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Format Software Service GmbH | Max-Planck-Straße 25 | D-63303 Dreieich | Telefon:06103 / 9309-0 | Fax: 06103 / 34659 | Email: info@formatsoftware.de

PRÄFERENZKALKULATION SOFTWARE

Wichtige Wettbewerbsvorteile für Ihre Exporte, durch Zollfreiheit oder Zollermäßigungen.

Mit der FORMAT Präferenzkalkulation haben Sie die Möglichkeit Präferenzeigenschaften Ihrer Produkte zu erreichen, zu optimieren und nachzuweisen.

Für alle exportierende Unternehmen ist das ein wichtiges Verkaufsargument, weil Waren dadurch zollfrei oder zollermäßigt in die Empfänger-Staaten eingeführt werden können.

Dabei ziehen Sie einen doppelten Nutzen aus der FORMAT Präferenzkalkulation:

  • Erfüllung der Nachweispflicht gegenüber den Kontrollbehörden
  • Schon im Stadium der Konstruktion und Stücklistenerstellung werden flexible Reaktionen ermöglicht, beispielsweise durch den Austausch von Vormaterial, um in den Vorzug der Präferenzberechtigung zu gelangen

So funktioniert die Präferenzkalkulation

Die Präferenzkalkulation weist den wertmäßigen Anteil von Waren mit präferenzberechtigtem bzw. Drittlandsursprung in einem Endprodukt genau nach. Falls dieser Anteil die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Schwellenwerte (Ursprungskriterien) nicht überschreitet, ist ein Produkt präferenzberechtigt.

Um von den Behörden die Genehmigung der präferenzberechtigten Ausfuhr zu erhalten, ist neben der transparenten Kalkulation auch die lückenlose Führung der Lieferantenerklärungen zum Nachweis der Präferenzberechtigung der verarbeiteten Produkte nötig.

Gesetzliche Vorgaben die erfüllt werden müssen

  • Materialstämme mit dem Nachweis des präferenz-berechtigten Ursprungs
  • Original-Lieferantenerklärungen der präferenzberechtigten Waren
  • Stücklisten
  • Die Schwellenwerte, d.h. die Berechnungsregeln für die Zolltarifnummern der Exportprodukte

Materialstämme und Stücklisten können von der Format-Präferenzermittlung über Schnittstellen vom EDV-Hauptsystem übernommen werden. Weitere Angaben, die vom Vorsystem nicht mitgeliefert werden, können einfach nachgepflegt werden.

DIE ENTSPRECHENDEN FUNKTIONEN SIND IN DER FORMAT SOFTWARE VORHANDEN.

Weitere Begriffe , die innerhalb unserer SOFTWARE für PRÄFERENZKALKULATION behandelt bzw. gelöst werden:

  • AEO - Authorised Economic Operator
  • AES Automated Export System
  • ATLAS Software
  • Compliance Sanktionen
  • DEBBI Dezentrale Beteiligtenbewertung
  • Embargo
  • Embargolisten
  • EU-Sicherheitsinitiave
  • Export Programm
  • Globalerledigung
  • Import Abwicklung
  • Lieferantenerklärung
  • NCTS Programme
  • Predeclaration
  • Prüfung
  • Rationalisierung
  • Risikoanalyse
  • Sicherheit
  • Terrorismusbekämpfung
  • Ursprungsnachweis
  • Veredelungsverkehre
  • Vereinfachte Verfahren
  • Versandverfahren
  • Verwaltung von Lieferantenerklärungen
  • Warenursprung und Präferenzen
  • Zollmanagement
  • Zugelassener Ausführer
  • Zugelassener Einführer
  • Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter ZWB

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Präferenzkalkulation (Warenursprung und Präferenzen)
Verfügbare Programme

Präferenzkalkulation
Verwaltung der Listenregeln
Verwaltung von Stücklisten
Präferenz- und Ursprungsermittlung

Lieferantenerklärungen
Anforderung bei Lieferanten
drucken oder elektronisch
mahnen und verwalten

Ausstellen von Lieferantenerklärungen
drucken und verwalten

Schnittstellen zu ERP-Systemen
Integration in andere Format-Produkte
Archivierung
Statistiken / Listen

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Warum ist FORMAT Software Service GmbH der richtige Partner?

