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ATLAS Ausfuhr – Die Zeit wird knapp

Umstellung auf das elektronische Verfahren bis zum 30. Juni 2009.

Am 30. Juni 2009 stellt die Zollverwaltung auf das elektronische Verfahren um, dann kann die Ausfuhranmeldung nicht mehr im Papierverfahren abgewickelt werden.

Jetzt einsteigen

Wenn man bedenkt das die Umstellung eine gewisse Vorlaufzeit benötigt, ist es jetzt höchste Zeit auf die elektronische Ausfuhranmeldung umzustellen.

ECS – Export Control System / AES – Automated Export System

Im Rahmen des internationalen EDV-Projekts ECS/AES hat die deutsche Zollverwaltung das neue Modul „ATLAS-AUSFUHR“ in das ATLAS-System integriert. Das Vorhaben ist ein weiterer Eckpfeiler zur Umsetzung der E-Zoll-Initiative und zugleich das zweite Zollverfahren neben dem Versandverfahren (NCTS - New Computerized Transit System / ATLAS-Versand), für das eine europaweite EDV-gestützte Lösung angestrebt wird.


Seit August 2006 können alle Wirtschaftsbeteiligten an dem Verfahren teilnehmen.
Sämtliche Ausfuhrverfahren die auf dem Einheitspapier basieren sind betroffen. Im einzelnen sind das folgende Module:

  • Die Ausfuhranmeldung im Normalverfahren
  • Die vereinfachten Verfahren
  • Und das Anschreibeverfahren

FORMAT ist für ATLAS Release 7.2 und ATLAS-Ausfuhr (AES/Export) vollständig zertifiziert.

Voraussichtlich ab dem 1. Juli 2009 (vorbehaltlich eventueller Änderungen des Gesetzgebers) sind alle Exportierenden Unternehmen verpflichtet, das neue ATLAS Ausfuhrverfahren einzusetzen.

Die rechtzeitige Teilnahme an  diesem System, gerade während der „freiwilligen Teilnahme“, wird von großem Nutzen sein. Wir informieren Sie gerne !

Unbenanntes Dokument

Warum ist FORMAT Software Service GmbH der richtige Partner?

  • FORMAT ist seit 1988 spezialisiert auf das Thema Zoll -/ und Außenwirtschaft.
  • Die FORMAT-Mitarbeiter verfügen über langjähriges praktisches Know-how, somit ist auch der fachliche Support gewährleistet.
  • FORMAT ist ausbaufähig! Durch die modulare Bauweise und Verfügbarkeit eines umfangreichen Spektrums von Programmen rund um den Bereich Versand -/ Zoll -/ und Außenwirtschaft ist das System jederzeit mit geringem Aufwand erweiterbar.
  • Über 1200 Kunden sind der Beweis für die Qualität unserer Programme.
  • Hoher Bekanntheitsgrad bei den Zollbehörden.
  • Kontinuierliche Anpassungen an gesetzliche Änderungen.
  • Permanente Weiterentwicklung der Programme.
  • Erfahrung mit Schnittstellen zu zahlreichen PPS / und WWS Systemen.

Weitere Begriffe , die innerhalb unserer AES SOFTWARE behandelt bzw. gelöst werden:

  • AEO - Authorised Economic Operator
  • ATLAS Export Programm
  • Ausfuhrverfahren
  • Automatisches Export System
  • EDIFACT-Konverter
  • Elektronische Ausfuhrabwicklung
  • EZT-Online
  • Kommunikation
  • NCTS Programme
  • Predeclaration
  • Sanktionslisten Compliance
  • Veredelungsverkehre
  • Vereinfachte Verfahren
  • Versandverfahren
  • Voranmeldung
  • Vorausanmeldung
  • Zoll-Onlineverfahren
  • Zollkodex
  • Zollverfahren
  • Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter ZWB
 

PRODUKTÜBERSICHT (alphabetische Reihenfolge)

