

EXTRASTAT / AKM / KOBRA SOFTWARE Das Programm Extrastat ermöglicht die Abgabe der außenhandelsstatistischen Monatsmeldungen in dem vom Statistischen Bundesamt vorgeschriebenen Datenformat. Lieferungen in Drittländer, zu denen eine Ausfuhranmeldung ge-druckt wurde, werden automatisch aus der Meldung ausgeschlossen (Vermeidung von Doppelmeldungen). Neben der Extrastat-Meldung kann die KOBRA-Meldung an die Oberfinanzdirektion Frankfurt(Main), erzeugt werden. Auch hier wird das vorgeschriebene amtliche Dateiformat eingehalten. Meldepflichtige Warennummernkreise können, ebenso wie die betreffenden Dienststellennummern der Ausfuhrzollstellen, komfortabel hinterlegt werden. DIE ENTSPRECHENDEN FUNKTIONEN SIND IN DER FORMAT SOFTWARE VORHANDEN. Weitere Begriffe , die innerhalb unserer AES SOFTWARE behandelt bzw. gelöst werden:
Warum ist FORMAT Software Service GmbH der richtige Partner?
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EXPORT - VERFÜGBARE PROGRAMME
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ABWICKLUNG ABWICKLUNGEN ANWENDUNG ANWENDUNGEN LÖSUNG LÖSUNGEN MODUL MODULE PROGRAMM PROGRAMME SOFTWARE SYSTEM SYSTEME VERFAHREN
| Große Veränderungen bei der Zollabwicklung durch den neuen EU-Zollkodex | Durchführungsvorschriften zum Neuen Zollkodex 2006 | |
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Ein geänderter Zollkodex mit vielen neuen Bestimmungen und Regeln ist von der Europäischen Union beschlossen worden. Viele Punkte wurden schon umgesetzt, für andere kommen die Durchführungsverordnungen in Kürze. Die EU will mit einfacheren Strukturen und einheitlichen Standards die Zollabwicklung vereinfachen und den Schutz der EU-Außengrenzen verbessern. FORMAT Software hat konsequent und vorausschauend diese gravierenden Veränderungen in seinen Programmen berücksichtigt. Wir können Ihnen dadurch zukunftssichere und innovative Softwarelösungen unter verlässlicher Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften anbieten. Erhebliche Umstellungen bei der Zollabwicklung gibt es u. a. in den folgenden Bereichen: Neues Merkblatt zum Einheitspapier2005/2006 Mit dem neuen, jetzt noch umfangreicheren Merkblatt, sind zahlreiche Änderungen in Kraft getreten. Die Ausfuhr- und Einfuhranmeldung ist betroffen. Einige Felder sind grundlegend anders definiert und viele Vordrucke neu gefasst worden. Weitere Informationen unter Sanktionslistenprüfung – Compliance – FORMAT SANKTIONS MONITOR Im Rahmen der EU-Sicherheitsinitiative müssen von allen Wirtschaftsbeteiligten neue Anti- terrorismus-Verordnungen beachtet werden. Bei Verstößen drohen erhebliche Strafen und eine negative Risikobewertung. Unser Programm SANKTIONS-MONITOR hilft Ihnen, die Ordnungs-mäßigkeit Ihrer Geschäftsbeziehungen nachzuweisen und damit Verfahrenserleichterungen bei der Zollabwicklung zu erhalten. Weitere Informationen unter Präferenzkalkulation - Lieferantenerklärungen Mit der FORMAT Präferenzkalkulation haben Sie die Möglichkeit Präferenzeigenschaften Ihrer Produkte zu erreichen, zu optimieren und nachzuweisen:
