Unbenanntes Dokument [ AGB ] [ Haftung ] [ Datenschutz ] [ Impressum ] [ Sitemap ] [ Kontakt ]
<
Format Software Service GmbH | Max-Planck-Straße 25 | D-63303 Dreieich | Telefon:06103 / 9309-0 | Fax: 06103 / 34659 | Email: info@formatsoftware.de

ZOLLMANAGEMENT SOFTWARE

Im Rahmen der Globalisierung gewinnt der Außenhandel immer mehr an Bedeutung und erweist sich als starker Wachstumsmotor der Wirtschaft.

Trotz vieler Liberalisierungen im Welthandel ist der grenzüberschreitende Warenverkehr mit zahlreichen administrativen und finanziellen Hürden behaftet.

Ein vorausschauendes Zollmanagement ist deshalb immer bedeutsamer für die Optimierung und Abwicklung von Geschäftsprozessen und die Erlangung von zusätzlichen Wettbewerbsvorteilen.

Hierbei gilt es auch die komplexen Bestimmungen einzuhalten, die im Rahmen des gemeinsamen Risikomanagements der EU bereits eingeführt wurden und die ständig erweitert und verschärft werden. Besonders zu erwähnen sind die:

  • Dezentrale Beteiligtenbewertung (DEBBI)
  • die Prüfung der SANKTIONSLISTEN (Compliance)
  • die Einführung des ZUGELASSENEN WIRTSCHAFTSBETEILIGTEN
  • die Integration von AES (Automated Export System, Atlas Export, Predeclaration, Vorabmeldung)
  • Weitere Änderungen im ZOLLKODEX.

Alle diese vorgeschriebenen Maßnahmen sind in den FORMAT-Programmen berücksichtigt und erleichtern die Einhaltung der komplexen Bestimmungen.

Die FORMAT Zollinfos informieren Sie regelmäßig in kurzer, aktueller und übersichtlicher Form zu den Themen Zoll und Außenhandel. Wir berichten darin regelmäßig über neue System-Lösungen, Programm-Module, Anwendungen und Verfahren.

 

Siehe auch Zollinfos


Unbenanntes Dokument

Warum ist FORMAT Software Service GmbH der richtige Partner?

  • FORMAT ist seit 1988 spezialisiert auf das Thema Zoll -/ und Außenwirtschaft.
  • Die FORMAT-Mitarbeiter verfügen über langjähriges praktisches Know-how, somit ist auch der fachliche Support gewährleistet.
  • FORMAT ist ausbaufähig! Durch die modulare Bauweise und Verfügbarkeit eines umfangreichen Spektrums von Programmen rund um den Bereich Versand -/ Zoll -/ und Außenwirtschaft ist das System jederzeit mit geringem Aufwand erweiterbar.
  • Über 1200 Kunden sind der Beweis für die Qualität unserer Programme.
  • Hoher Bekanntheitsgrad bei den Zollbehörden.
  • Kontinuierliche Anpassungen an gesetzliche Änderungen.
  • Permanente Weiterentwicklung der Programme.
  • Erfahrung mit Schnittstellen zu zahlreichen PPS / und WWS Systemen.

Zurück Hoch Kontakt

Weitere Begriffe , die innerhalb unserer SOFTWARE behandelt bzw. gelöst werden :

  • Adressen
  • AEO - Authorised Economic Operator
  • AES Automated Export System
  • Atlas Software
  • Ausfuhr
  • Ausfuhrdokumente
  • Ausfuhrverfahren
  • Auslandsproduktion
  • Compliance
  • Compliance Sanktionen
  • Datenaustausch ASCII ODBC
  • DEBBI Dezentrale Beteiligtenbewertung
  • EDV
  • Einfuhr Lösungen
  • Einfuhrgenehmigungen Verwaltung
  • Einführung
  • Elektronische Abwicklung
  • Embargo
  • Embargolisten
  • EU-Sicherheitsinitiative
  • Export Programm
  • Exportformulare
  • Exportkontrolle
  • Extrahandelsstatistik Extrastat
  • Firmen
  • Globalerledigung
  • Import Software
  • Importabwicklung
  • Importkontrolle
  • Importverfahren
  • Integration
  • Intrahandelsstatistik Intrastat
  • Lieferantenerklärung Lösung
  • Merkblatt
  • NCTS Programme
  • Neuer Zollkodex
  • Online
  • Onlineverfahren
  • Organisationen
  • Personen
  • Präferenzkalkulation
  • Predeclaration
  • Prüfung
  • Rationalisierung
  • Reimport
  • Risikoanalyse
  • Risikostelle Zoll ZORA
  • Sanktionslisten Compliance
  • Sicherheit
  • Statistische Zentralämter
  • Statistisches Bundesamt
  • Terrorismus
  • Terrorismusbekämpfung
  • Unternehmensbewertung
  • Ursprungsnachweis
  • Veredelungsverkehre Lösungen
  • Vereinfachte Verfahren
  • Versand
  • Versandverfahren
  • Verwaltung von Lieferantenerklärungen
  • Voranmeldung
  • Warenausgang
  • Wareneingang
  • Warenursprung und Präferenzen
  • Zollkodex Änderungen
  • Zolllager
  • Zollmanagement
  • Zugelassener Ausführer
  • Zugelassener Einführer
  • Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter ZWB
  • Zulassung
 

