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Format Software Service GmbH | Max-Planck-Straße 25 | D-63303 Dreieich | Telefon:06103 / 9309-0 | Fax: 06103 / 34659 | Email: info@formatsoftware.de

ZOLLLAGER SOFTWARE

FORMAT ist für ATLAS Release 7.2 und ATLAS-Ausfuhr (AES/Export) vollständig zertifiziert.

Hauptvorteile bei Führung von Zolllägern:

  • Abgabenfreiheit (Zoll und Steuern) für die Dauer der Lagerung importierte Drittlandswaren
  • Befreiung von der Anwendung handelspolitischer Maßnahmen (z.B. keine Vorlage von Einfuhrgenehmigungen oder Ursprungszeugnissen)

Die Führung eines Zolllagers ist für Unternehmen, die zollpflichtige Waren aus Drittländern importieren und diese wiederum in andere Drittländer exportieren von besonderer Bedeutung.

Der Vorteil liegt darin, dass die kompletten Abgaben gespart werden, d. h. keine Entrichtung von Zöllen fällig wird. Selbst nach dem Import von zollpflichtigen Drittlandswaren und Überführung in ein Zolllager mit anschließendem Verkauf in die Gemeinschaft (EG), fallen die Abgaben erst mit der Entnahme aus dem Zolllager an.

Die Nutzung eines Zolllager kann somit eine echte finanzielle Ersparnis bedeuten!

DIE ENTSPRECHENDEN FUNKTIONEN SIND IN DER FORMAT SOFTWARE VORHANDEN.

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Weitere Begriffe , die innerhalb unserer ZOLLLAGER SOFTWARE behandelt bzw. gelöst werden:

  • AEO - Authorised Economic Operator
  • AES Automated Export System
  • Compliance
  • DEBBI
  • Dezentrale Beteiligtenbewertung
  • Embargo
  • Embargolisten
  • EU-Sicherheitsinitiave
  • NCTS Programme
  • Predeclaration
  • Prüfung
  • Veredelungsverkehre
  • Vereinfachte Verfahren
  • Rationalisierung
  • Risikoanalyse
  • Sanktionen
  • Sicherheit
  • Terrorismus
  • Zollmanagement
  • Zugelassener Ausführer
  • Zugelassener Einführer
  • Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter ZWB

 

 

Atlas - Verfügbare Programme

AEO - Authorised Economic Operator
AES / Automated Export System
Aktive Veredelung
ATLAS-Ausfuhr

Compliance
DEBBI
Dezentrale Beteiligtenbewertung
Einfuhr
Import
Edifact-Konverter
Einfuhrgenehmigungsverwaltung
Einzelzollverfahren
EZT-Online
Filetransfer
Importkontrolle
Kommunikation/FTAM/X400
Kontakt
Kostenkontrolle
Lagerverwaltung
NCTS
Normalverfahren
Passive Veredelung
Predeclaration
Sammelzollverfahren
Sanktionslisten
Summarische Anmeldung
Veredelung, aktive
Veredelung, passive
Vereinfachte Anmeldung
Vereinfachte Verfahren
Versandverfahren/NCTS
Warenursprung und Präferenzen
Zollkodex
Zolllager
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter ZWB
Zukunftsbild Zoll


Schnittstellen zu ERP-Systemen
Edifact-Konverter
Archivierung
Statistiken / Listen

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Warum ist FORMAT Software Service GmbH der richtige Partner?

  • FORMAT ist seit 1988 spezialisiert auf das Thema Zoll -/ und Außenwirtschaft.
  • Die FORMAT-Mitarbeiter verfügen über langjähriges praktisches Know-how, somit ist auch der fachliche Support gewährleistet.
  • FORMAT ist ausbaufähig! Durch die modulare Bauweise und Verfügbarkeit eines umfangreichen Spektrums von Programmen rund um den Bereich Versand -/ Zoll -/ und Außenwirtschaft ist das System jederzeit mit geringem Aufwand erweiterbar.
  • Über 1200 Kunden sind der Beweis für die Qualität unserer Programme.
  • Hoher Bekanntheitsgrad bei den Zollbehörden.
  • Kontinuierliche Anpassungen an gesetzliche Änderungen.
  • Permanente Weiterentwicklung der Programme.
  • Erfahrung mit Schnittstellen zu zahlreichen PPS / und WWS Systemen.

 

 

 

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ABWICKLUNG ABWICKLUNGEN ANWENDUNG ANWENDUNGEN LÖSUNG LÖSUNGEN MODUL MODULE PROGRAMM PROGRAMME SOFTWARE SYSTEM SYSTEME VERFAHREN

 

 

Unterlagen für die Zollanmeldung zu Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
[Quelle: zoll.de]

Einer Zollanmeldung zur Überführung in ein Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung sind je nach Zollverfahren spezifische Unterlagen vorzulegen, die sich aus den Vorschriften über das entsprechende Verfahren ergeben. Gemäß Artikel 220 ZK-DVO sind folgende allgemeine Unterlagen beizufügen:

A) Unterlagen für das Zolllagerverfahren

Für Zollanmeldungen zu diesen Zolllagertypen sind keine Unterlagen nötig.  
Beförderungspapiere bzw. Unterlagen über ein evtl. vorangegangenes Zollverfahren können von der Zollstelle jederzeit verlangt werden.

B) Unterlagen für die aktive Veredelung  

C) Unterlagen für das Umwandlungsverfahren

D) Unterlagen für die vorübergehende Verwendung

E) Unterlagen für die passive Veredelung

 

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