  • FORMAT ist seit 1988 spezialisiert auf das Thema Zoll -/ und Außenwirtschaft.
  • Die FORMAT-Mitarbeiter verfügen über langjähriges praktisches Know-how, somit ist auch der fachliche Support gewährleistet.
  • FORMAT ist ausbaufähig! Durch die modulare Bauweise und Verfügbarkeit eines umfangreichen Spektrums von Programmen rund um den Bereich Versand -/ Zoll -/ und Außenwirtschaft ist das System jederzeit mit geringem Aufwand erweiterbar.
  • Über 1200 Kunden sind der Beweis für die Qualität unserer Programme.
  • Hoher Bekanntheitsgrad bei den Zollbehörden.
  • Kontinuierliche Anpassungen an gesetzliche Änderungen.
  • Permanente Weiterentwicklung der Programme.
  • Erfahrung mit Schnittstellen zu zahlreichen PPS / und WWS Systemen.

 

 

 

 

 

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ABWICKLUNG ABWICKLUNGEN ANWENDUNG ANWENDUNGEN LÖSUNG LÖSUNGEN MODUL MODULE PROGRAMM PROGRAMME SOFTWARE SYSTEM SYSTEME VERFAHREN

Große Veränderungen bei der Zollabwicklung durch den neuen EU-Zollkodex

 

Ein geänderter Zollkodex mit vielen neuen Bestimmungen und Regeln ist von der Europäischen Union beschlossen worden. Viele Punkte wurden schon umgesetzt, für andere kommen die Durchführungsverordnungen in Kürze. Die EU will mit einfacheren Strukturen und einheitlichen Standards die Zollabwicklung vereinfachen und den Schutz der EU-Außengrenzen verbessern.

FORMAT Software hat konsequent und vorausschauend diese gravierenden Veränderungen in seinen Programmen berücksichtigt. Wir können Ihnen dadurch zukunftssichere und innovative Softwarelösungen unter verlässlicher Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften anbieten.

Erhebliche Umstellungen bei der Zollabwicklung gibt es u. a. in den folgenden Bereichen:

Neues Merkblatt zum Einheitspapier2005/2006

Mit dem neuen, jetzt noch umfangreicheren Merkblatt, sind zahlreiche Änderungen in Kraft getreten. Die Ausfuhr- und Einfuhranmeldung ist betroffen. Einige Felder sind grundlegend anders definiert und viele Vordrucke neu gefasst worden.

Weitere Informationen unter Informativ

Sanktionslistenprüfung – Compliance – FORMAT SANKTIONS MONITOR

Im Rahmen der EU-Sicherheitsinitiative müssen von allen Wirtschaftsbeteiligten neue Anti- terrorismus-Verordnungen beachtet werden. Bei Verstößen drohen erhebliche Strafen und eine negative Risikobewertung. Unser Programm SANKTIONS-MONITOR hilft Ihnen, die Ordnungs-mäßigkeit Ihrer Geschäftsbeziehungen nachzuweisen und damit Verfahrenserleichterungen bei der Zollabwicklung zu erhalten.

Weitere Informationen unter Sanktionsprüfung

Präferenzkalkulation - Lieferantenerklärungen

Mit der FORMAT Präferenzkalkulation haben Sie die Möglichkeit Präferenzeigenschaften Ihrer Produkte zu erreichen, zu optimieren und nachzuweisen:

  1. Berechnung der Präferenzberechtigung mit lückenloser Dokumentation.
  2. Schon im Konstruktionsstadium kann flexibel reagiert werden, um eine Präferenzberechtigung zu erlangen.
  3. Anfordern, Drucken und Verwalten der Lieferantenerklärungen.

