

ZUGELASSENER WIRTSCHAFTSBETEILIGTER Die Zollkodexreform wird innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu großen Veränderungen bei der Zollabwicklung führen. Verfahrensänderungen die u. a. in den neuen Durchführungsverordnungen umgesetzt werden:
Top Thema ist dabei die Gewährung von Zollerleichterungen und Vereinfachungen für den „zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“. Für jedes Unternehmen wird ein Risikoprofil angelegt. Ziel der Behörden ist die Eindämmung von Unregelmäßigkeiten und Betrugsrisiken. „Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte“ mit einer „guten“ Risikobewertung werden Zollerleichterungen eingeräumt. Durch die damit verbundenen Wettbewerbsvorteile, hat die Bewilligung dieses Status für viele Unternehmen die außenwirtschaftlich engagiert sind, höchste Priorität. Zur Erlangung des Status müssen Vorgaben umgesetzt werden, die mit einem erheblichen softwaretechnischen Aufwand verbunden sind. Unser Programm-Modul hilft Ihnen, durch die sichere Erfüllung der rechtlichen Belange, bei der Absicherung einer vorteilhaften Bewertung. Vorteile für Sie:
FORMAT ist für ATLAS Einfuhr Release 8.0 und ATLAS-Ausfuhr Release 2.0 vollständig zertifiziert. Bei Unternehmen mit eigener Software kann der Wechsel auf die FORMAT Anwendungen günstiger sein, als die Anpassung an die neuen Zoll-Bestimmungen
Siehe auch DIE ENTSPRECHENDEN FUNKTIONEN SIND IN DER FORMAT SOFTWARE VORHANDEN.
Weitere Begriffe , die innerhalb unserer SOFTWARE behandelt bzw. gelöst werden:
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Warum ist FORMAT Software Service GmbH der richtige Partner?
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Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)
[Quelle: www.hannover.ihk.de]
Ein zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (Authorised Economic Operator, AEO) besitzt einen besonderen Status: Er gilt als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und kann dafür besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen.
Die zunehmende Globalisierung und die veränderte internationale Sicherheitslage haben die Weltzollorganisation (WZO) veranlasst, mit einem "Framework of Standards to Secure and Facilitate Global Trade" (SAFE) weltweite Rahmenbedingungen für ein modernes und effektives Risikomanagement in den Zollverwaltungen zu schaffen. Die Europäische Union hat diese sicherheitspolitischen Aspekte im April 2005 mit der Änderung des Zollkodex (VO (EG) Nr. 648/2005) in europäisches Recht umgesetzt und mit der Veröffentlichung der Durchführungsvorschriften (VO (EG) Nr. 1875/2006) im Dezember 2006 konkretisiert.
Ein wesentliches Element dieser Sicherheitsinitiative ist die Einführung des Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ZWB (AEO – Authorised Economic Operator).
Ab 1. Januar 2008 können Unternehmen, die in der Europäischen Union ansässig und am Zollgeschehen beteiligt sind, diesen Status beantragen. Er berechtigt zu Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und Vereinfachungen gemäß den Zollvorschriften (vornehmlich beim Import z. B. Firmen bzw. Zollagenten, die in anderen EU-Staaten Importe tätigen/Reduzierung der Bürgschaftssumme/Entfallen von Versandverfahren/Selbstberechnung der Abgaben/Bevorzugung bei Zollkontrollen). Ziel ist die Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette ("supply chain") vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher.
Derzeit laufen Verhandlungen mit Drittländern (insbesondere USA, China, Schweiz), die hoffentlich später einmal zu einer über die EU-Grenzen hinaus reichenden Anerkennung des Status führen sollen. Er ist in allen Mitgliedstaaten gültig und zeitlich nicht befristet. Der Status kann in folgenden Varianten erteilt werden:
- AEO-Zertifikat "Zollrechtliche Vereinfachungen" (AEO C)
- AEO-Zertifikat "Sicherheit" (AEO S)
- AEO-Zertifikat "Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit" (AEO F).
