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Format Software Service GmbH | Max-Planck-Straße 25 | D-63303 Dreieich | Telefon:06103 / 9309-0 | Fax: 06103 / 34659 | Email: info@formatsoftware.de

AUFTRAGSUNABHÄNGIGE LIEFERUNG SOFTWARE

PASSIVE VEREDELUNG -PVV

Die FORMAT Programm Module bieten  alle wesentlichen Möglichkeiten zur Optimierung bei der Abwicklung der Passiven und Wirtschaftlichen Passiven Veredelung. Dabei ist die auftragsunabhängige Lieferung ( Bevorratung der Produktionsstätten) ein in der Praxis immer mehr angewendetes Verfahren. Diese Variante wird in allen Belangen , besonders „zolltechnisch“ , durch unsere Softwarte unterstützt und optimiert.    

Um Lagerkapazitäten und Transportmittel optimal auszuschöpfen, kann die Möglichkeit genutzt werden, ohne Bezug aus Produktionsaufträgen, Material in das Produktionswerk zu schicken. Natürlich sollte dafür die Planmenge der Materialien für einen gewissen Zeitraum berücksichtigt werden.

Die Überwachung der PV-Scheine und die zolltechnische Materialführung spielen innerhalb der FORMAT Systemlösung eine tragende Rolle., die auch zollrechtlich abgesichert sind.

Bei dieser Lieferart müssen alle Materialbewegungen zum Produktionswerk sowie alle Materialien, die in einem Produktionsartikel einfließen genau überwacht und dokumentiert werden. Es muss buchungstechnisch genau nachgewiesen werden, aus welcher Lieferung das Material stammt, in welcher Menge es verbraucht wurde, etc. Die Kalkulation kann wahlweise gegen einen nachträglichen Produktionsauftrag, oder eine Stückliste gegen gerechnet werden.

Diese Art der Abwicklung stellt zoll-/ und verwaltungstechnisch , im Verhältnis zu auftragsbezogenen Lieferung, den höheren Aufwand dar, ist aber logistisch und strategisch die bessere und flexiblere Abwicklungsart.

Die volle Integration der Abläufe von der Ausfuhr, über die Verwaltung, bis hin zur Wiedereinfuhr über die Formatsysteme ist gewährleistet.

Unsere Programme .für PVV und WPV sind bei weit über 300 Kunden im Einsatz und wir verfügen daher über die entsprechende Erfahrung und Sicherheit.

 

DIE ENTSPRECHENDEN FUNKTIONEN SIND IN DER FORMAT SOFTWARE VORHANDEN.

Weitere Begriffe , die innerhalb unserer PVV SOFTWARE behandelt bzw. gelöst werden:

  • AEO - Authorised Economic Operator
  • AES AUTOMATED EXPORT SYSTEM
  • ATLAS SOFTWARE
  • Ausfuhrdokumente
  • Auslandsproduktion
  • Ausfuhrverfahren
  • Globalerlerdigung
  • Elektronische Abwicklung
  • Exportformulare
  • Importabwicklung
  • Importverfahren
  • NCTS Programme
  • Onlineverfahren
  • Präferenzkalkulation
  • Predeclaration
  • Reimport
  • Sanktionslisten Compliance
  • Veredelungsverkehre
  • Vereinfachte Verfahren
  • Voranmeldung
  • Warenursprung und Präferenzen
  • Zollkodex
  • Zolllager
  • Zugelassener Ausführer
  • Zugelassener Einführer
  • Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter ZWB
 

PASSIVE VEREDELUNG

Aktive Veredelung
ATLAS-Ausfuhr
Auftragsbezogene Lieferungen
Auftragsunabhängige Lieferungen
Ausfuhrdokumente
Datenaustausch
Daten- und Dokumentenarchivierung
Differenzverzollung
Dokumentenausdrucke
ECS – Export Control System
Elektronische Meldungen
Extrastat / AKM / Kobra
Filetransfer
Intrastrat - National
Intrastrat - Partnermeldung
Kontakt
Lieferantenerklärungen
Lückenlose Kontrollen
Materialbuchhaltung
Mehrwertverzollung
Präferenzkalkulation
Veredelungsverkehr (Ausfuhr)
Veredelungsverkehr (Import)
Warenursprung und Präferenzen
Zollkodex NEU
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter ZWB

Archivierung
Integration in andere Format-Produkte
Schnittstellen zu ERP-Systemen
Statistiken

 

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Warum ist FORMAT Software Service GmbH der richtige Partner?