Weitere Informationen unter Präferenzkalkulation

ATLAS/NCTS Release 8.0

FORMAT ist für alle Bereiche uneingeschränkt zertifiziert. Sämtliche Import- und Versandverfahren können komfortabel abgewickelt werden.

Weitere Informationen unter ATLAS Software

Dezentrale Beteiligtenbewertung - DEBBI

Für jeden Zollbeteiligten gibt es eine Risikobewertung. Ziel der Behörden ist es, die Gefahr von Unregelmäßigkeiten und das Betrugsrisiko einzudämmen. Den „zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ werden Erleichterungen eingeräumt. Durch die sichere Erfüllung der rechtlichen Belange hilft Ihnen die FORMAT Software bei der Absicherung einer vorteilhaften Bewertung.

Weitere Informationen unter DEBBI

AES Automated Export System – ATLAS EXPORT

AES wird als Subsystem in ATLAS integriert und ersetzt die bisherigen, papiergestützten Ausfuhrverfahren.Der Echtbetrieb von AES ist für den August 2006 geplant. Unsere entsprechenden Programme sind für die Zertifizierung vorbereitet.

Weitere Informationen unter AES

Bei FORMAT sind Sie in guten Händen. Wir sind einer der führenden Softwareanbieter im Bereich der Außenwirtschaftssysteme mit langjährigem Zoll Know-how.

Unsere Erfahrung basiert auf dem Einsatz bei mehreren hundert Kunden im In- und Ausland.

Für Rückfragen verwenden Sie bitte unser Kontaktformular oder Sie schicken uns eine E-Mail an info@formatsoftware.de

 

Warenursprung und Präferenzen
[Quelle: zoll.de]

Das Warenursprungs- und Präferenzrecht umfasst die grundsätzlich zu unterscheidenden Regelungen des

Warenursprung (nicht präferenziell)
Die Europäische Gemeinschaft hat ein differenziertes System rechtlicher Maßnahmen entwickelt, das sich auf den grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Drittländern richtet. Diese Maßnahmen dienen der Wahrung wirtschaftspolitischer Interessen der Gemeinschaft und stellen häufig auf Waren bestimmten Ursprungs ab.

Das Recht des nichtpräferenziellen Ursprungs beinhaltet die für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft gültigen Regeln zur Bestimmung des Ursprungs einer Ware.

Für die Bestimmung des Ursprungs einer Ware im Zusammenhang mit Zollpräferenzen sind diese Regeln nicht anwendbar.
Der anhand dieser Regeln ermittelte Ursprung kann Grundlage sein für

tarifliche, die Abgabenbelastung einer Ware betreffende Maßnahmen (z.B. die Verhängung von Antidumping-Zöllen);
außertarifliche, durch besondere Gemeinschaftsvorschriften für den Warenverkehr festgelegte Maßnahmen (z.B. außenwirtschaftsrechtliche Genehmigungspflichten).
Darüber hinaus sind hier grundlegende Bestimmungen bezüglich Art und Form eines in diesem Zusammenhang gegebenenfalls zu führenden Ursprungsnachweises verankert.

Der nichtpräferenzielle Ursprung im Sinne dieser Bestimmungen entspricht nicht zwingend dem Ort der Versendung der jeweiligen Ware. Er stellt vielmehr die konkrete Zuordnung einer Ware zur Wirtschaft eines bestimmten Landes oder Gebietes für die vorgenannten Zwecke dar.

Präferenzen
Im zollrechtlichen Sinne stellen Präferenzmaßnahmen eine Vorzugsbehandlung für Waren aus bestimmten Ländern und Gebieten dar.

Diese Vorzugsbehandlung äußert sich regelmäßig in der Anwendung besonderer Zollsätze (Präferenzzollsätze) bei der Einfuhr von Waren in die Europäische Gemeinschaft. Es handelt sich dabei um im Vergleich zum Regelzollsatz

Die seitens der Europäischen Gemeinschaft anwendbaren Präferenzzollsätze sind ebenso wie die Regelzollsätze (Drittlandszollsätze) Bestandteil des Zolltarifs der Europäischen Gemeinschaft.

