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ATLAS - DAS ZOLL ONLINE-VERFAHREN

A T L A S
Automatisches Tarifierungs- und Lokales
Zollabwicklungssystem

Zertifizierte Nachrichtengruppen
Grafische Übersicht
Zeitplan

ATLAS ist ein Informatikverfahren der deutschen Zollverwaltung mit dem alle schriftlichen Zollanmeldungen und Verwaltungsakte durch elektronische Nachrichten ersetzt wurden. Auch die bekannten IT-Verfahren wie ZADAT, Listbildverfahren, Alfa und Douane wurden durch ATLAS ausgetauscht.

Dadurch wird die Zollabfertigung und Zollsachbearbeitung automatisiert, vereinfacht und beschleunigt. Sämtliche Dienststellen der deutschen Zollverwaltung sind mit den für ihre Aufgabenbereiche erforderlichen ATLAS-Fachverfahren ausgestattet.

Die Anmeldedaten werden von der Zollverwaltung an zentraler Stelle archiviert und der Zentralstelle für Risikoanalyse (ZORA), dem Statistischen Bundesamt, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, den Prüfungsdiensten, Zollfahndungsämtern, Bundes-ausfuhramt (BAFA) und Landesfinanzverwaltungen zur Verfügung gestellt.

Durch die zertifizierte ATLAS SOFTWARE der FORMAT Programme ist die elektronische Kommunikation des ATLAS-Systems zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung sichergestellt.

Mit der FORMAT-ATLAS Teilnehmersoftware werden sämtliche Import-bzw. Exportvorgänge erfasst. Dies geschieht durch ein komfortables Erfassungssystem.

Aufgrund des modularen Aufbaus besteht die Integrationsmöglichkeit mit allen anderen Systemen aus der FORMAT Produktpalette. Damit stellen wir Ihnen eine zukunftssichere Software-Lösung zur Verfügung.

Unsere ATLAS-Software ist für alle derzeit zugelassenen Module vollständig zertifiziert.

Leistungsumfang (in Auszügen):

  • manuelle Erfassung oder Datenübernahme aus Fremdsystemen
  • Abwicklung aller Zollverfahren
  • Abwicklung aller Einfuhrarten
  • Integrationsmöglichkeit des EZT (vom Bundesanzeiger „TARIFE“ oder von Breakthru „BOS“)
  • Information zu Abgaben vor Erstellung des Steuerbescheides
  • Einfuhrgenehmigungsverwaltung
  • Passive Veredelung
  • Aktive Veredelung
  • Integrierter EDIFACT-Konverter
  • Integration von NCTS
  • Archivierung (Belege und EDIFACT-Nachrichten)
  • Zolllagerabwicklung (mit Bestandsverwaltung !)

 

Aktueller Stand

  • FORMAT ist vollständig zertifiziert worden.

DIE ENTSPRECHENDEN FUNKTIONEN SIND IN DER FORMAT SOFTWARE VORHANDEN.

 

 

ATLAS SOFTWARE - VERFÜGBARE PROGRAMME

AES / Automated Export System
Aktive Veredelung
ATLAS-Ausfuhr

Compliance
DEBBI
Dezentrale Beteiligtenbewertung
Einfuhr
Import
Edifact-Konverter
Einfuhrgenehmigungsverwaltung
Einzelzollverfahren
EZT EZT -Elektronischer Zolltarif
EZT-Online
Filetransfer
Importkontrolle
Kommunikation/FTAM/X400
Kontakt
Kostenkontrolle
Lagerverwaltung
NCTS
Normalverfahren
Passive Veredelung
Predeclaration
Sammelzollverfahren
Sanktionslisten
Summarische Anmeldung
Veredelung, aktive
Veredelung, passive
Vereinfachte Anmeldung
Vereinfachte Verfahren
Versandverfahren/NCTS
Warenursprung und Präferenzen
Zollkodex
Zolllager
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter ZWB
Zukunftsbild Zoll

Schnittstellen zu ERP-Systemen
Archivierung
Edifact-Konverter
Statistiken / Listen


 

 

Unbenanntes Dokument

Warum ist FORMAT Software Service GmbH der richtige Partner?