Informationen

inFORMATiv
Zollinfos
Aktuelles

PROGRAMME (z.B.)

AEO - Authorised Economic Operator
AES Automates Export System
Akkreditivverwaltung
Ausfuhrkontrolle
Ausfuhrgenehmigungen-Verwaltung
DEBBI
Differenzverzollung
Dezentrale Beteiligtenbewertung
Einfuhrgenehmigungen-Verwaltung
Exportkontrolle
Intrastat-Partnermeldung
Kontakt
Lieferantenerklärung-Verwaltung
Mehrwertverzollung
Passive-Veredelung
Präferenzkalkulation
Predeclaration
Sanktionslisten/Compliance
Warenursprung und Präferenzen
Zollkodex
Zolllager
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter ZWB
Zukunftsbild Zoll

 

 

Zurück Hoch Kontakt

........................................................................................................................................................................................................

ABWICKLUNG ABWICKLUNGEN ANWENDUNG ANWENDUNGEN LÖSUNG LÖSUNGEN MODUL MODULE PROGRAMM PROGRAMME SOFTWARE SYSTEM SYSTEME VERFAHREN

 

Große Veränderungen bei der Zollabwicklung durch den neuen EU-Zollkodex   Durchführungsvorschriften zum Neuen Zollkodex 2006

 

Ein geänderter Zollkodex mit vielen neuen Bestimmungen und Regeln ist von der Europäischen Union beschlossen worden. Viele Punkte wurden schon umgesetzt, für andere kommen die Durchführungsverordnungen in Kürze. Die EU will mit einfacheren Strukturen und einheitlichen Standards die Zollabwicklung vereinfachen und den Schutz der EU-Außengrenzen verbessern.

FORMAT Software hat konsequent und vorausschauend diese gravierenden Veränderungen in seinen Programmen berücksichtigt. Wir können Ihnen dadurch zukunftssichere und innovative Softwarelösungen unter verlässlicher Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften anbieten.

Erhebliche Umstellungen bei der Zollabwicklung gibt es u. a. in den folgenden Bereichen:

Neues Merkblatt zum Einheitspapier2005/2006

Mit dem neuen, jetzt noch umfangreicheren Merkblatt, sind zahlreiche Änderungen in Kraft getreten. Die Ausfuhr- und Einfuhranmeldung ist betroffen. Einige Felder sind grundlegend anders definiert und viele Vordrucke neu gefasst worden.

Weitere Informationen unter Informativ

Sanktionslistenprüfung – Compliance – FORMAT SANKTIONS MONITOR

Im Rahmen der EU-Sicherheitsinitiative müssen von allen Wirtschaftsbeteiligten neue Anti- terrorismus-Verordnungen beachtet werden. Bei Verstößen drohen erhebliche Strafen und eine negative Risikobewertung. Unser Programm SANKTIONS-MONITOR hilft Ihnen, die Ordnungs-mäßigkeit Ihrer Geschäftsbeziehungen nachzuweisen und damit Verfahrenserleichterungen bei der Zollabwicklung zu erhalten.