Weitere Informationen unter ATLAS/NCTS Release 7.2 FORMAT ist für alle Bereiche uneingeschränkt zertifiziert. Sämtliche Import- und Versandverfahren können komfortabel abgewickelt werden. Weitere Informationen unter Dezentrale Beteiligtenbewertung - DEBBI Für jeden Zollbeteiligten gibt es eine Risikobewertung. Ziel der Behörden ist es, die Gefahr von Unregelmäßigkeiten und das Betrugsrisiko einzudämmen. Den „zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ werden Erleichterungen eingeräumt. Durch die sichere Erfüllung der rechtlichen Belange hilft Ihnen die FORMAT Software bei der Absicherung einer vorteilhaften Bewertung. Weitere Informationen unter AES Automated Export System – ATLAS EXPORT AES wird als Subsystem in ATLAS integriert und ersetzt die bisherigen, papiergestützten Ausfuhrverfahren. Unsere entsprechenden Programme sind zertifiziert und seit August 2006 erfolgreich im Einsatz Weitere Informationen unter Bei FORMAT sind Sie in guten Händen. Wir sind einer der führenden Softwareanbieter im Bereich der Außenwirtschaftssysteme mit langjährigem Zoll Know-how. Unsere Erfahrung basiert auf dem Einsatz bei mehreren hundert Kunden im In- und Ausland. Für Rückfragen verwenden Sie bitte unser
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Der neue Zollkodex ist 2006 in Kraft getreten. Die EU-Kommission hat am 5. Juli 2005 einen Vorschlag zur Änderung des Zollkodex veröffentlicht und allen Wirtschaftsbeteiligten die Möglichkeit einer Stellungsnahme gegeben. Diese Konsultationen sind jetzt abgeschlossen und es wird damit gerechnet, dass der EU-Ausschuss für den Zollkodex die Durchführungsverordnungen bis Anfang 2006 abschließen wird. Der neue Zollkodex wird somit voraussichtlich Mitte 2006 in Kraft treten. Die Maßnahmen beinhalten umfangreiche Konzepte für ein erweitertes Sicherheitsmanagement an den Außengrenzen der EU, wie beispielsweise das Harmonisierte Risikobewertungssystem. Ziel ist die wesentliche Steigerung der Sicherheit im grenzüberschreitenden Warenhandel. Die Verpflichtung, die Zollbehörden im voraus über die beabsichtigten Einfuhren und Ausfuhren zu unterrichten. (Vorausanmeldung, Predeclaration, ATLAS Export). Siehe auch Verfahrenserleichterungen für den „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“. Siehe auch Einführung einheitlicher Risikokriterien im Bereich der Zollkontrolle. Siehe auch FORMAT SOFTWARE SERVICE ist auf die kommenden Maßnahmen vorbereitet. Die entsprechenden Routinen sind in unseren Systemen bereits vorhanden oder in der Programmierung und werden nach offizieller Veröffentlichung der Durchführungs-vorschriften implementiert. Damit garantieren wir unseren Kunden Rechtssicherheit und Schutz Ihrer Software-Investitionen. Wir empfehlen Ihnen sich schon jetzt über die anstehenden Veränderungen und Möglichkeiten die sich für Ihr Unternehmen ergeben zu informieren, denn der Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der Durchführungsverordnungen und dem in Kraft treten ist sehr kurz bemessen. |
Extrastat und Intrastat 2006 – Die Handelsstatistiken
[Quelle: Aussenwirtschaftsakademie]
Die Meldungen im Rahmen der Außenhandelsstatistik sind eine gesetzliche Verpflichtung für alle Unternehmen, die grenzüberschreitenden
Warengeschäfte innerhalb und außerhalb der EU abwickeln. Wirtschaft, Politik und Verwaltung sind auf zuverlässige Außenhandelsdaten mehr
denn je angewiesen.
Warenverkehr mit Drittländern (Extrastat)
Mit Blick auf ATLAS- Einfuhr gewinnen die Zollverfahren als Informationsquellen noch mehr an Bedeutung als dies bisher der Fall war; so müssen in ATLAS die statistischen Rechtsvorschriften (Datenqualität) beachtet werden. Dies gilt vor allem bei der ATLAS-Anwendung selbst, wenn es zu statistischen Abgrenzungsfragen (z.B. bei grenzüberschreitenden Bewilligungen, Intrastat oder Extrastat-Anmeldung) kommt.