AEO - Authorised Economic Operator
AES / Automated Export System

Akkreditivabwicklung
Aktive Veredelung
Archivierung
ATLAS-Ausfuhr
Aufkleber
Auftragsbezogene Lieferungen
Auftragsunabhängige Lieferungen
Ausfuhr
Ausfuhranmeldung
Ausfuhrdokumente
Ausfuhrkontrolle
Ausfuhrpapiere
Ausfuhrgenehmigungsverwaltung
Ausfuhrlizenzverwaltung
Ausstellen von Lieferantenerklärungen
Barcodedruck
Begleitpapiere
Compliance
Daten - und Dokumentenarchivierung
Datenaustausch
DEBBI
Dezentrale Beteiligtenbewertung
Differenzverzollung
Dokumentenausdrucke
ECS – Export Control System
Edifact-Konverter
Einfuhr
Einfuhrdokumente
Einfuhrgenehmigungsverwaltung
Einheitspapiere 2005
Einzelzollanmeldung
Elektronische Ausfuhranmeldung
Elektronische Meldungen
Etiketten
Exportkontrolle
EU-Partnermeldung (Intrastat-Meldungen im EU-Ausland)
Export
Extrastat / AKM / Kobra
EZT-Online
Filetransfer
Formulare
Frachtkostenberechnung
Gutschriftenerstellung
Gefahrgutabwicklung
Import
Importkontrolle
Integration in andere Format-Produkte
Intrastat - national
Intrastat - Partnermeldung
Kontakt
Konventionelle Importabwicklung
Kostenmanagement
Lagerverwaltung
Leergutverwaltung
Lieferantenerklärungen
Lieferscheine
Listen
Lückenlose Kontrollen
Materialbuchhaltung
Mehrwertverzollung
Merkblatt zum Einheitspapier
NCTS
NCTS-Abgang
NCTS-Eingang
Normalverfahren
Offenes Zolllager/OZL
Packplatzanbindung
Passive Veredelung
Personenembargo
Postkombikarten
Postnachnahmekarten
Präferenzkalkulation
Predeclaration
Proformarechnung
Release 7.2
Sammelzollanmeldung
Sanktionslisten
Sanktions-Monitor (Sanktionsprüfung)
Scanneranbindung
Schnittstellen
Sicherheit
Spedition
Speditionsabwicklungsmodule
Statistiken
Statistiken / Listen
Summarische Anmeldung
UZ-Online
Veredelungsverkehr (Ausfuhr)
Veredelungsverkehre (Einfuhr)
Vereinfachte Verfahren
Verpackungsmanager
Verpackungsmittelüberwachung
Versand
Waagenanbindung, elektronische
Warenbegleitdokumente
Warenursprung und Präferenzen
Zoll
Zollkodex, modernisierter
Zolllager
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter ZWB
Zukunftsbild Zoll

 

 

 

 

 

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ABWICKLUNG ABWICKLUNGEN ANWENDUNG ANWENDUNGEN LÖSUNG LÖSUNGEN MODUL MODULE PROGRAMM PROGRAMME SOFTWARE SYSTEM SYSTEME VERFAHREN

 

Große Veränderungen bei der Zollabwicklung durch den neuen EU-Zollkodex   Durchführungsvorschriften zum Neuen Zollkodex 2006

 

Ein geänderter Zollkodex mit vielen neuen Bestimmungen und Regeln ist von der Europäischen Union beschlossen worden. Viele Punkte wurden schon umgesetzt, für andere kommen die Durchführungsverordnungen in Kürze. Die EU will mit einfacheren Strukturen und einheitlichen Standards die Zollabwicklung vereinfachen und den Schutz der EU-Außengrenzen verbessern.

FORMAT Software hat konsequent und vorausschauend diese gravierenden Veränderungen in seinen Programmen berücksichtigt. Wir können Ihnen dadurch zukunftssichere und innovative Softwarelösungen unter verlässlicher Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften anbieten.

Erhebliche Umstellungen bei der Zollabwicklung gibt es u. a. in den folgenden Bereichen:

Neues Merkblatt zum Einheitspapier2005/2006

Mit dem neuen, jetzt noch umfangreicheren Merkblatt, sind zahlreiche Änderungen in Kraft getreten. Die Ausfuhr- und Einfuhranmeldung ist betroffen. Einige Felder sind grundlegend anders definiert und viele Vordrucke neu gefasst worden.