Weitere Informationen unter Sanktionsprüfung

Präferenzkalkulation - Lieferantenerklärungen

Mit der FORMAT Präferenzkalkulation haben Sie die Möglichkeit Präferenzeigenschaften Ihrer Produkte zu erreichen, zu optimieren und nachzuweisen:

  1. Berechnung der Präferenzberechtigung mit lückenloser Dokumentation.
  2. Schon im Konstruktionsstadium kann flexibel reagiert werden, um eine Präferenzberechtigung zu erlangen.
  3. Anfordern, Drucken und Verwalten der Lieferantenerklärungen.

Weitere Informationen unter Präferenzkalkulation

ATLAS/NCTS Release 7.1

FORMAT ist für alle Bereiche uneingeschränkt zertifiziert. Sämtliche Import- und Versandverfahren können komfortabel abgewickelt werden.

Weitere Informationen unter ATLAS Software

Dezentrale Beteiligtenbewertung - DEBBI

Für jeden Zollbeteiligten gibt es eine Risikobewertung. Ziel der Behörden ist es, die Gefahr von Unregelmäßigkeiten und das Betrugsrisiko einzudämmen. Den „zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ werden Erleichterungen eingeräumt. Durch die sichere Erfüllung der rechtlichen Belange hilft Ihnen die FORMAT Software bei der Absicherung einer vorteilhaften Bewertung.

Weitere Informationen unter DEBBI

AES Automated Export System – ATLAS EXPORT

AES wird als Subsystem in ATLAS integriert und ersetzt die bisherigen, papiergestützten Ausfuhrverfahren. Unsere entsprechenden Programme sind zertifiziert und seit August 2006 erfolgreich im Einsatz

Weitere Informationen unter AES

Bei FORMAT sind Sie in guten Händen. Wir sind einer der führenden Softwareanbieter im Bereich der Außenwirtschaftssysteme mit langjährigem Zoll Know-how.

Unsere Erfahrung basiert auf dem Einsatz bei mehreren hundert Kunden im In- und Ausland.

Für Rückfragen verwenden Sie bitte unser Kontaktformular oder Sie schicken uns eine E-Mail an info@formatsoftware.de

 

 

 

Der neue Zollkodex ist 2006 in Kraft getreten.

Die EU-Kommission hat am 5. Juli 2005 einen Vorschlag zur Änderung des Zollkodex veröffentlicht und allen Wirtschaftsbeteiligten die Möglichkeit einer Stellungsnahme gegeben. Diese Konsultationen sind jetzt abgeschlossen und es wird damit gerechnet, dass der EU-Ausschuss für den Zollkodex die Durchführungsverordnungen bis Anfang 2006 abschließen wird.

Der neue Zollkodex wird somit voraussichtlich Mitte 2006 in Kraft treten. Die Maßnahmen beinhalten umfangreiche Konzepte für ein erweitertes Sicherheitsmanagement an den Außengrenzen der EU, wie beispielsweise das Harmonisierte Risikobewertungssystem.

Diese Sicherheitsmaßnahmen zum Zollkodex der Gemeinschaft (Verordnung der EG Nr. 648/2005 vom 13. April 2005) wurden bereits am 4. Mai 2005 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Ziel ist die wesentliche Steigerung der Sicherheit im grenzüberschreitenden Warenhandel.

Die wichtigsten Änderungen betreffen:

Die Verpflichtung, die Zollbehörden im voraus über die beabsichtigten Einfuhren und Ausfuhren zu unterrichten. (Vorausanmeldung, Predeclaration, ATLAS Export).

Siehe auch FORMAT AES

Verfahrenserleichterungen für den „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“.

Siehe auch FORMAT ZUGELASSENER WIRTSCHAFTSBETEILIGTER

Einführung einheitlicher Risikokriterien im Bereich der Zollkontrolle.

Siehe auch FORMAT DEBBI – DEZENTRALE BETEILIGTENBEWERTUNG

FORMAT SOFTWARE SERVICE ist auf die kommenden Maßnahmen vorbereitet. Die entsprechenden Routinen sind in unseren Systemen bereits vorhanden oder in der Programmierung und werden nach offizieller Veröffentlichung der Durchführungs-vorschriften implementiert.

Damit garantieren wir unseren Kunden Rechtssicherheit und Schutz Ihrer Software-Investitionen.

Wir empfehlen Ihnen sich schon jetzt über die anstehenden Veränderungen und Möglichkeiten die sich für Ihr Unternehmen ergeben zu informieren, denn der Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der Durchführungsverordnungen und dem in Kraft treten ist sehr kurz bemessen.