Generell wirken sich aber auch die zollrechtliche Änderungen (Zollkodex, Zollkodex-DVO) auf die statistischen Belange aus. Unabhängig von ATLAS nimmt Destatis Eingangskontrollen vor, um den fristgerechten Eingang der Meldungen zu sichern! Die Einführer sind damit auch für die in ATLAS abgewickelten Importe gegenüber dem Statistischen Bundesamt weiterhin zur Auskunft verpflichtet. Neben den klassischen Änderungen zum Jahresbeginn (Länderverzeichnis, Warenverzeichnis für die AHStat, Codierungen, Vordrucke) sind ab 1. Januar 2006 im Ausfuhrbereich auch die Änderungen in den Anhängen 37 und 38 der ZK-DVO, die ursprünglich 1.5.2005 anwendbar waren, zu beachten.
Zum 1. Januar 2006 wird die Extrastat- Durchführungsverordnung (VO (EG) Nr. 1917/2000) geändert. Im Wesentlichen soll hierdurch
eine Angleichung an das neue Intrastat-Regelwerk erreicht werden. Davon tangiert sind u.a. die besonderen Waren und Warenbewegungen,
die Befreiungsliste sowie die Kodierung der Geschäftsarten.
Innergemeinschaftlicher Warenverkehr (Intrastat)
Die Verantwortung für den Statistikbereich Intrastat liegt nach wie vor bei den auskunftspflichtigen Unternehmen. Die EU-Verordnungen
hierzu sind nun seit ca. einem Jahr in Kraft und zeigen in den ersten Erfahrungen, dass die Halbierung der Artikel in beiden Verordnungen zu
mehr Interpretations- und Diskussionsspielraum geführt hat. Mit der Auslegung der „Knackpunkte“ ist zwischenzeitlich in den sogen. „Common
Guidelines“ begonnen worden. Schwerpunkte sind die Problemfelder der Anwendung der Befreiungsregelungen bei temporären Geschäften
(Abgrenzung Veredelung/Reparatur) und die Auskunftspflicht. Auch die zum Bezugszeitraum vorgesehene Berücksichtigung der
Verbindung zu Mehrwertsteuer- und Zollverpflichtungen bereitet in der Praxis Probleme. Die Verwendung von anderen Datenquellen
bleibt ebenfalls ein Thema. Wenngleich die neue Intrastat-DVO erst zum Jahresbeginn 2005 in Kraft getreten ist, besteht Nachbesserungsbedarf.
Zum 1. Januar 2006 ist eine Änderungsverordnung geplant, die erneute Vereinfachungen (Angabe der Eigenmasse, besonderen
Warenbewegungen wie Schiffe, Luftfahrzeuge etc.) vorsieht. Unabhängig davon werden derzeit auf europäischer Ebene unter dem Stichwort
„Negative Prioritäten“ weitere Vereinfachungsmöglichkeiten geprüft. Meldeausfälle im Warenverkehr mit den Beitrittsländern zeigen, dass bei
den Auskunftspflichtigen über die rechtliche Meldeverpflichtung offenbar noch Informationsbedarf besteht. Das Statistische Bundesamt konzentriert
daher die Bemühungen zur Aufklärung der „Non response Fälle“, die sich in verstärkten und zeitnäheren Kontrollen auswirken
werden.
Bereits heute nutzt knapp die Hälfte der auskunftspflichtigen Unternehmen die Möglichkeit der Online-Datenübermittlung. Nach
Abschluss der Testphase wird voraussichtlich noch in diesem Jahr das bisherige w3stat-Verfahren durch IDEV ersetzt (Internet Datenerhebung
im Verbund). IDEV sieht u.a. vor, auch Meldungsdateien in XML-basierten Datenformaten zu übermitteln, IDES trägt zu merklichen Verbesserungen
für die Auskunftspflichtigen bei.
Seminarinhalte
Themenschwerpunkte:
Allgemein Intrastat
Teilnehmerkreis:
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter/Innen, die in ihrem Unternehmen für die Abwicklung der Außenhandelsstatistik (Extrastat oder
Intrastat) verantwortlich sind sowie Spediteure und Beratungsunternehmen. Das Seminar ist aber auch für Mitarbeiter geeignet, die für die
Erstellung von statistischen Datenerfassungsprogrammen beschäftigt sind. Für Neueinsteiger ohne spezielle Vorkenntnisse ist diese Veranstaltung
ebenfalls zu empfehlen, da auch die Grundsätze der Meldesysteme ausführlich erörtert werden.