Weitere Informationen unter Informativ

Sanktionslistenprüfung – Compliance – FORMAT SANKTIONS MONITOR

Im Rahmen der EU-Sicherheitsinitiative müssen von allen Wirtschaftsbeteiligten neue Anti- terrorismus-Verordnungen beachtet werden. Bei Verstößen drohen erhebliche Strafen und eine negative Risikobewertung. Unser Programm SANKTIONS-MONITOR hilft Ihnen, die Ordnungs-mäßigkeit Ihrer Geschäftsbeziehungen nachzuweisen und damit Verfahrenserleichterungen bei der Zollabwicklung zu erhalten.

Weitere Informationen unter Sanktionsprüfung

Präferenzkalkulation - Lieferantenerklärungen

Mit der FORMAT Präferenzkalkulation haben Sie die Möglichkeit Präferenzeigenschaften Ihrer Produkte zu erreichen, zu optimieren und nachzuweisen:

  1. Berechnung der Präferenzberechtigung mit lückenloser Dokumentation.
  2. Schon im Konstruktionsstadium kann flexibel reagiert werden, um eine Präferenzberechtigung zu erlangen.
  3. Anfordern, Drucken und Verwalten der Lieferantenerklärungen.

Weitere Informationen unter Präferenzkalkulation

ATLAS/NCTS Release 7.1

FORMAT ist für alle Bereiche uneingeschränkt zertifiziert. Sämtliche Import- und Versandverfahren können komfortabel abgewickelt werden.

Weitere Informationen unter ATLAS Software

Dezentrale Beteiligtenbewertung - DEBBI

Für jeden Zollbeteiligten gibt es eine Risikobewertung. Ziel der Behörden ist es, die Gefahr von Unregelmäßigkeiten und das Betrugsrisiko einzudämmen. Den „zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ werden Erleichterungen eingeräumt. Durch die sichere Erfüllung der rechtlichen Belange hilft Ihnen die FORMAT Software bei der Absicherung einer vorteilhaften Bewertung.

Weitere Informationen unter DEBBI

AES Automated Export System – ATLAS EXPORT

AES wird als Subsystem in ATLAS integriert und ersetzt die bisherigen, papiergestützten Ausfuhrverfahren. Unsere entsprechenden Programme sind zertifiziert und seit August 2006 erfolgreich im Einsatz

Weitere Informationen unter AES

Bei FORMAT sind Sie in guten Händen. Wir sind einer der führenden Softwareanbieter im Bereich der Außenwirtschaftssysteme mit langjährigem Zoll Know-how.

Unsere Erfahrung basiert auf dem Einsatz bei mehreren hundert Kunden im In- und Ausland.

Für Rückfragen verwenden Sie bitte unser Kontaktformular oder Sie schicken uns eine E-Mail an info@formatsoftware.de

 

 

 

Der neue Zollkodex ist 2006 in Kraft getreten.

Die EU-Kommission hat am 5. Juli 2005 einen Vorschlag zur Änderung des Zollkodex veröffentlicht und allen Wirtschaftsbeteiligten die Möglichkeit einer Stellungsnahme gegeben. Diese Konsultationen sind jetzt abgeschlossen und es wird damit gerechnet, dass der EU-Ausschuss für den Zollkodex die Durchführungsverordnungen bis Anfang 2006 abschließen wird.

Der neue Zollkodex wird somit voraussichtlich Mitte 2006 in Kraft treten. Die Maßnahmen beinhalten umfangreiche Konzepte für ein erweitertes Sicherheitsmanagement an den Außengrenzen der EU, wie beispielsweise das Harmonisierte Risikobewertungssystem.

Diese Sicherheitsmaßnahmen zum Zollkodex der Gemeinschaft (Verordnung der EG Nr. 648/2005 vom 13. April 2005) wurden bereits am 4. Mai 2005 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Ziel ist die wesentliche Steigerung der Sicherheit im grenzüberschreitenden Warenhandel.

Die wichtigsten Änderungen betreffen:

Die Verpflichtung, die Zollbehörden im voraus über die beabsichtigten Einfuhren und Ausfuhren zu unterrichten. (Vorausanmeldung, Predeclaration, ATLAS Export).