  • FORMAT ist seit 1988 spezialisiert auf das Thema Zoll -/ und Außenwirtschaft.
  • Die FORMAT-Mitarbeiter verfügen über langjähriges praktisches Know-how, somit ist auch der fachliche Support gewährleistet.
  • FORMAT ist ausbaufähig! Durch die modulare Bauweise und Verfügbarkeit eines umfangreichen Spektrums von Programmen rund um den Bereich Versand -/ Zoll -/ und Außenwirtschaft ist das System jederzeit mit geringem Aufwand erweiterbar.
  • Über 1200 Kunden sind der Beweis für die Qualität unserer Programme.
  • Hoher Bekanntheitsgrad bei den Zollbehörden.
  • Kontinuierliche Anpassungen an gesetzliche Änderungen.
  • Permanente Weiterentwicklung der Programme.
  • Erfahrung mit Schnittstellen zu zahlreichen PPS / und WWS Systemen.

Weitere Begriffe , die innerhalb unserer ATLAS SOFTWARE behandelt bzw. gelöst werden :

  • AEO - Authorised Economic Operator
  • AES Automated Export System
  • ATLAS Export Programm
  • EDIFACT-Konverter
  • Elektronische Zollabwicklung
  • EZT-Online
  • Kommunikation
  • NCTS Programme
  • Normalverfahren
  • OZL
  • Predeclaration
  • Sanktionslisten Compliance
  • Veredelungsverkehre
  • Vereinfachte Verfahren
  • Versandverfahren
  • Voranmeldung
  • Vorausanmeldung
  • Zoll-Onlineverfahren
  • Zolllager
  • Zollverfahren
  • Zugelassener Einführer

 

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ABWICKLUNG ABWICKLUNGEN ANWENDUNG ANWENDUNGEN LÖSUNG LÖSUNGEN MODUL MODULE PROGRAMM PROGRAMME SOFTWARE SYSTEM SYSTEME VERFAHREN

 

 

ATLAS
[Quelle: zoll.de]

ATLAS ist ein internes Informatikverfahren der deutschen Zollverwaltung. Es wurde auf der Grundlage von Artikel 4a Abs. 1 ZK-DVO entwickelt.

Mit ATLAS werden schriftliche Zollanmeldungen und Verwaltungsakte (z.B. Einfuhrabgabenbescheide) durch elektronische Nachrichten ersetzt. Dadurch wird die Zollabfertigung und Zollsachbearbeitung automatisiert, vereinfacht und beschleunigt.

Sämtliche Dienststellen der deutschen Zollverwaltung sind mit den für ihre Aufgabenbereiche erforderlichen ATLAS-Fachverfahren ausgestattet.

Die Anmeldedaten werden an zentraler Stelle archiviert und unter Einhaltung der Datenschutzrichtlinien der Zentralstelle für Risikoanalyse (Zoll), dem Statistischen Bundesamt, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, den Prüfungsdiensten, Zollfahndungsämtern und Landesfinanzverwaltungen zur Verfügung gestellt.

Die Integration der Funktionalitäten des IT-Altverfahrens DOUANE in ATLAS erfolgte bereits.

Mit dem ATLAS-Release 6.0 wurden die Teile "Zolllager Typ D und E" sowie "Freier Verkehr" des Verfahrens ZADAT in das Gesamtkonzept ATLAS integriert. Mit der Einführung des aktuellen ATLAS-Release 7.0 folgten die restlichen Zolllagertypen, die aktive Veredelung, das Umwandlungsverfahren und schließlich die Ablösung des Verfahrens ALFA an den Flughäfen.

Das Verfahren KOBRA wird zu einem späteren Zeitpunkt in ATLAS überführt.

