EDIFACT-KONVERTER SOFTWARE
Im AES-, ATLAS und NCTS-Verfahren werden alle elektronischen Nachrichten vom Atlas-Rechner des Zolls zum Teilnehmer und vom Teilnehmer zum Atlas-Rechner im Standard-Edifact–Format ausgetauscht.
Format verfügt über einen eigenen, in der Format-Atlas-Teilnehmersoftware integrierten Edifact-Konverter!
Durch die Eigenentwicklung aller wesentlichen Elemente und die volle Integration in die Format-Atlas-Teilnehmersoftware wird die größtmögliche Sicherheit und ein reibungsloser Ablauf der elektronischen Abwicklung ermöglicht (Teilnehmersoftware ==> Edifact-Konverter ==> Kommunikationsmodule).
FORMAT ist für ATLAS Release 8.0 und ATLAS-Ausfuhr (AES/Export) vollständig zertifiziert.
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Warum ist FORMAT Software Service GmbH der richtige Partner?
- FORMAT ist seit 1988 spezialisiert auf das Thema Zoll -/ und Außenwirtschaft.
- Die FORMAT-Mitarbeiter verfügen über langjähriges praktisches Know-how, somit ist auch der fachliche Support gewährleistet.
- FORMAT ist ausbaufähig! Durch die modulare Bauweise und Verfügbarkeit eines umfangreichen Spektrums von Programmen rund um den Bereich Versand -/ Zoll -/ und Außenwirtschaft ist das System jederzeit mit geringem Aufwand erweiterbar.
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- Permanente Weiterentwicklung der Programme.
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DIE ENTSPRECHENDEN FUNKTIONEN SIND IN DER FORMAT SOFTWARE VORHANDEN.
Weitere Begriffe , die innerhalb unserer AUSFUHRKONTROLLE SOFTWARE behandelt bzw. gelöst werden:
- AEO - Authorised Economic Operator
- AES Automated Export System
- ATLAS Software Ausfuhr
- Compliance Abgleich
- Daten Konvertierung
- EDV
- Embargolisten
- Empfänger
- Exportkontrolle
- EXPORT Versand
- Extrastat Verfahren
- EZT-Online
- IMPORT ATLAS Abwicklungen
- Intrastat Anwendungen
- Kobra
- KOST ATLAS
- NCTS Programme
- Predeclaration
- Risikoanalyse
- Sanktionen
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- Sicherheit
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- UZ-Online
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- Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter ZWB
Ausfuhrverfahren - ECS/AES
[Quelle: Zoll.de]
Die deutsche Zollverwaltung hat die Arbeiten zur Umsetzung des zollrechtlichen Ausfuhrverfahrens im Rahmen des IT-Verfahrens ATLAS am 10. Januar 2005 aufgenommen.
Im Rahmen des internationalen EDV-Projekts ECS/AES (Export Control System/Automated Export System) unter Leitung der Europäischen Kommission und unter Mitwirkung der EU-Mitgliedstaaten hat die deutsche Zollverwaltung die Arbeiten zur Umsetzung des zollrechtlichen Ausfuhrverfahrens im Rahmen des IT-Verfahrens ATLAS am 10. Januar 2005 aufgenommen.
Das Vorhaben ist als weiterer Eckpfeiler zur Umsetzung der E-Zoll-Initiative zu verstehen und zugleich das zweite Zollverfahren neben dem Versandverfahren (NCTS - New Computerized Transit System/ATLAS-Versand), für das eine europaweite EDV-gestützte Lösung angestrebt wird.
Die Umsetzung des Ausfuhrverfahrens erfolgt nach den fachlichen, technischen und zeitlichen Vorgaben der Europäischen Kommission. Wesentliche Grundlage sind dabei die Erfahrungen und Errungenschaften des NCTS.
Nach aktuellem Planungsstand von ATLAS-Ausfuhr wird das Regel-Ausfuhrverfahren, das Vereinfachte Ausfuhrverfahren der unvollständigen Ausfuhranmeldung sowie das Anschreibeverfahren berücksichtigt. Das Gesamtsystem wird in zwei Phasen umgesetzt. Seit August 2006 wird der deutschen Wirtschaft eine erste funktionsfähige Version (Release 1.0) angeboten.
Funktionsumfang Release 1.0:
- Überführung in das Ausfuhrverfahren (Benutzer- und Teilnehmereingabe)
- Internetausfuhranmeldung (Normalverfahren)
- Überwachung und Erledigung des Ausfuhrverfahrens
- Verfahrens-Schnittstellen: Fachverfahren Versand und Bewilligung
- Behörden-Schnittstellen: Statistisches Bundesamt, Zentralstelle Risikoanalyse
FORMAT ist für ATLAS Release 8.0 und ATLAS-Ausfuhr (AES/Export) vollständig zertifiziert.