  • FORMAT ist seit 1988 spezialisiert auf das Thema Zoll -/ und Außenwirtschaft.
  • Die FORMAT-Mitarbeiter verfügen über langjähriges praktisches Know-how, somit ist auch der fachliche Support gewährleistet.
  • FORMAT ist ausbaufähig! Durch die modulare Bauweise und Verfügbarkeit eines umfangreichen Spektrums von Programmen rund um den Bereich Versand -/ Zoll -/ und Außenwirtschaft ist das System jederzeit mit geringem Aufwand erweiterbar.
  • Über 1200 Kunden sind der Beweis für die Qualität unserer Programme.
  • Hoher Bekanntheitsgrad bei den Zollbehörden.
  • Kontinuierliche Anpassungen an gesetzliche Änderungen.
  • Permanente Weiterentwicklung der Programme.
  • Erfahrung mit Schnittstellen zu zahlreichen PPS / und WWS Systemen.

 

 

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ABWICKLUNG ABWICKLUNGEN ANWENDUNG ANWENDUNGEN LÖSUNG LÖSUNGEN MODUL MODULE PROGRAMM PROGRAMME SOFTWARE SYSTEM SYSTEME VERFAHREN

 

Beendigung des Verfahrens der passiven Veredelung
[Quelle: Zoll.de]

Wie jedes Zollverfahren ist auch die passive Veredelung auf eine Beendigung des Verfahrens ausgerichtet. Für die Veredelungserzeugnisse kommt grundsätzlich die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr in Betracht.

Unter Beachtung der nachstehend aufgeführten Voraussetzungen kann der Inhaber der Bewilligung die Überführung der Veredelungserzeugnisse in den zollrechtlich freien Verkehr mit Zollermäßigung beantragen.

Die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr wird durch die Abgabe der Exemplare 6 (für die Zollstelle) bis 8 (für den Empfänger) des Einheitspapiers beantragt. Für die Erledigung der passiven Veredelung ist dabei auf folgende Besonderheiten hinzuweisen:

Feld 1: Der Anmeldecode lautet i.d.R. "IM/A/--" im Warenverkehr zwischen der Gemeinschaft und anderen Drittländern als den EFTA-Ländern unter Anmeldung zu einem Zollverfahren/Zollanmeldung (normales Verfahren).
Feld 14: Sofern nicht bereits in Feld 8 der Inhaber der Bewilligung der passiven Veredelung als Empfänger der Waren einzutragen ist, ist er jedenfalls regelmäßig in diesem Feld zu benennen, um den Anforderungen des Artikels 150 Abs. 1 ZK Rechnung zu tragen.
Feld 15: Als Versendungs-/Ausfuhrland ist stets das Land einzutragen, in dem die letzte Be- oder Verarbeitung der Veredelungserzeugnisse stattgefunden hat.
Feld 24:

Als Schlüsselnummern für die hier zu vermerkende Art des Geschäfts kommen in Betracht:

51 (Einfuhr nach Lohnveredelung),

52 (Einfuhr nach entgeltlicher Reparatur oder Wartung),

53 (Einfuhr nach unentgeltlicher Reparatur oder Wartung).

Wird das Geschäft in Form von Verkauf und Rückkauf durchgeführt und war bereits bei der Ausfuhr die Schlüsselnummer 11 (endgültiger Verkauf/Kauf) einzutragen, so ist dieser Schlüssel auch bei der Wiedereinfuhr maßgeblich.

