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DEZENTRALE BETEILIGTENBEWERTUNG SOFTWARE

Im Zuge von Risikoanalysen ist bei der Zollbehörde die Dezentrale Beteiligtenbewertung eingeführt worden.

Zielsetzung:
Eindämmung von Unregelmäßigkeiten und Betrugsrisiken.


Die bisherige warenbezogene Risikoanalyse wurde durch eine beteiligtenbezogene Risikoanalyse ergänzt. ZUGELASSENEN WIRTSCHAFTSBETEILIGTEN mit einer „guten“ Risikobewertung werden Erleichterungen und Vereinfachungen eingeräumt. Diese Gruppe muss aber entsprechende Kriterien erfüllen. Um dies überprüfen zu können, ist DEBBI unter ATLAS-RELEASE 7.2 eingeführt worden.

FORMAT ist für ATLAS Release 7.2 und ATLAS-Ausfuhr (AES/Export) vollständig zertifiziert.

Durch die sichere Erfüllung der rechtlichen Belange, helfen Ihnen die entsprechenden FORMAT Programm-Module bei der Absicherung einer vorteilhaften Bewertung.

Die persönliche Einstufung wird über einen Bewertungskatalog mit entsprechenden Abfragekriterien zusammengestellt. Die entsprechenden Arbeiten werden von der ZENTRALSTELLE RISIKO-ANALYSE ZOLL (ZORA) in Münster geleitet. Jeder Beteiligte erhält Zugriff auf seine System-Daten (Auskunftsanspruch).

 

DIE ENTSPRECHENDEN FUNKTIONEN SIND IN DER FORMAT SOFTWARE VORHANDEN.

Weitere Begriffe , die innerhalb unserer SOFTWARE behandelt bzw. gelöst werden:

  • AEO - Authorised Economic Operator
  • AES Automated Export System
  • ATLAS Software
  • Ausfuhr
  • Compliance Sanktionen
  • Datenaustausch
  • DEBBI Dezentrale Beteiligtenbewertung
  • EDV
  • Einfuhrgenehmigungen Verwaltung
  • Exportkontrolle
  • EU-Sicherheitsinitiative
  • Export Programm
  • Import Abwicklung
  • Importkontrolle
  • Integration
  • Merkblatt
  • Neuer Zollkodex
  • Predeclaration
  • Rationalisierung
  • Risikoanalyse
  • Risikostelle Zoll ZORA
  • Sicherheit
  • Unternehmensbewertung
  • Vereinfachte Verfahren
  • Versand
  • Zollkodex Änderungen
  • Zollmanagement
  • Zugelassener Ausführer
  • Zugelassener Einführer
  • Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter ZWB
 

Risikomanagement - Verfügbare Programme

AEO - Authorised Economic Operator
AES / Automated Export System
Akkreditivverwaltung
Ausfuhrgenehmigungsverwaltung
Ausfuhrlizenzverwaltung
Compliance/Sanktionen
DEBBI
Dezentrale Beteiligtenbewertung
Einfuhrgenehmigungsverwaltung
Embargo/Embargolisten
Exportkontrolle
Kontakt
Personenembargo
Predeclaration
Sanktionslisten / Sanktionsprüfung
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter ZWB
Präferenzkalkulation
Vorabanzeigen
Zollkodex

Zollmanagement

Schnittstellen zu ERP-Systemen
Integration in andere Format-Produkte
Archivierung
Statistiken / Listen

Informationsseiten

Aktuelles
inFORMATiv
Zollinfos

Unbenanntes Dokument

Warum ist FORMAT Software Service GmbH der richtige Partner?

  • FORMAT ist seit 1988 spezialisiert auf das Thema Zoll -/ und Außenwirtschaft.
  • Die FORMAT-Mitarbeiter verfügen über langjähriges praktisches Know-how, somit ist auch der fachliche Support gewährleistet.
  • FORMAT ist ausbaufähig! Durch die modulare Bauweise und Verfügbarkeit eines umfangreichen Spektrums von Programmen rund um den Bereich Versand -/ Zoll -/ und Außenwirtschaft ist das System jederzeit mit geringem Aufwand erweiterbar.
  • Über 1200 Kunden sind der Beweis für die Qualität unserer Programme.
  • Hoher Bekanntheitsgrad bei den Zollbehörden.
  • Kontinuierliche Anpassungen an gesetzliche Änderungen.
  • Permanente Weiterentwicklung der Programme.
  • Erfahrung mit Schnittstellen zu zahlreichen PPS / und WWS Systemen.