Siehe auch FORMAT AES

Verfahrenserleichterungen für den „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“.

Siehe auch FORMAT ZUGELASSENER WIRTSCHAFTSBETEILIGTER

Einführung einheitlicher Risikokriterien im Bereich der Zollkontrolle.

Siehe auch FORMAT DEBBI – DEZENTRALE BETEILIGTENBEWERTUNG

FORMAT SOFTWARE SERVICE ist auf die kommenden Maßnahmen vorbereitet. Die entsprechenden Routinen sind in unseren Systemen bereits vorhanden oder in der Programmierung und werden nach offizieller Veröffentlichung der Durchführungs-vorschriften implementiert.

Damit garantieren wir unseren Kunden Rechtssicherheit und Schutz Ihrer Software-Investitionen.

Wir empfehlen Ihnen sich schon jetzt über die anstehenden Veränderungen und Möglichkeiten die sich für Ihr Unternehmen ergeben zu informieren, denn der Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der Durchführungsverordnungen und dem in Kraft treten ist sehr kurz bemessen.

 

Das elektronische Ausfuhrverfahren in ATLAS
[Quelle: IHK Stuttgart]

Das elektronische Ausfuhrverfahren nimmt Gestalt an. Im Rahmen der eCustoms-Initiative der Europäischen Kommission soll eine EU-weite elektronische Ausfuhranmeldung geschaffen werden. Dieses Automatisierte Export-System (AES) soll auf derselben technischen Grundlage funktionieren wie das Versandsystem NCTS. In Deutschland erfolgt die Umsetzung im ATLAS-System.

Elektronisch umgesetzt werden sollen alle Ausfuhrverfahren, die auf dem Einheitspapier, der Ausfuhranmeldung, beruhen, also das Normalverfahren sowie vereinfachte Verfahren (unvollständige Ausfuhranmeldung, vereinfachte Ausfuhranmeldung und das Anschreibeverfahren (Zugelassener Ausführer)). Weiterhin sollen die Anforderungen aus der Handels- und Agrarpolitik und der Container-Sicherheits-Initiative der USA (CSI) durch das AES unterstützt werden. Elektronische Ausfuhrgenehmigungen und statistische Meldungen müssen eingegliedert werden. Da im Rahmen der großen Reform des Zollkodex vereinfachte nationale Verwaltungsverfahren nach Art. 288 (Ersatz der Ausfuhranmeldung durch Handelsdokumente) und 289 Zollkodex-Durchführungsverordnung (Vorausanmeldeverfahren nach § 13 AWV) voraussichtlich entfallen werden, ist eine Umsetzung im elektronischen Ausfuhrverfahren zur Zeit nicht vorgesehen (siehe unten).

Elektronisches Ausfuhrverfahren - technischer Ablauf

Der technische Ablauf soll ähnlich funktionieren wie im elektronischen Versandverfahren: ein Teilnehmer am Verfahren sendet die Ausfuhranmeldung als EDIFACT-Nachricht an die deutsche Ausfuhrzollstelle (Binnenzollamt). Nach der erfolgten Überlassung zur Ausfuhr erhält der Anmelder ein elektronisches Ausfuhr-Begleitdokument (ABD) als PDF-Dokument. Dieses muss ausgedruckt und mitgeführt werden. Jedem Ausfuhrvorgang wird eine eindeutig zuordenbare Export-Referenznummer (ERN) zugeteilt. Bei der Ausgangszollstelle (Grenzzollamt) wird der Datensatz vom Zentralserver abgerufen, um die dort gestellte Ware überprüfen zu können. Der Ausfuhrvorgang wird beendet, indem die Ausgangszollstelle der Ausfuhrzollstelle den körperlichen Ausgang der Waren aus der EG mittels einer EDIFACT-Nachricht bestätigt. Diese Bestätigung erhält im Anschluss der Anmelder vom Ausgangszollamt. Eine Bestätigung auf Exemplar Nummer 3 der Ausfuhranmeldung entfällt, die Bestätigung des Ausgangszollamtes dient als Ausfuhrnachweis für die Umsatzsteuer.

