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NCTS EINGANG SOFTWARE

NCTS-Eingang, die elektronische Abwicklung des gemeinsamen und gemeinschaftlichen Versandverfahrens (T1, T2, T2F) für den zugelassenen Empfänger. Die Beendigung der Versandverfahren ist nach Informationen des ZID nur noch im Informatikverfahren zulässig!

Der Vorteil der elektronischen Beendigung von Versandverfahren liegt auf der Hand:

  1. Schnelle Abfertigung, da der Weg zum Zollamt entfällt.
  2. Die Beendigung des Versandverfahrens geschieht direkt am Arbeitsplatz (im Zollbüro, an der Rampe, Warenannahme, etc.) und wird elektronisch an das NCTS/ATLAS-System übertragen.
  3. Auch die Entladeerlaubnis und der Entladekommentar werden elektronisch ausgetauscht.
  4. Alle Anwendungen sind Modular aufgebaut und lassen sich somit leicht in firmeneigene Lösungen integrieren.

Hinweis zur Verordnung:

- Auszug aus einem Infoschreiben des ZID an die Atlas-Clearingcenter -

Pflicht zur Abgabe von Versandanmeldungen per IT

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 837/2005 des Rates vom 23. Mai 2005 (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 139 vom 02. Juni 2005) zur Änderung der Zollkodex-Durchführungsvorschriften (ZK-DVO) ist ab dem 1. Juli 2005 die Abgabe von Versandanmeldungen unter Verwendung von Informatikverfahren vorgeschrieben.

Für alle Beteiligten, die als Hauptverpflichtete im gemeinschaftlichen und gemeinsamen Versandverfahren bisher noch Versandanmeldungen ohne Einsatz von Informatikverfahren unter Verwendung des Einheitspapiers bei den Zollstellen abgegeben haben, besteht ab dem 1. Juli 2005 um ca. 12:00 Uhr die Möglichkeit, ihre Versandanmeldung über das Internet (www.internetzollanmeldung.de) bei den Abgangsstellen abzugeben.


In Deutschland sind schriftliche Versandanmeldungen unter Verwendung des Einheitspapiers ab dem 1. Oktober 2005 nur noch in folgenden Ausnahmefällen gem. Art. 353 ZK-DVO zulässig:

Auch hierfür bietet Format Software Service GmbH eine komfortable NCTS-Teilnehmer-Softwarelösung zur Beendigung Ihrer Versandverfahren als zugelassender Empfänger (ZE).

DIE ENTSPRECHENDEN FUNKTIONEN SIND IN DER FORMAT SOFTWARE VORHANDEN.

Weitere Informationen siehe NCTS-Eingang und NCTS-Abgang

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Weitere Begriffe , die innerhalb unserer NCTS SOFTWARE behandelt bzw. gelöst werden:

 

NCTS (New Computerized Transit System)

NCTS - Eingang
NCTS - Abgang

Schnittstellen zu ERP-Systemen
Edifact-Konverter
Integration in andere Format-Produkte
Archivierung
Statistiken / Listen

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Warum ist FORMAT Software Service GmbH der richtige Partner?

 

 

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ABWICKLUNG ABWICKLUNGEN ANWENDUNG ANWENDUNGEN LÖSUNG LÖSUNGEN MODUL MODULE PROGRAMM PROGRAMME SOFTWARE SYSTEM SYSTEME VERFAHREN

 

Versandverfahren/NCTS
[Quelle. Zoll.de]

Unter einem von der Europäischen Kommission geleiteten Dachprojekt TCP (Transit Computerisation Project) arbeiten seit mehreren Jahren 22 Teilnehmerländer erfolgreich an der Verwirklichung eines "Neuen EDV-gestützten Versandsystems" (NCTS - New Computerised Transit System).

Funktionsumfang Verfahrensteil Versand:

Eine Liste aller am Versandverfahren beteiligten Zollstellen befindet sich in der COL (Customs Office List).
Was die Aufnahme der Teilnehmereingabe und somit die Freigabe der Teilnehmerschnittstelle betrifft, bietet die Koordinierende Stelle ATLAS in Karlsruhe weiterhin allen interessierten Wirtschaftsbeteiligten und Softwarehäusern die Möglichkeit, ihre Teilnehmersoftware zertifizieren zu lassen. Das Verfahren richtet sich nach den für ATLAS geltenden Regelungen.
Weitere Informationen sind in den Bereichen Teilnahmevoraussetzungen und Zertifizierung bereit gestellt.

Ergänzend ist anzumerken, dass jede Bewilligung, die den Status eines ZV oder ZE gewährt, den Anforderungen der ATLAS-Teilnehmereingabe entsprechen muss (VO (EG) Nr. 2787/2000 der Kommission vom 15.12.2000 und VO (EG) Nr. 993/2001 der Kommission vom 04.05.2001). Dabei ist zu betonen, dass der Datenaustausch auch durch einen Dezentralen Kommunikationspartner (DezKP) durchgeführt werden kann.

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 837/2005 des Rates vom 23. Mai 2005 (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 139 vom 02. Juni 2005) zur Änderung der Zollkodex-Durchführungsvorschriften (ZK-DVO) ist ab dem 01. Juli 2005 die Abgabe von Versandanmeldungen unter Verwendung von Informatikverfahren vorgeschrieben. Für alle Beteiligten, die als Hauptverpflichtete im gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahren bisher noch Versandanmeldungen ohne Einsatz von Informatikverfahren unter Verwendung des Einheitspapiers bei den Zollstellen abgegeben haben, besteht ab dem 01. Juli 2005 die Möglichkeit, ihre Versandanmeldung über das Internet bei den Abgangsstellen abzugeben.

In Deutschland sind schriftliche Versandanmeldungen unter Verwendung des Einheitspapiers ab dem 01. Oktober 2005 nur noch in folgenden Ausnahmefällen gem. Artikel 353 ZK-DVO zulässig (BMF-Erlass vom 20. Juni 2005):

[Quelle: www.zoll.de]

 

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