 

Externe Dokumente [PDF]
   
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
( Hintergrundinformation)
     
     
     

 

 

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ABWICKLUNG ABWICKLUNGEN ANWENDUNG ANWENDUNGEN LÖSUNG LÖSUNGEN MODUL MODULE PROGRAMM PROGRAMME SOFTWARE SYSTEM SYSTEME VERFAHREN

 

Große Veränderungen bei der Zollabwicklung durch den neuen EU-Zollkodex   Durchführungsvorschriften zum Neuen Zollkodex 2006

 

Ein geänderter Zollkodex mit vielen neuen Bestimmungen und Regeln ist von der Europäischen Union beschlossen worden. Viele Punkte wurden schon umgesetzt, für andere kommen die Durchführungsverordnungen in Kürze. Die EU will mit einfacheren Strukturen und einheitlichen Standards die Zollabwicklung vereinfachen und den Schutz der EU-Außengrenzen verbessern.

FORMAT Software hat konsequent und vorausschauend diese gravierenden Veränderungen in seinen Programmen berücksichtigt. Wir können Ihnen dadurch zukunftssichere und innovative Softwarelösungen unter verlässlicher Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften anbieten.

Erhebliche Umstellungen bei der Zollabwicklung gibt es u. a. in den folgenden Bereichen:

Neues Merkblatt zum Einheitspapier2005/2006

Mit dem neuen, jetzt noch umfangreicheren Merkblatt, sind zahlreiche Änderungen in Kraft getreten. Die Ausfuhr- und Einfuhranmeldung ist betroffen. Einige Felder sind grundlegend anders definiert und viele Vordrucke neu gefasst worden.

Weitere Informationen unter Informativ

Sanktionslistenprüfung – Compliance – FORMAT SANKTIONS MONITOR

Im Rahmen der EU-Sicherheitsinitiative müssen von allen Wirtschaftsbeteiligten neue Anti- terrorismus-Verordnungen beachtet werden. Bei Verstößen drohen erhebliche Strafen und eine negative Risikobewertung. Unser Programm SANKTIONS-MONITOR hilft Ihnen, die Ordnungs-mäßigkeit Ihrer Geschäftsbeziehungen nachzuweisen und damit Verfahrenserleichterungen bei der Zollabwicklung zu erhalten.

Weitere Informationen unter Sanktionsprüfung

Präferenzkalkulation - Lieferantenerklärungen

Mit der FORMAT Präferenzkalkulation haben Sie die Möglichkeit Präferenzeigenschaften Ihrer Produkte zu erreichen, zu optimieren und nachzuweisen:

  1. Berechnung der Präferenzberechtigung mit lückenloser Dokumentation.
  2. Schon im Konstruktionsstadium kann flexibel reagiert werden, um eine Präferenzberechtigung zu erlangen.
  3. Anfordern, Drucken und Verwalten der Lieferantenerklärungen.

Weitere Informationen unter Präferenzkalkulation

ATLAS/NCTS Release 7.2

FORMAT ist für alle Bereiche uneingeschränkt zertifiziert. Sämtliche Import- und Versandverfahren können komfortabel abgewickelt werden.

Weitere Informationen unter ATLAS Software

Dezentrale Beteiligtenbewertung - DEBBI

Für jeden Zollbeteiligten gibt es eine Risikobewertung. Ziel der Behörden ist es, die Gefahr von Unregelmäßigkeiten und das Betrugsrisiko einzudämmen. Den „zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ werden Erleichterungen eingeräumt. Durch die sichere Erfüllung der rechtlichen Belange hilft Ihnen die FORMAT Software bei der Absicherung einer vorteilhaften Bewertung.

Weitere Informationen unter DEBBI

AES Automated Export System – ATLAS EXPORT

AES wird als Subsystem in ATLAS integriert und ersetzt die bisherigen, papiergestützten Ausfuhrverfahren. Unsere entsprechenden Programme sind zertifiziert und seit August 2006 erfolgreich im Einsatz

Weitere Informationen unter AES

Bei FORMAT sind Sie in guten Händen. Wir sind einer der führenden Softwareanbieter im Bereich der Außenwirtschaftssysteme mit langjährigem Zoll Know-how.

