1 des Zusatzblatts (Formular 0788 - Nichterhebungsverfahren oder Formular 0785 - Verfahren der Rückvergütung ) erhält der Inhaber der Bewilligung als Belegexemplar für die Überführung zurück.
  • Vereinfachte Verfahren:
    Abweichend vom Regelverfahren können Waren unter Inanspruchnahme eines der folgenden vereinfachten Verfahren in die aktive Veredelung übergeführt werden:
    • Vereinfachtes Anmeldeverfahren (VAV),
    • Anschreibeverfahren (ASV).

Der Antrag auf Bewilligung eines vereinfachten Verfahrens ist bei dem zuständigen Hauptzollamt (Bewilligungshauptzollamt) zu stellen. Voraussetzung für diese erleichterten Verfahren ist unter anderem, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine Mehrzahl von Sendungen in die aktive Veredelung übergeführt wird.

Die Zollbehörden können die Überführung von Waren in das Nichterhebungsverfahren von der Leistung einer Sicherheit abhängig machen. Sicherheit wird jedoch grundsätzlich nur verlangt bei Veredelungen mit Waren des Anhangs 44 c) der ZK-DVO und wenn Bewilligungen des Verfahrens für außerhalb der Europäischen Union ansässige Personen erteilt werden.

(Quelle: Zoll.de)

 

  • FORMAT ist seit 1988 spezialisiert auf das Thema Zoll und Außenwirtschaft.
  • Die FORMAT-Mitarbeiter verfügen über langjähriges praktisches Know-how, somit ist auch der fachliche Support gewährleistet.
  • FORMAT ist ausbaufähig! Durch die modulare Bauweise und Verfügbarkeit eines umfangreichen Spektrums von Programmen rund um den Bereich Versand, Zoll und Außenwirtschaft ist das System jederzeit mit geringem Aufwand erweiterbar.
  • Über 1200 Kunden sind der Beweis für die Qualität unserer Programme.
  • Hoher Bekanntheitsgrad bei den Zollbehörden.
  • Kontinuierliche Anpassungen an gesetzliche Änderungen.
  • Permanente Weiterentwicklung der Programme.
  • Erfahrung mit Schnittstellen zu zahlreichen PPS- und WWS-Systemen.

_____________________________________________________________________________

Zoll-Software Zoll-Programm Programme Warenursprung Präferenzen Lieferantenerklärungen Präferenzkalkulation Compliance Zollsoftware Prüfen Vergleichen Screening Exportkontrolle Sanktionslisten Analyse AEO ECS Beratung ICS ATLAS Consulting AES Zertifizierung ZWB Schulung EMCS NCTS Zoll Zollabwicklung Online Ausfuhr Einfuhr Export Import Anbieter Provider Aussteller Softwareanbieter ELAN-K2 Ausfuhrgenehmigungen Ausfuhrgenehmigung Elektronische-Anmeldung Export-Vorschriften transfairlog 2012 Success Effizient Zufrieden Lösung Refrerenz Kunden Erfolg Management Risiko-Analyse Dienstleistungen Optimierung