Fristen für die Umsetzung des Ausfuhrverfahrens in ATLAS

Das Normalverfahren (Abgabe der Zollanmeldung auf dem Einheitspapier) und die vereinfachten Ausfuhrverfahren mit Ausnahme des Vorausanmeldeverfahrens werden in Deutschland ab 1. August 2006 auf freiwilliger Basis angeboten (Zieltermin). Es soll die Benutzereingabe, die Teilnehmereingabe und die Internetzollanmeldung möglich sein (wie die Internetzollanmeldung bereits heute funktioniert, können Sie hier sehen).
Zum 1. August 2007 soll die Internetzollanmeldung auch bei den oben genannten vereinfachten Zollverfahren eingeführt werden. Weiterhin dürfte dann die ATLAS-Ausfuhranmeldung auch als Beleg für die Umsatzsteuer verwendet werden können. Ob die Teilnahme dann noch freiwillig ist, erscheint fraglich.

Problemstellungen bei vereinfachten Verfahren

Die Umsetzung des elektronischen Ausfuhrverfahrens muss im Zusammenhang mit der ebenfalls geplanten Einführung von Vorabmeldungen für Ein- und Ausfuhren gesehen werden (kleine Kodexreform). Diese Vorabmeldungen sollen Sicherheitskontrollen ermöglichen. Die Form der Meldungen, die erforderlichen Daten, Fristen und mögliche Befreiungen für Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte sind noch vollkommen unklar. Die genauen Regelungen werden in der Neufassung der Zollkodex-Durchführungsverordnung enthalten sein, die Ende 2005/Anfang 2006 erlassen wird. Die bisher bekannten Informationen deuten bei vereinfachten Verfahren auf folgendes hin:

Die vereinfachten Verfahren sind von entscheidender Bedeutung für die Exportfähigkeit Deutschlands.

 

Ausfuhrverfahren - ECS/AES
[Quelle: Zoll.de]

Die deutsche Zollverwaltung hat die Arbeiten zur Umsetzung des zollrechtlichen Ausfuhrverfahrens im Rahmen des IT-Verfahrens ATLAS am 10. Januar 2005 aufgenommen.

Im Rahmen des internationalen EDV-Projekts ECS/AES (Export Control System/Automated Export System) unter Leitung der Europäischen Kommission und unter Mitwirkung der EU-Mitgliedstaaten hat die deutsche Zollverwaltung die Arbeiten zur Umsetzung des zollrechtlichen Ausfuhrverfahrens im Rahmen des IT-Verfahrens ATLAS am 10. Januar 2005 aufgenommen.

Das Vorhaben ist als weiterer Eckpfeiler zur Umsetzung der E-Zoll-Initiative zu verstehen und zugleich das zweite Zollverfahren neben dem Versandverfahren (NCTS - New Computerized Transit System/ATLAS-Versand), für das eine europaweite EDV-gestützte Lösung angestrebt wird.

Die Umsetzung des Ausfuhrverfahrens erfolgt nach den fachlichen, technischen und zeitlichen Vorgaben der Europäischen Kommission. Wesentliche Grundlage sind dabei die Erfahrungen und Errungenschaften des NCTS.

Nach aktuellem Planungsstand von ATLAS-Ausfuhr wird das Regel-Ausfuhrverfahren, das Vereinfachte Ausfuhrverfahren der unvollständigen Ausfuhranmeldung sowie das Anschreibeverfahren berücksichtigt. Das Gesamtsystem wird in zwei Phasen umgesetzt. Seit August 2006 wird der deutschen Wirtschaft eine erste funktionsfähige Version (Release 1.0) angeboten.

Funktionsumfang Release 1.0:

FORMAT ist für ATLAS Release 7.0 und ATLAS-Ausfuhr (AES/Export) vollständig zertifiziert.

Hinsichtlich des Einsatzes von Teilnehmersoftware wird die Koordinierende Stelle ATLAS in Karlsruhe allen interessierten Wirtschaftsbeteiligten und Softwarehäusern weiterhin die Möglichkeit zur Zertifizierung bieten. Informationen hierzu werden dann in den Bereichen Teilnahmevoraussetzungen und Zertifizierung bereitgestellt

 

Hoch

 

 

 

 

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