NCTS SOFTWARE
NCTS - New Computerized Transit System
NCTS, das elektronische Versandverfahren zur Eröffnung und Abschließen von gemeinsamen -/ und gemeinschaftlichen Versandverfahren (T1, T2, T2F) für den zugelassenen Versender (ZV) und den zugelassenen Empfänger (ZE). Die Abwicklung der Versandverfahren ist nach Informationen des ZID ausschließlich im Informatikverfahren zulässig. Versandscheine auf Vordrucken werden nur noch bei wenigen, sehr speziellen Ausnahmen angenommen
FORMAT SOFTWARE SERVICE hat dafür eine zertifizierte Software-Lösung entwickelt, die sowohl eigenständig als auch integriert in der Format-ATLAS-Software zur Anwendung kommt.
FORMAT ist für ATLAS Einfuhr Release 8.0 und ATLAS-Ausfuhr Release 2.0 vollständig zertifiziert.
Der Vorteil der elektronischen Beendigung von Versandverfahren:
- Schnelle Abfertigung, da der Weg zum Zollamt entfällt.
- Die Beendigung des Versandverfahrens geschieht direkt am Arbeitsplatz (im Zollbüro, an der Rampe, Warenannahme, etc.) und wird elektronisch an die NCTS ATLAS Systeme übertragen.
- Auch die Entladeerlaubnis und der Entladekommentar werden elektronisch ausgetauscht.
Der Vorteil der elektronischen Versandverfahren:
- Schnelle Abfertigung, da der Weg zum Zollamt entfällt. Die Anmeldung zum Versandverfahren geschieht direkt am Arbeitsplatz und wird elektronisch an das NCTS ATLAS System übertragen. Die Überlassung zum Versandverfahren wird gleichermaßen elektronisch erteilt.
- Die Daten stehen zeitnah jeder betreffenden Stelle zur Verfügung (Versender, Abgangsstelle, Bestimmungsstelle, ggf. dem zugelassenen Empfänger).
- Einfacher Wechsel der Bestimmungsstelle.
- Automatisierter Informationsaustausch im Rahmen der Module des Such- und Mahnverfahrens.
- Schnellere Entlastung der Bürgschaft.
- Gute Überwachung der Erledigung der Versandverfahren.
- Alle Anwendungen sind Modular aufgebaut und lassen sich somit leicht in firmeneigene Lösungen integrieren.
DIE ENTSPRECHENDEN FUNKTIONEN SIND IN DER FORMAT SOFTWARE VORHANDEN.
Weitere Informationen siehe
NCTS-Eingang und
NCTS-Abgang
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Weitere Begriffe , die innerhalb unserer NCTS SOFTWARE behandelt bzw. gelöst werden:
- AEO - Authorised Economic Operator
- AES Automated Export System
- ATLAS Programm
- ATLAS Versand
- EDIFACT-Konverter
- Elektronische Zollabwicklung
- EZT-Online, Kommunikation
- NCTS Programme
- Predeclaration
- Sanktionslisten Compliance
- Veredelungsverkehre
- Vereinfachte Verfahren
- Verfahrensteil Versand
- Versandverfahren
- Voranmeldung
- Vorausanmeldung
- Zertifizierung
- Zoll-Onlineverfahren
- Zollverfahren
- Zugelassener Empfänger
- Zugelassener Versender
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ABWICKLUNG ABWICKLUNGEN ANWENDUNG ANWENDUNGEN LÖSUNG LÖSUNGEN MODUL MODULE PROGRAMM PROGRAMME SOFTWARE SYSTEM SYSTEME VERFAHREN
Versandverfahren/NCTS
[Quelle. Zoll.de]
Unter einem von der Europäischen Kommission geleiteten Dachprojekt TCP (Transit Computerisation Project) arbeiten seit mehreren Jahren 22 Teilnehmerländer erfolgreich an der Verwirklichung eines "Neuen EDV-gestützten Versandsystems" (NCTS - New Computerised Transit System).
Funktionsumfang Verfahrensteil Versand:
- Überführung in das Versandverfahren sowie Beendigung und Erledigung von Versandverfahren,
- Teilnehmerschnittstelle zur Unterstützung der vereinfachten Verfahren zugelassener Versender (ZV) und zugelassener Empfänger (ZE),
- Internetversandanmeldung (IVA),
- Anbindung der Durchgangszollstellen,
- Zugriffsberechtigung durch die Zentralstellen Such- und Mahnverfahren (ZSM),
- Auskunftssystem für Benutzer bei den Zollstellen,
- Verfahrensimmanente Funktionen: verbindliche Beförderungsroute, Wechsel der Bestimmungsstelle,
- Verwaltung von Sicherheiten,
- Automatisierter Informationsaustausch im Rahmen des Such- und Mahnverfahrens
Eine Liste aller am Versandverfahren beteiligten Zollstellen befindet sich in der COL (Customs Office List).
Was die Aufnahme der Teilnehmereingabe und somit die Freigabe der Teilnehmerschnittstelle betrifft, bietet die Koordinierende Stelle ATLAS in Karlsruhe weiterhin allen interessierten Wirtschaftsbeteiligten und Softwarehäusern die Möglichkeit, ihre Teilnehmersoftware zertifizieren zu lassen. Das Verfahren richtet sich nach den für ATLAS geltenden Regelungen.
Weitere Informationen sind in den Bereichen Teilnahmevoraussetzungen und Zertifizierung bereit gestellt.
Ergänzend ist anzumerken, dass jede Bewilligung, die den Status eines ZV oder ZE gewährt, den Anforderungen der ATLAS-Teilnehmereingabe entsprechen muss (VO (EG) Nr. 2787/2000 der Kommission vom 15.12.2000 und VO (EG) Nr. 993/2001 der Kommission vom 04.05.2001). Dabei ist zu betonen, dass der Datenaustausch auch durch einen Dezentralen Kommunikationspartner (DezKP) durchgeführt werden kann.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 837/2005 des Rates vom 23. Mai 2005 (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 139 vom 02. Juni 2005) zur Änderung der Zollkodex-Durchführungsvorschriften (ZK-DVO) ist ab dem 01. Juli 2005 die Abgabe von Versandanmeldungen unter Verwendung von Informatikverfahren vorgeschrieben. Für alle Beteiligten, die als Hauptverpflichtete im gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahren bisher noch Versandanmeldungen ohne Einsatz von Informatikverfahren unter Verwendung des Einheitspapiers bei den Zollstellen abgegeben haben, besteht ab dem 01. Juli 2005 die Möglichkeit, ihre Versandanmeldung über das Internet bei den Abgangsstellen abzugeben.
In Deutschland sind schriftliche Versandanmeldungen unter Verwendung des Einheitspapiers ab dem 01. Oktober 2005 nur noch in folgenden Ausnahmefällen gem. Artikel 353 ZK-DVO zulässig (BMF-Erlass vom 20. Juni 2005):
- das System des EDV-gestützten Versandverfahrens der Zollbehörden funktioniert nicht,
- die Anwendung des Hauptverpflichteten funktioniert nicht oder
- die Waren werden von Reisenden befördert, die keinen unmittelbaren Zugang zum EDV-gestützten System der Zollbehörden haben und damit die Versandanmeldung nicht unter Verwendung von Informatikverfahren bei der Abgangsstelle abgeben können.
[Quelle: www.zoll.de]
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