Die Varianten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Bewilligungsvoraussetzungen und den damit verbundenen Vergünstigungen. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) ergeben sich im Wesentlichen aus:
- Artikel 5a VO (EG) Nr. 648/2005
- Artikel 14a - Artikel 14x VO (EG) Nr. 1875/2006.
Daneben stehen als Hilfsmittel Leitlinien zu Standards und Kriterien zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Dokument TAXUD/2006/1450 vom 12. Juni 2006) zur Verfügung. Diese enthalten Erläuterungen zu den einzelnen Bewilligungsvoraussetzungen. Sie werden zurzeit von der Europäischen Kommission inhaltlich überarbeitet. Eine endgültige Fassung der Leitlinien mit einer Übersetzung in alle Amtssprachen der EU wird nach Fertigstellung im Herbst 2007 elektronisch zur Verfügung gestellt.
Es wird derzeit durch das Bundesministerium der Finanzen eine Dienstvorschrift zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten erarbeitet. Diese wird zusammen mit Praxisbeispielen bei zwei bundesweiten Wochenschulungen den zuständigen Hauptzollamts-Mitarbeitern im September 2007 vorgestellt.
Da sich jetzt tatsächlich abzeichnet, dass die Regelungen in der Endphase sind, wird auch die IHK Hannover im November dieses Jahres Seminare zum ZWB anbieten. Sie hatte damit so lange gewartet, um die Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht unnötig mit dem jeweiligen Entwurfsstand der Verhandlungen zu verunsichern. Aus der Beschreibung der Seminarinhalte wird dann deutlich werden, für welche Betriebe dieser Status wirklich notwendig sein könnte.
Die bisherigen Bewilligungen im Zollbereich wie z. B. der Zugelassene Ausführer (ZA) bzw. der Ermächtigte Ausführer (EA) bleiben bestehen und werden nicht zurückgezogen. Sollte eine solche Erleichterung künftig von einem Unternehmen neu zu beantragen sein, und der Betrieb hat bereits den Status des AEO erhalten, findet ein beschleunigter Bewilligungsprozess statt.
Daher glaubt die IHK Hannover, dass es nach momentaner Einschätzung nur wenige (Import-)Betriebe geben wird, die eine Antragstellung zum AEO ab dem Jahr 2008 beim zuständigen Hauptzollamt vornehmen werden. Die ersten Einschätzung des BMF, dass zwischen 30.000 und 50.000 Anträge (aus Unkenntnis der Notwendigkeit) eingehen könnten, die möglichst zeitnah zu bearbeiten wären, gehört inzwischen der Vergangenheit an, weil auch die Zollbeamten/Zollbeamtinnen inzwischen sachgerechter informieren.
Weitere Hinweise sind auf der Internetseite der Zollverwaltung (HIER) zu finden.
16.05.2007
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)
[Quelle: www.zoll.de]
Ein Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter besitzt einen besonderen Status: Er gilt als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und kann dafür besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen.
Die zunehmende Globalisierung und die veränderte internationale Sicherheitslage haben die Weltzollorganisation (WZO) veranlasst, mit einem "Framework of Standards to Secure and Facilitate Global Trade" (SAFE) weltweite Rahmenbedingungen für ein modernes und effektives Risikomanagement in den Zollverwaltungen zu schaffen.
Die Europäische Union hat diese sicherheitspolitischen Aspekte im April 2005 mit der Änderung des Zollkodex (VO (EG) Nr. 648/2005) in europäisches Recht umgesetzt und mit der Veröffentlichung der Durchführungsvorschriften (VO (EG) Nr. 1875/2006) im Dezember 2006 konkretisiert.
Ein wesentliches Element dieser Sicherheitsinitiative ist die Einführung des Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO - Authorised Economic Operator).
Seit 01. Januar 2008 können Unternehmen, die in der Europäischen Union ansässig und am Zollgeschehen beteiligt sind, diesen Status beantragen. Der Status berechtigt zu Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und/oder Vereinfachungen gemäß den Zollvorschriften.