Unsere Erfahrung basiert auf dem Einsatz bei mehreren hundert Kunden im In- und Ausland.

Für Rückfragen verwenden Sie bitte unser Kontaktformular oder Sie schicken uns eine E-Mail an info@formatsoftware.de

 

 

 

Der neue Zollkodex ist 2006 in Kraft getreten.

Die EU-Kommission hat am 5. Juli 2005 einen Vorschlag zur Änderung des Zollkodex veröffentlicht und allen Wirtschaftsbeteiligten die Möglichkeit einer Stellungsnahme gegeben. Diese Konsultationen sind jetzt abgeschlossen und es wird damit gerechnet, dass der EU-Ausschuss für den Zollkodex die Durchführungsverordnungen bis Anfang 2006 abschließen wird.

Der neue Zollkodex wird somit voraussichtlich Mitte 2006 in Kraft treten. Die Maßnahmen beinhalten umfangreiche Konzepte für ein erweitertes Sicherheitsmanagement an den Außengrenzen der EU, wie beispielsweise das Harmonisierte Risikobewertungssystem.

Diese Sicherheitsmaßnahmen zum Zollkodex der Gemeinschaft (Verordnung der EG Nr. 648/2005 vom 13. April 2005) wurden bereits am 4. Mai 2005 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Ziel ist die wesentliche Steigerung der Sicherheit im grenzüberschreitenden Warenhandel.

Die wichtigsten Änderungen betreffen:

Die Verpflichtung, die Zollbehörden im voraus über die beabsichtigten Einfuhren und Ausfuhren zu unterrichten. (Vorausanmeldung, Predeclaration, ATLAS Export).

Siehe auch FORMAT AES

Verfahrenserleichterungen für den „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“.

Siehe auch FORMAT ZUGELASSENER WIRTSCHAFTSBETEILIGTER

Einführung einheitlicher Risikokriterien im Bereich der Zollkontrolle.

Siehe auch FORMAT DEBBI – DEZENTRALE BETEILIGTENBEWERTUNG

FORMAT SOFTWARE SERVICE ist auf die kommenden Maßnahmen vorbereitet. Die entsprechenden Routinen sind in unseren Systemen bereits vorhanden oder in der Programmierung und werden nach offizieller Veröffentlichung der Durchführungs-vorschriften implementiert.

Damit garantieren wir unseren Kunden Rechtssicherheit und Schutz Ihrer Software-Investitionen.

Wir empfehlen Ihnen sich schon jetzt über die anstehenden Veränderungen und Möglichkeiten die sich für Ihr Unternehmen ergeben zu informieren, denn der Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der Durchführungsverordnungen und dem in Kraft treten ist sehr kurz bemessen.

 

Risikoanalyse Zoll: Unternehmensbewertung
[Quelle: IHK Stuttgart]

Die deutsche Zollverwaltung hat in Anlehnung an gleichartige Bestrebungen der EU-Kommission eine Risikoanalyse eingeführt, um durch gezielte Kontrollen das Gros der Wirtschaftsteilnehmer von Überwachungsmaßnahmen entlasten zu können, den Personaleinsatz effizienter zu steuern und gleichwertige Kontrollstandards zu schaffen. Die Zentralstelle Risikoanalyse (Zoll) in Münster erarbeitet Risikoprofile für die einzelnen Warengruppen, die an die Kontrolleinheiten weitergegeben werden. So können Waren identifiziert werden, bei denen die Gefahr von Unregelmäßigkeiten und das Betrugsrisiko überdurchschnittlich hoch sind.

Zweiter Bestandteil der Risikoanalyse ist die dezentrale Beteiligtenbewertung. Während die zentrale Risikoanalyse einzelne, anhand von Risikoparametern darstellbare Warensendungen in das Blickfeld des Interesses stellt, stehen bei der dezentralen Beteiligtenbewertung, die im Rahmen der Zollabwicklung auftretenden Beteiligten im Vordergrund. Es soll unabhängig vom Risikopotential einzelner Warensendungen untersucht werden, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Beteiligte direkt oder indirekt Zollvorschriften verletzen.