Grundlage für die Anwendung von Zollpräferenzen bilden eine Vielzahl von

Präferenzabkommen, die die Europäische Gemeinschaft mit anderen Staaten oder Staatengruppen geschlossen hat und die so genannten
autonomen Präferenzmaßnahmen, die die Europäische Gemeinschaft einseitig zugunsten bestimmter Länder, Ländergruppen (z.B. Entwicklungsländer) oder Gebiete anwendet.
Präferenzberechtigt sind lediglich Waren, die von der jeweiligen Präferenzregelung erfasst werden und die darin festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Soweit dabei auf den Ursprung einer Ware abgestellt wird, ist dieser anhand der einschlägigen Präferenzregelung zu bestimmen.

Anders als die autonomen Präferenzmaßnahmen der Europäischen Gemeinschaft, basiert die Mehrzahl der Präferenzabkommen auf Gegenseitigkeit. Sie bieten damit die Möglichkeit auch für Waren aus der Europäischen Gemeinschaft Präferenzen bei Einfuhr in die Partnerländer in Anspruch zu nehmen.

Präferenzen

Präferenzmaßnahmen stellen als Vorzugsbehandlung eine Abweichung vom so genannten Gebot der Meistbegünstigung dar, dem alle EG-Mitgliedstaaten als Vertragsstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) unterliegen.
Entsprechend diesem Gebot ist ein WTO-Vertragsstaat verpflichtet, jede einseitig gewährte oder mit ausgewählten Handelspartnern vereinbarte Handelsvergünstigung unverzüglich und bedingungslos allen WTO-Vertragsstaaten zugänglich zu machen.

Präferenzmaßnahmen stehen nicht im Einklang mit diesem Grundsatz der Gleichbehandlung, da sie nur gegenüber bestimmten Ländern Anwendung finden. Sie sind aber ungeachtet dessen im Rahmen genau definierter Ausnahmen zulässig. Ausnahmen vom Gebot der Meistbegünstigung sehen die Bestimmungen des von der WTO verwalteten GATT-Vertrags für folgende Formen von Präferenzmaßnahmen vor:

Die Europäische Gemeinschaft hat in bedeutendem Umfang von diesen Ausnahmen Gebrauch gemacht. Sie unterhält Präferenzbeziehungen zu einer Vielzahl von Ländern und Ländergruppen. Im Rahmen dieser Präferenzbeziehungen gewährt sie Zollermäßigungen oder gar Zollfreiheiten für Waren aus diesen Ländern. Ebenso gewähren viele Länder Präferenzen für Waren aus der Gemeinschaft.

Grundlage für die Anwendung dieser Zollpräferenzen bilden eine Vielzahl von

Präferenzabkommen, die die Europäische Gemeinschaft mit anderen Staaten oder Staatengruppen geschlossen hat und die so genannten
autonomen Präferenzmaßnahmen, die die Europäische Gemeinschaft einseitig zugunsten bestimmter Länder, Ländergruppen (z.B. Entwicklungsländer) oder Gebiete anwendet.
Bei den Präferenzabkommen, handelt es sich entsprechend den Bestimmungen des GATT-Vertrages entweder um Abkommen zur Bildung einer Zollunion, oder um solche zur Bildung einer Freihandelszone. Die autonomen Präferenzmaßnahmen stellen Präferenzmaßnahmen zu Gunsten der weniger entwickelten Länder dar.

Einen Überblick über die von der Gemeinschaft unterhaltenen Präferenzregelungen bietet die Übersicht "Präferenzbeziehungen der EG".