Hinsichtlich des Einsatzes von Teilnehmersoftware wird die Koordinierende Stelle ATLAS in Karlsruhe allen interessierten Wirtschaftsbeteiligten und Softwarehäusern weiterhin die Möglichkeit zur Zertifizierung bieten. Informationen hierzu werden dann in den Bereichen Teilnahmevoraussetzungen und Zertifizierung bereitgestellt
Versandverfahren mit NCTS
[Quelle. Zoll.de]
Bei NCTS ("New Computerized Transit System") handelt es sich um ein Verfahren zur Abwicklung des gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahrens mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung.
In Deutschland wird NCTS im Fachverfahren ATLAS Versand realisiert.
Damit ersetzt die elektronische Abwicklung über NCTS das vorher hauptsächlich papiergebundene System der Abwicklung der Versandverfahren. Nur dadurch ist es möglich, der weiter steigenden Anzahl von Versandverfahren gerecht zu werden. Darüber hinaus war die Umstellung auf EDV erforderlich, da das papiergebundene System erhebliche Schwächen aufwies (Betrugsanfälligkeit, fehlende Transparenz und fehlende Flexibilität in besonderen Situationen). Schließlich hatte die Umstellung auf NCTS auch den Zweck, dass sich die Verwaltung flexibler an die Bedürfnisse der Wirtschaft anpasst.
Die hauptsächlichen Ziele des NCTS lassen sich in drei Punkten zusammenfassen:
- Steigerung der Leistungsfähigkeit und Effizienz der Versandverfahren.
- Wirksamere Betrugsbekämpfung bzw. -verhinderung.
- Beschleunigung und gute Absicherung der Vorgänge.
Das NCTS findet nur auf die Versandverfahren Anwendung, die bisher mit Einheitspapier T1 und T2 abgewickelt wurden.
Dabei sind sowohl das Normalverfahren als auch die Vereinfachungen "Status eines zugelassenen Versenders" und "Status eines zugelassenen Empfängers" umgesetzt; die vereinfachten Verfahren für bestimmte Beförderungsarten in den Bereichen des Transports über die Schiene, dem Luft- oder Seeweg und über Rohrleitungen sind dagegen nicht erfasst.
Seit dem 03. Dezember 2001 ist eine erweiterte NCTS-Version im EU-Echtbetrieb, die die geographische Ausweitung von NCTS auf alle am gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahren teilnehmenden Länder erlaubt.
Folgende Staaten werden am NCTS teilnehmen:
25 EU-Mitgliedstaaten
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Republik Zypern.
3 EFTA-Länder
Schweiz (einschließlich Liechtenstein), Norwegen, Island (wobei Island bereits bekundet hat, dass es vorerst nicht am NCTS teilnehmen wird).
Auf diesem Weg werden auf lange Sicht nahezu 3.000 europäische Zollstellen miteinander verbunden.
Mit dem Dokument vom 20.03.2003 - KOM (2003) 125 endgültig - informierte die Kommission den Rat und das Europäische Parlament über den Stand der Einführung (Implementierung) von NCTS.
Die Umstellung auf NCTS wird sukzessive erfolgen. Nicht in allen Ländern konnten sämtliche Abgangs-/ Bestimmungsstellen und Durchgangszollstellen zur gleichen Zeit mit NCTS ausgestattet werden. Für die gesamte Dauer der nicht genau umrissenen Übergangszeit werden in diesen Ländern das papiergestützte System und das NCTS nebeneinander bestehen.
Erst wenn eine vollständige Ausstattung erreicht ist, kann insgesamt umgestellt werden. Die Vorschriften für das bisherige papiergestützte Versandverfahren können erst dann insgesamt außer Kraft gesetzt werden.
In Deutschland sind seit Oktober 2003 alle Zolldienststellen komplett ausgestattet, hier werden die Versandverfahren seit dem 01. Mai 2004 sogar ausschließlich mit NCTS abgewickelt.
Jede mit dem EDV-System ausgestattete Abgangsstelle wendet das NCTS an, unabhängig davon, ob die vorgesehenen Durchgangszollstellen bzw. die Bestimmungsstellen bereits angeschlossen sind. Obwohl einige Staaten erst kurz vor der Aufnahme des Echtbetriebs stehen, gelten seit 01. Juli 2003 alle beteiligten Zollstellen in den teilnehmenden Ländern als an das System angeschlossen. Durch diese Regelung ist für alle Versandverfahren sichergestellt, dass sie IT-gestützt und somit beschleunigt erledigt werden können.