Feld 31: Bei der Warenbezeichnung ist unbedingt darauf zu achten, dass Identität zwischen den entsprechenden Angaben in der Bewilligung und in der Zollanmeldung sowie der eingeführten Veredelungserzeugnisse besteht.
Feld 37: Im ersten Unterfeld ist das Verfahren unter Eintragung eines vierstelligen Codes näher zu bezeichnen. Der Standardcode ist 6121 (61 = Wiedereinfuhr mit gleichzeitiger Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne steuerbefreiende Lieferung; 21 = vorübergehende Ausfuhr zur passiven Veredelung).
Im zweiten Unterfeld ist ggf. ein dreistelliger Zusatzcode einzutragen.
Wenn die Veredelungserzeugnisse bei ihrer Wiedereinfuhr zunächst in ein Zolllagerverfahren übergeführt wurden, lautet der Code 6171.
Feld 44: In diesem Feld ist der Bezug zur Bewilligung der passiven Veredelung herzustellen und dabei Nummer und Datum dieser Bewilligung anzugeben. Ebenso ist auf Besonderheiten der durchgeführten passiven Veredelung (z.B. von der Bewilligung abweichende Ausbeute, Anmeldung von drittländischen Zutaten gemäß der Auflage in der Bewilligung, Hinweis auf Teileinfuhren, zusätzliche Wertangaben für die richtige Berechnung von Zollwert und Minderungsbetrag) und ggf. auf beigefügte Unterlagen über ein Vorschaltverfahren hinzuweisen. Reicht der Platz nicht aus, sollten die Angaben in einer besonderen Anlage zur Zollanmeldung gemacht werden. Die im Feld 44 gemachten Angaben sind mit den entsprechenden Codes aus der Taric-Datenbank zu codieren.

Auf keinen Fall sollte hier der ausdrückliche Antrag auf Gewährung der Zollermäßigung nach passiver Veredelung fehlen! Wird dieses Begehren nämlich nicht klar und deutlich in der Zollanmeldung vermerkt, trägt der Antragsteller das Risiko, dass die Waren wie bei normaler Einfuhr behandelt werden, also keine Abgabenbegünstigung nach passiver Veredelung gewährt wird. Nachträglich kann die Zollermäßigung im Allgemeinen nicht mehr gewährt werden.
Den Antrag hat der Inhaber der Bewilligung zu stellen (Artikel 150 Abs. 1 ZK).

Die Berechnung der Zollschuld mittels der Mehrwertmethode ist gesondert mit der entsprechenden Codierung im Feld 37 zweites Unterfeld des Einheitspapiers zu beantragen.

Der Zollanmeldung sind die erforderlichen Unterlagen und Belege beizufügen (Artikel 62 Abs. 2 ZK). Darunter sind alle Unterlagen zu verstehen, die auch bei der normalen Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr vorzulegen sind:

auf Verlangen der Zollstelle:

Weiterhin sind vorzulegen:

Unveredelte Waren können im Rahmen der Rückwarenregelung in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden (Artikel 185 Abs. 2 Buchst. a) ZK).

Neben der Abgabe der Zollanmeldung setzt die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr im Normalfall auch die der Veredelungserzeugnisse bei der Zollstelle für die Beendigung des Verfahrens voraus. Die Gestellung ermöglicht der Zollstelle Zollkontrollen zur Feststellung, ob die Veredelungserzeugnisse aus den Waren der vorübergehenden Ausfuhr hergestellt wurden.

Für die Beendigung der passiven Veredelung durch Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr können vereinfachte Verfahren verwendet bzw. zugelassen werden.

Antrag und Bewilligung

Die Bewilligung eines Verfahrens der passiven Veredelung setzt einen schriftlichen Antrag voraus. Der Antrag muss grundsätzlich dem Muster des Anhangs 67 der ZK-DVO entsprechen und die dort geforderten Angaben enthalten. Die zuständige Zollbehörde prüft, ob die Voraussetzungen für die Bewilligung der passiven Veredelung vorliegen. Die Bewilligung ist eine begünstigende Entscheidung gemäß Artikel 6 ff ZK.

Form des Antrags

Bewilligung der passiven Veredelung
Die Bewilligung wird grundsätzlich von der Zollstelle erteilt, bei der sie beantragt worden ist. Mit der Erteilung wird der Antragsteller zum "Bewilligungsinhaber".

 

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