Das IT-Verfahren DEBBI dient der Umsetzung der dezentralen Beteiligtenbewertung. DEBBI ermöglicht es, im Rahmen einer Internet-Anwendung bei der Oberfinanzdirektionen und den Hauptzollämtern sowie zusätzlich der ZORA Beteiligtenbewertungen (z.B. Ergebnisse von Prüfberichten, aber auch eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren) elektronisch zu erfassen und für Zwecke der Sachbearbeitung anzuzeigen. Dem Abfertigungsdienst werden die Beteiligtenbewertungen ab dem ATLAS-Release 7.0 über eine Schnittstelle direkt während der laufenden Warenabfertigung in ATLAS angezeigt.

Zoll führt Kontrollen auf Basis von Risikoanalysen ein
[Quelle: IHK Hannover]

Die deutsche Zollverwaltung hat in Anlehnung an gleichartige Bestrebungen der EU-Kommission die Arbeitsmethode der Risikoanalyse eingeführt, um gezielt Kontrollen in den Fällen durchführen zu können, in denen die Gefahr von Unregelmäßigkeiten und das Betrugsrisiko überdurchschnittlich hoch sind. Auf diese Weise können Beteiligte von Kontrollen entlastet, der Personaleinsatz effizienter gesteuert und gleichwertige Kontrollstandards geschaffen werden. Den Schwerpunkt der Arbeitsmethode stellt die Tätigkeit der Zentralstelle Risikoanalyse (Zoll) in Münster dar, die ihre Ergebnisse in Form von Risikoprofilen an die Kontrolleinheiten weitergibt.

Der zweite Grundpfeiler zur Ergänzung der zentralen Risikoanalyse ist die dezentrale Beteiligtenbewertung (DEBBI). Während die zentrale Risikoanalyse einzelne, anhand von Risikoparametern darstellbare Warensendungen im Blickfeld hat, stehen bei der dezentralen Beteiligtenbewertung, die im Rahmen der Zollabwicklung auftretenden Beteiligten im Vordergrund. Es soll unabhängig vom Risikopotential einzelner Warensendungen untersucht werden, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Beteiligte direkt oder indirekt Zollvorschriften verletzen.

Das IT-Verfahren DEBBI dient der Umsetzung der dezentralen Beteiligtenbewertung. Es ermöglicht im Rahmen einer WEB-Anwendung bei den Oberfinanzdirektionen, den Hauptzollämtern sowie zusätzlich bei der Zentralstelle Risikoanalyse (ZORA) die Beteiligtenbewertungen elektronisch zu erfassen und für Zwecke der Sachbearbeitung anzuzeigen. Dem Abfertigungsdienst werden die Beteiligtenbewertungen ab dem ATLAS-Release 7.0 über eine Schnittstelle direkt während der laufenden Warenabfertigung in ATLAS angezeigt.

 

Bundesweite Einführung der IT-gestützten dezentralen Beteiligtenbewertung (DEBBI)
[Quelle: Zoll.de]

Zum 01. November 2004 erfolgte die bundesweite Einführung des IT-Verfahrens zur dezentralen Beteiligtenbewertung - DEBBI -. Durch diese Ergänzung der warenbezogenen Risikoanalyse (Einstellung von Risikoprofilen in ATLAS) wird die Zollkontrolle weiter optimiert und auf erkannte Risiken konzentriert. Vorteile dabei sind einerseits die Entlastung zollredlicher Beteiligter wie auch eine Effizienzsteigerung der Zollabfertigung andererseits.

Dezentrale Beteiligtenbewertung (DEBBI) bedeutet die Bewertung von an Zollverfahren Beteiligten (mit Zollnummer) nach bundesweit einheitlichem Bewertungskatalog in den Bereichen Einfuhr, Ausfuhr, Marktordnung und Sonstiges durch die jeweils örtlich zuständigen Hauptzollämter und Oberfinanzdirektionen sowie durch das Hauptzollamt Hamburg-Jonas.

Weitere Einzelheiten hierzu sind in der vorläufigen Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren DEBBI, in der Anlage zur vorläufigen Verfahrensanweisung und in der VSF-N Nr. 76 vom 28.10.2004 unter der lfd. Nr. 471 veröffentlicht worden.

 

 

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