Ziel ist die Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette ("supply chain") vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher. Derzeit laufen Verhandlungen mit Drittländern (insbesondere USA, China, Schweiz), die zu einer weltweiten Anerkennung des Status führen sollen.
Der Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ist in allen Mitgliedstaaten gültig und zeitlich nicht befristet. Dieser Status kann in folgenden Varianten erteilt werden:
Die Varianten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Bewilligungsvoraussetzungen und den damit verbundenen Vergünstigungen.
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) ergeben sich im Wesentlichen aus:
Daneben stehen als Hilfsmittel die Leitlinien "Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte" (Dokument TAXUD/2006/1450 vom 29. Juni 2007) zur Verfügung. Diese enthalten Erläuterungen zu den einzelnen Bewilligungsvoraussetzungen.
Die Europäische Kommission veröffentlicht mit Zustimmung der Inhaber eines AEO-Zertifikats ein Verzeichnis der Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten im
Internet.
Das Verzeichnis wird auf dem neuesten Stand gehalten.
Von der Europäischen Kommission wurde zudem ein "E-Learning-Programm" zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten entwickelt. Dieses steht in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. In dem elektronischen Informations- und Lernprogramm werden vor allem die Vorteile eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten und das Verfahren zur Erteilung eines AEO-Zertifikats näher erläutert.
| Große Veränderungen bei der Zollabwicklung durch den neuen EU-Zollkodex | Durchführungsvorschriften zum Neuen Zollkodex 2006 | |
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Ein geänderter Zollkodex mit vielen neuen Bestimmungen und Regeln ist von der Europäischen Union beschlossen worden. Viele Punkte wurden schon umgesetzt, für andere kommen die Durchführungsverordnungen in Kürze. Die EU will mit einfacheren Strukturen und einheitlichen Standards die Zollabwicklung vereinfachen und den Schutz der EU-Außengrenzen verbessern. FORMAT Software hat konsequent und vorausschauend diese gravierenden Veränderungen in seinen Programmen berücksichtigt. Wir können Ihnen dadurch zukunftssichere und innovative Softwarelösungen unter verlässlicher Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften anbieten. Erhebliche Umstellungen bei der Zollabwicklung gibt es u. a. in den folgenden Bereichen: Neues Merkblatt zum Einheitspapier2005/2006 Mit dem neuen, jetzt noch umfangreicheren Merkblatt, sind zahlreiche Änderungen in Kraft getreten. Die Ausfuhr- und Einfuhranmeldung ist betroffen. Einige Felder sind grundlegend anders definiert und viele Vordrucke neu gefasst worden. Weitere Informationen unter Sanktionslistenprüfung – Compliance – FORMAT SANKTIONS MONITOR Im Rahmen der EU-Sicherheitsinitiative müssen von allen Wirtschaftsbeteiligten neue Anti- terrorismus-Verordnungen beachtet werden. Bei Verstößen drohen erhebliche Strafen und eine negative Risikobewertung. Unser Programm SANKTIONS-MONITOR hilft Ihnen, die Ordnungs-mäßigkeit Ihrer Geschäftsbeziehungen nachzuweisen und damit Verfahrenserleichterungen bei der Zollabwicklung zu erhalten. Weitere Informationen unter Präferenzkalkulation - Lieferantenerklärungen Mit der FORMAT Präferenzkalkulation haben Sie die Möglichkeit Präferenzeigenschaften Ihrer Produkte zu erreichen, zu optimieren und nachzuweisen:
Weitere Informationen unter ATLAS/NCTS Release 8.0 FORMAT ist für alle Bereiche uneingeschränkt zertifiziert. Sämtliche Import- und Versandverfahren können komfortabel abgewickelt werden. Weitere Informationen unter Dezentrale Beteiligtenbewertung - DEBBI Für jeden Zollbeteiligten gibt es eine Risikobewertung. Ziel der Behörden ist es, die Gefahr von Unregelmäßigkeiten und das Betrugsrisiko einzudämmen. Den „zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ werden Erleichterungen eingeräumt. Durch die sichere Erfüllung der rechtlichen Belange hilft Ihnen die FORMAT Software bei der Absicherung einer vorteilhaften Bewertung. Weitere Informationen unter AES Automated Export System – ATLAS EXPORT AES wird als Subsystem in ATLAS integriert und ersetzt die bisherigen, papiergestützten Ausfuhrverfahren. Unsere entsprechenden Programme sind zertifiziert und seit August 2006 erfolgreich im Einsatz Weitere Informationen unter Bei FORMAT sind Sie in guten Händen. Wir sind einer der führenden Softwareanbieter im Bereich der Außenwirtschaftssysteme mit langjährigem Zoll Know-how. Unsere Erfahrung basiert auf dem Einsatz bei mehreren hundert Kunden im In- und Ausland. Für Rückfragen verwenden Sie bitte unser
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Der neue Zollkodex ist 2006 in Kraft getreten. Die EU-Kommission hat am 5. Juli 2005 einen Vorschlag zur Änderung des Zollkodex veröffentlicht und allen Wirtschaftsbeteiligten die Möglichkeit einer Stellungsnahme gegeben. Diese Konsultationen sind jetzt abgeschlossen und es wird damit gerechnet, dass der EU-Ausschuss für den Zollkodex die Durchführungsverordnungen bis Anfang 2006 abschließen wird. Der neue Zollkodex wird somit voraussichtlich Mitte 2006 in Kraft treten. Die Maßnahmen beinhalten umfangreiche Konzepte für ein erweitertes Sicherheitsmanagement an den Außengrenzen der EU, wie beispielsweise das Harmonisierte Risikobewertungssystem. Ziel ist die wesentliche Steigerung der Sicherheit im grenzüberschreitenden Warenhandel. Die Verpflichtung, die Zollbehörden im voraus über die beabsichtigten Einfuhren und Ausfuhren zu unterrichten. (Vorausanmeldung, Predeclaration, ATLAS Export). Siehe auch Verfahrenserleichterungen für den „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“. Siehe auch Einführung einheitlicher Risikokriterien im Bereich der Zollkontrolle. Siehe auch FORMAT SOFTWARE SERVICE ist auf die kommenden Maßnahmen vorbereitet. Die entsprechenden Routinen sind in unseren Systemen bereits vorhanden oder in der Programmierung und werden nach offizieller Veröffentlichung der Durchführungs-vorschriften implementiert. Damit garantieren wir unseren Kunden Rechtssicherheit und Schutz Ihrer Software-Investitionen. Wir empfehlen Ihnen sich schon jetzt über die anstehenden Veränderungen und Möglichkeiten die sich für Ihr Unternehmen ergeben zu informieren, denn der Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der Durchführungsverordnungen und dem in Kraft treten ist sehr kurz bemessen. |
Risikoanalyse Zoll: Unternehmensbewertung
[Quelle: IHK Stuttgart]
Die deutsche Zollverwaltung hat in Anlehnung an gleichartige Bestrebungen der EU-Kommission eine Risikoanalyse eingeführt, um durch gezielte Kontrollen das Gros der Wirtschaftsteilnehmer von Überwachungsmaßnahmen entlasten zu können, den Personaleinsatz effizienter zu steuern und gleichwertige Kontrollstandards zu schaffen. Die Zentralstelle Risikoanalyse (Zoll) in Münster erarbeitet Risikoprofile für die einzelnen Warengruppen, die an die Kontrolleinheiten weitergegeben werden. So können Waren identifiziert werden, bei denen die Gefahr von Unregelmäßigkeiten und das Betrugsrisiko überdurchschnittlich hoch sind.
Zweiter Bestandteil der Risikoanalyse ist die dezentrale Beteiligtenbewertung. Während die zentrale Risikoanalyse einzelne, anhand von Risikoparametern darstellbare Warensendungen in das Blickfeld des Interesses stellt, stehen bei der dezentralen Beteiligtenbewertung, die im Rahmen der Zollabwicklung auftretenden Beteiligten im Vordergrund. Es soll unabhängig vom Risikopotential einzelner Warensendungen untersucht werden, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Beteiligte direkt oder indirekt Zollvorschriften verletzen.