 

Risikomanagement für den Zoll in der EU
[Quelle: Europäische Kommission]

 

Die Entwicklung des Risikomanagement auf Gemeinschaftsebene ist eine unerlässliche Voraussetzung für jegliche Meisterung der Herausforderungen, vor denen sich die Zollunion infolge der Erweiterung  sieht, um in ihren Sicherheitsbelangen  voranzukommen und bei der Anwendung der Zollkontrollen Gleichwertigkeit  zu erzielen. Die legislativen Schritte sind eingeleitet, doch zugleich wird ein Programm der praktischen Umsetzung benötigt.

Eine Projektgruppe im Rahmen des Programms „Zoll 2002“ hat einen standardisierten Rahmen für das Risikomanagement entwickelt. Dieser soll so flexibel sein, dass die bereits vorhandenen Systeme hineinpassen und er doch eine Struktur bietet, die einen EG-weit gemeinsamen Ansatz gewährleistet.

Dieses Dokument enthält den vereinbarten grundlegenden theoretischen Rahmen für die Anwendung des Risikomanagement. Bei der weiteren Arbeit wird es um die  konkrete, praktische Anwendung des Modells gehen.

Das Modell folgt den wichtigsten Schritten, die das Risikomanagement der Zollverwaltungen der EU kennzeichnen. Unter den verschiedenen Elementen eines globalen Ansatzes werden zunächst vier Schritte festgehalten:

Diese Schritte werden in einem Diagramm abgebildet, das zeigt, wie jeder von ihnen für die erfolgreiche Umsetzung und effiziente Nutzung des Risikomanagement unentbehrlich ist.

 

Alle weiteren Einzelheiten über den EU-Standardrahmen für Risikomanagement können in diesem Dokument eingesehen werden.

Risikom anagement in Kontext setzen

Zur Umsetzung einer Risikomanagementpolitik muss es eine politische Strategie geben, die zwischen den Hauptakteuren vereinbart ist. Für die EU ist diese niedergelegt in der Zollstrategie der EU.

Risikoanalyse

Die drei Kernbereiche sind in diesem Stadium des Risikomanagement:

Identifizierung des Risikos

Um die Risiken zu identifizieren, die mit illegalen Waren einhergehen, sind alle verfügbaren Informationen als mögliche Risikodatenquellen zu untersuchen, auf Richtigkeit zu prüfen und gegebenenfalls dem operationellen Dienst zur Verfügung zu stellen.

In Bezug auf die Beteiligten haben die EU und die Mitgliedstaaten gemeinsam einen Katalog der Risikoindikatoren erstellt, der die Identifizierung und Bewertung der beteiligten bezogenen Risiken erleichtert. Dieser Katalog ist eine bedeutende Informationsquelle und für alle Zolldienststellen verfügbar.

Analyse des Risikos

Unter Verwendung der Risikodaten sind die Risiken in jedem Aspekt des Kontexts zu bewerten.

Ein belegtes Risiko ist eine historische Tatsache, eine Unregelmäßigkeit ist aufgetreten, und die Organisation besitzt Aufzeichnungen über den Vorfall und die ihn umgebenden Fakten. Listen solcher Risiken können vor dem Hintergrund des jüngsten Datenmaterials analysiert werden, um festzustellen, ob die das Risiko bedingenden Voraussetzungen weiterhin bestehen.

Potenzielle Risiken sind noch nicht festgestellt worden, werden aber vermutet. So kann beispielsweise die Entwicklung einer neuen Ware, die der Eigentümer mit dem Zeichen Trade MarkÒ belegt, Gegenstand des Wunsches anderer Wirtschaftsteilnehmer, hier Rechte an geistigem Eigentum zu verletzen, werden.

Ein wichtiges Instrument bei der Identifizierung und Analyse von Risiken in der EU ist der Risikoinformationsvordruck, den der Zoll für den zielorientierten Beschluss der jeweiligen Kontrolltypen verwendet.

Bewertung und Abwägung des Risikos

Es gibt verschiedene Bewertungssysteme. Verbreitet ist die Unterteilung in HOHES, MITTLERES und GERINGERES Risiko.

Bei hohem Risiko ist die Wahrscheinlichkeit einer echten Bedrohung und schwerwiegender Auswirkungen hoch. Die entsprechenden Abwehrmaßnahmen müssen für die Führungskräfte gut erkennbar sein und könnten im Rahmen von Kontrollplänen vereinbart werden.