Von einer Präferenzregelung sind nicht immer alle Waren erfasst. Inwieweit für eine bestimmte Ware bei der Einfuhr in die EG tatsächlich ein ermäßigter Zollsatz oder eine Zollfreiheit in Betracht kommt, ergibt sich aus dem Zolltarif der Europäischen Gemeinschaft. Auskünfte darüber erteilt jede Zolldienststelle sowie das Zoll-Infocenter in Frankfurt am Main.
Bezüglich der von anderen Ländern für Waren aus der Gemeinschaft gewährten Präferenzen empfiehlt es sich, vor dem Abschluss von Handelsgeschäften entsprechende Auskünfte im jeweiligen Bestimmungsland der Waren einzuholen. Für bestimmte Länder können diese Informationen auch der Tarifdatenbank der EU entnommen werden.

Die bloße Herkunft von Waren aus den entsprechenden Ländern oder aus der EG rechtfertigt für sich allein nicht die Gewährung einer Vorzugsbehandlung.

Präferenzberechtigt sind lediglich Waren, die die in der jeweiligen Präferenzregelung festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Je nach Präferenzregelung muss es sich entweder um Ursprungswaren oder Freiverkehrswaren des betreffenden Landes handeln. Diesen unterschiedlichen Kriterien für die Präferenzgewährung folgt die Einteilung der Präferenzregelungen in:
Freiverkehrspräferenzen und Ursprungspräferenzen.

Warenursprung und Präferenzen: PanEuroMed-Zone kommt
[Quelle: GermanFashion]

Der Startschuss für die Erweiterung der Präferenzzonen rund um Europa um wichtige Mittelmeerländer ist gefallen:

am 12.10.2005 hat die EU-Kommission mitgeteilt, dass der Rat den Vorschlag zur Schaffung einer präferenziellen Kumulierungszone zwischen den EU-Staaten, den EFTA-Ländern, den mittel- und osteuropäischen Staaten (MOES), der Türkei und den meisten Ländern des südlichen und östlichen Mittelmeerraums gebilligt hat.

Zur PanEuroMed-Zone werden gehören:

Ihre Funktionalität wird vergleichbar sein mit der bereits bekannten paneuropäischen Kumulationszone (PanKu), so würde z. Bsp. aus türkischem Gewebe (mit Präferenzurspurng) in Tunesien Bekleidung gefertigt und diese Bekleidungsteile zollfrei in die Schweiz geliefert werden können.

Die PanEuroMed-Zone wird aber erst dann Ihre volle Funktionsfähigkeit erreicht haben, wenn alle beteiligten Länder der Zone untereinander entsprechende Präferenzabkommen abgeschlossen bzw. die bestehenden Abkommen modifiziert haben. Die meisten aktuellen Abkommen sehen eine PanEuroMed-Zone im Moment noch nicht vor. Die Erfahrungen aus der Umsetzung der paneuropäischen Kumulation zeigen, dass hier noch erhebliche politische Stolpersteine liegen, so müssen z. Bsp. Israel und Westjordanland/Gazastreifen eine entsprechende Präferenzregelung miteinander vereinbaren. So wird bis auf weiteres vor jeder unternehmerischen Entscheidung zwingend in jedem Einzelfall zu prüfen sein, ob die konkret beteiligten Liefer- und Produktionsländer untereinander bereits die entsprechenden Abkommen geschlossen haben. Hier stehen wir Ihnen natürlich wie immer mit Rat und Tat zur Seite.

In der Realität dürfte es also eine "scheibchenweise" Umsetzung der PanEuroMed-Zone geben. Wir erwarten, dass die ersten konkreten Anwendungen sich im Bereich EU/Türkei/Tunesien/Marokko/Schweiz ergeben werden, denn hier stehen auf allen Seiten die Zeichen deutlich auf "pro" PanEuroMed.

Der gesamte Prozess wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen, so dass im Moment keinerlei Aussage über einen möglichen Umsetzungszeitpunkt möglich ist.

Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass der vom Rat gefasste Beschluss nur der Startschuss für die Schaffung einer Paneuropa-Mittelmeer-Kumulatonszone (PanEuroMed), nicht aber deren praktische Umsetzung ist.

Welches Land ab wann mit welchem Land die PanEuroMed-Zone konkret umsetzt werden, wir wie immer zeitnah veröffentlichen.



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