Das IT-Verfahren DEBBI dient der Umsetzung der dezentralen Beteiligtenbewertung. DEBBI ermöglicht es, im Rahmen einer Internet-Anwendung bei der Oberfinanzdirektionen und den Hauptzollämtern sowie zusätzlich der ZORA Beteiligtenbewertungen (z.B. Ergebnisse von Prüfberichten, aber auch eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren) elektronisch zu erfassen und für Zwecke der Sachbearbeitung anzuzeigen. Dem Abfertigungsdienst werden die Beteiligtenbewertungen ab dem ATLAS-Release 7.0 über eine Schnittstelle direkt während der laufenden Warenabfertigung in ATLAS angezeigt.
Zollkodex-Änderungen 2005Mit der VO (EG) Nr. 648/2005 vom 13.04.2005, bekannt gegeben im Amtsblatt (EU) L 117 vom 04.05.2005 ist der ZK (VO (EWG) Nr. 2913/92) hauptsächlich im Hinblick auf sicherheitsrelevante Aspekte geändert worden. Zum 11.05.2005 treten dabei vorerst die Teile des überarbeiteten ZK in Kraft, die Ermächtigungsgrundlage für die nun erforderlichen Anpassungen und Änderungen in der ZK-DVO (VO (EWG) Nr. 2454/93) sind. Damit hat die Veröffentlichung des geänderten ZK im o.a. Amtsblatt zunächst noch keine praktischen Auswirkungen für die derzeitigen zollrechtlichen Verfahrensabläufe. Sobald die angepasste ZK-DVO in Kraft getreten ist, gelten auch die übrigen Bestimmungen der ZK-Änderung.
Änderungen werden sich hauptsächlich ergeben durch:
Über die o.a. Änderungen hinaus werden künftig im Rahmen einer völligen Überarbeitung des ZK weit reichende Änderungen im Bereich des Zollrechts eintreten, wie die Zweistufigkeit von Ein- und Ausfuhr, neue Zollverfahren, andere Strukturen im Zollschuldrecht u.v.m. Diese können auf den Internetseiten der Europäischen Kommission stets verfolgt werden. Den derzeit aktuellen Entwurf des modernisierten Zollkodex stellt das Dokument TAXUD/458/2004-REV 4 dar.
Änderungen und Anpassungen in den Bereichen des Zoll-,
Außenwirtschafts- und Ursprungsrechts
[Quelle: IHK Bochum]
Der Jahreswechsel 2005/2006 führt zu zahlreichen Änderungen und Anpassungen in den Bereichen des Zoll-,
Außenwirtschafts- und Ursprungsrechts. Aber auch die Extra- und Intrahandels-Statistik sind von dieser
Entwicklung genauso wenig ausgenommen wie die ausländischen Zollvorschriften oder die Vorgaben im
Zusammenhang mit der Waren- und/oder Verpackungsmittelkennzeichnung.
Für die verantwortlichen Mitarbeiter im Unternehmen ist es unerlässlich, diese Veränderungen aufzunehmen,
hinsichtlich ihrer Bedeutung für die eigene Arbeit zu bewerten und deren innerbetriebliche Umsetzung rechtzeitig
zu veranlassen. Anderenfalls wer-den Ein- und Ausfuhrabfertigungen fehlerhaft dargestellt, was möglicherweise
zu zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Verfehlungen führen kann.
Die Teilnehmer werden die anstehenden Änderungen kennen lernen und anschließend auf die eigene
Unternehmensstruktur übertragen können. Eine Übersicht plus kompetenter Erörterung aller Änderungen und
Neuerungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, das sind die Merkmale dieser Veranstaltung. Damit ist diese
Info-Reihe in den vergangenen Jahren zum "Muss" für alle Export-Interessierten avanciert.
Inhalte
Außenhandelsstatistik
Außenwirtschaftsrecht
Zollrecht/-tarif
Veredelung
Ausländische Vorschriften
Umsatzsteuer