Derzeit wird die Erweiterung des Gesamtsystems um drei Komponenten (Verwaltung der Sicherheitsleistung, Automatisierung des Such- und Mahnverfahrens, Datenbankabfrage für zugelassene Empfänger) vorbereitet, die für etwa Mitte bis Ende des Jahres 2004 realisiert sein soll.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Um an NCTS teilnehmen zu können, müssen die Voraussetzungen für die ATLAS-Teilnehmereingabe erfüllt sein, z.B. der Einsatz einer zertifizierten Teilnehmersoftware.
Darüber hinaus ist für eine Teilnahme zwingend erforderlich Inhaber einer Bewilligung für ein vereinfachtes Verfahren (zugelassener Versender, zugelassener Empfänger) zu sein (daher müssen diese Bewilligungen ebenfalls den Anforderungen der ATLAS-Teilnehmereingabe entsprechen).
Verfahrensabwicklung mit NCTS
Seit dem 01. Mai 2004 werden Versandverfahren in Deutschland ausschließlich mit NCTS abgewickelt - auch, wenn ein Hauptverpflichteter nicht direkt an NCTS teilnimmt.
Es gibt hierbei insbesondere aufgrund des unterschiedlichen Verfahrensbeginns folgende Fälle:
- Teilnehmereingabe (vereinfachtes Verfahren) - der "Idealfall" von NCTS:
Der Teilnehmer an NCTS übermittelt seine Versandanmeldung auf elektronischem Wege an die Abgangsstelle, die die Versandanmeldung automatisiert entgegennimmt, annimmt und die angemeldete Ware - ggf. nach Ablauf einer Wartezeit - zum Versandverfahren überlässt. Der Teilnehmer muss die Waren der Abgangsstelle dabei nicht gestellen.
- Teilnehmereingabe (Normalverfahren):
Der Beteiligte/Teilnehmer übermittelt seine Versandanmeldung an die Abgangsstelle zwar auf elektronischem Wege, jedoch müssen die für das Versandverfahren bestimmten Waren bei der Abgangsstelle gestellt werden. Die Entgegennahme, Annahme und Überlassung bei der Abgangsstelle erfolgt automatisiert.
Dies ist der Fall, wenn der Beteiligte/Teilnehmer zwar elektronisch an das System der Zollstelle angebunden ist, aber entweder keine Bewilligung als zugelassener Versender besitzt - oder aber der Verladeort der Ware nicht von seiner Bewilligung umfasst wird.
- Benutzereingabe (Normalverfahren):
Der Beteiligte legt bei der Abgangsstelle eine vollständig ausgefüllte Versandanmeldung vor (d.h. in Papierform) und gestellt die Waren. Diese Anmeldung wird von der Abgangsstelle ("Benutzer" genannt) im IT-System erfasst und ist damit Bestandteil von NCTS.
In diesem Fall ist der Teilnehmer nicht elektronisch an das System der Zollstelle angebunden. Hier beginnt das Verfahren NCTS erst mit der Eingabe bei der Abgangsstelle.
Vorteile des NCTS
Für die Wirtschaft steht mit dem NCTS ein leistungsfähiger Service zur Verfügung. Es kommt nicht zu Wartezeiten an den Zollstellen, da die Anmeldung vom Hauptverpflichteten auf elektronischem Weg an die Abgangsstelle geschickt wird.
Die Versandverfahren können bei der Abgangsstelle zügig erledigt werden. Der Rückschein muss nicht wie bisher auf dem Postweg versandt werden. Die Nachricht über die Gestellung der Waren bei der Bestimmungsstelle und über die Beendigung des Verfahrens wird auf elektronischem Weg an die Abgangsstelle gesandt. Die geleistete Sicherheit kann dann ohne Verzögerungen sofort freigegeben werden. Die verhältnismäßig hohen Kosten der papiergestützten Anmeldung gehen zurück, ein Höchstmaß an Transparenz im Verfahren ist gewährleistet. Dem zugelassenen Versender bietet sich durch die elektronische Versandanmeldung der Vorteil, dass die beim papiergestützten Verfahren notwendigen Förmlichkeiten entfallen.
Durch das rationelle System werden die Bearbeitungszeiten verkürzt und die Kommunikation und die Zusammenarbeit mit anderen Zollstellen verbessert.
Durch die Einführung des NCTS werden die operativen Entscheidungskriterien im gesamten angeschlossenen Gebiet vereinheitlicht, es kommt nicht mehr zu unterschiedlichen Auslegungen. Das System wird insgesamt sicherer, da eine schnelle Bearbeitung mit zuverlässigen Daten und eine gute Überwachung der Vorgänge gewährleistet werden kann.
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