Bei mittlerem Risiko kann die Bedrohung weniger wahrscheinlich oder aber ihre Wirkung weniger schwerwiegend sein, ohne dass unbedingt beides zutrifft. Werden keine Abwehrmaßnahmen getroffen, so ist es zweckmäßig, dies zu begründen.

Geringrisiken sind annehmbare Risiken, die sich innerhalb von Standard- oder Routineverfahren beurteilen lassen oder bei denen keine Abwehrmaßnahmen erforderlich sind.

Gezielte Behandlung des Risikos

Wenn feststeht, dass Zollkontrollen durchgeführt werden müssen, ist die Art und Weise der Durchführung zu beschließen. Zusammen mit den Mitgliedstaaten der EU entwickelt die Europäische Kommission ein gemeinsames Konzept dafür, welche Art von Kontrollen zur Eindämmung der jeweiligen Risikotypen besonders zweckmäßig ist.

In dieser Initiative werden die Kontrollmethoden und der jeweilige Zeitpunkt ihrer Anwendung skizziert. Beschrieben werden diejenigen Kontrollen, die beim Eingang in das Zollgebiet bzw. beim Ausgang daraus durchzuführen sind, die zollamtliche Überwachung, die Kontrollen im Zeitpunkt der Zuweisung einer zollrechtlichen Bestimmung und die nachträglichen Kontrollen.

Die Arten von Kontrollen, mit denen der Zoll Risiken einzudämmen versucht, reichen von der zollamtlichen Überwachung über Belegkontrollen, Beschau und auditgestützte Kontrollen.

Außerdem werden die Kontrollbereiche beschrieben, die besonderer Aufmerksamkeit bedürften, insbesondere zum Schutz der Volksgesundheit, der öffentlichen Sicherheit und der Umwelt.

Überwachung des Systems

Zur laufenden Kontrolle der Wirksamkeit und Effizienz des Systems müssen die Ergebnisse des Risikomanagement überwacht und geprüft werden. Dies muss regelmäßig und im Wege fester Mechanismen geschehen.

Bei dieser laufenden Prüfung ist es wichtig, dem sich aus dem Verfahren ergebende Informationsfeedback Rechnung zu tragen und so beständig die Analyse und prioritätenorientierte Planung der Kontrolltätigkeit des Zolls zu aktualisieren.

 

Zollkodex-Änderungen 2005
[Quelle: Zoll.de]

Mit der VO (EG) Nr. 648/2005 vom 13.04.2005, bekannt gegeben im Amtsblatt (EU) L 117 vom 04.05.2005 ist der ZK (VO (EWG) Nr. 2913/92) hauptsächlich im Hinblick auf sicherheitsrelevante Aspekte geändert worden. Zum 11.05.2005 treten dabei vorerst die Teile des überarbeiteten ZK in Kraft, die Ermächtigungsgrundlage für die nun erforderlichen Anpassungen und Änderungen in der ZK-DVO (VO (EWG) Nr. 2454/93) sind. Damit hat die Veröffentlichung des geänderten ZK im o.a. Amtsblatt zunächst noch keine praktischen Auswirkungen für die derzeitigen zollrechtlichen Verfahrensabläufe. Sobald die angepasste ZK-DVO in Kraft getreten ist, gelten auch die übrigen Bestimmungen der ZK-Änderung.

Änderungen werden sich hauptsächlich ergeben durch:

Über die o.a. Änderungen hinaus werden künftig im Rahmen einer völligen Überarbeitung des ZK weit reichende Änderungen im Bereich des Zollrechts eintreten, wie die Zweistufigkeit von Ein- und Ausfuhr, neue Zollverfahren, andere Strukturen im Zollschuldrecht u.v.m. Diese können auf den Internetseiten der Europäischen Kommission stets verfolgt werden. Den derzeit aktuellen Entwurf des modernisierten Zollkodex stellt das Dokument TAXUD/458/2004-REV 4 dar.

 

Zurück Hoch Kontakt

 

 

 

 

 

Unbenanntes Dokument
  Neu: Basis-Seminare Exportkontrolle
 
  Informationen zu EMCS
  Aktuelle EMCS-Projektbeispiele
  EZT - Elektronischer Zolltarif
  Zollinfos