Auch internationale IT-Projekte (NCTS - New Computerised Transit System oder AES - Automated Export System) finden bei der Entwicklung von ATLAS Berücksichtigung.

ATLAS-Ausfuhr am 01. August 2006 planmäßig gestartet
[Quelle: zoll.de]

Mit der vollständigen Überführung von ATLAS-Ausfuhr in den Echtbetrieb können nun bei allen deutschen Zollstellen Waren mit ATLAS-Ausfuhr in das Ausfuhrverfahren überführt werden. Ab sofort kann die automatisierte Abwicklung des Anschreibeverfahrens mit dem elektronischen Vordruck 0850(IT) bei den zuständigen Bewilligungshauptzollämtern beantragt werden.

Ausfuhrverfahren - ECS/AES
Im Rahmen des internationalen EDV-Projekts ECS/AES (Export Control System/Automated Export System) unter Leitung der Europäischen Kommission und unter Mitwirkung der EU-Mitgliedstaaten hat die deutsche Zollverwaltung die Arbeiten zur Umsetzung des zollrechtlichen Ausfuhrverfahrens im Rahmen des IT-Verfahrens ATLAS am 10. Januar 2005 aufgenommen und in der ersten Phase mit der flächendeckenden Echtbetriebsaufnahme zum 01. August 2006 planmäßig umgesetzt.

Das Vorhaben ist als weiterer Eckpfeiler zur Umsetzung der E-Zoll-Initiative zu verstehen und zugleich das zweite Zollverfahren neben dem Versandverfahren (NCTS - New Computerized Transit System/ATLAS-Versand), für das eine europaweite EDV-gestützte Lösung angestrebt wird.

Funktionsumfang Release 1.0:

Mit der vollständigen Überführung von ATLAS-Ausfuhr in den Echtbetrieb können nun auch Waren, deren tatsächlicher Ausgang über eine Ausgangszollstelle in einem anderen Mitgliedstaat vorgesehen ist, mit ATLAS-Ausfuhr in das Ausfuhrverfahren überführt werden. Aufgrund der noch fehlenden Rechtsgrundlage (ZK-DVO) kann mit den anderen Mitgliedstaaten jedoch kein Datenaustausch durchgeführt werden. Das Ausfuhrbegleitdokument wird daher durch die Ausgangszollstellen anderer Mitgliedstaaten wie das Exemplar Nr. 3 des Einheitspapiers behandelt.

Hinsichtlich des Einsatzes von Teilnehmersoftware wird die Koordinierende Stelle ATLAS in Karlsruhe allen interessierten Wirtschaftsbeteiligten und Softwarehäusern weiterhin die Möglichkeit zur Zertifizierung bieten. Informationen hierzu werden dann in den Bereichen Teilnahmevoraussetzungen und Zertifizierung bereitgestellt.

Fragen und Antworten zu ATLAS
[Quelle: zoll.de]

Kann parallel zur Aufschub-BIN weiterhin mit dem Aufschubnehmerausweis abgefertigt werden?
Neben Abfertigungen über ATLAS wird es weiterhin die manuelle Abfertigung im herkömmlichen Verfahren geben. Dazu können wie bisher die Aufschubnehmerausweise benutzt werden.


Wie ist der Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer im IT-Verfahren ATLAS geregelt?
Die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug der EUSt hat der Unternehmer grundsätzlich durch einen zollamtlichen Beleg oder einen zollamtlich bescheinigten Ersatzbeleg nachzuweisen. Bei Einfuhren, die über das IT-Verfahren ATLAS abwickelt werden, kann dieser Nachweis bei Bedarf durch einen Ausdruck des elektronisch übermittelten Bescheids über die Einfuhrabgaben in Verbindung mit einem Beleg über die Zahlung der EUSt entweder an die Zollbehörde oder einen Beauftragten (z.B. Spediteur) geführt werden.
Bei Zweifel über die Höhe der bei ATLAS-Teilnehmern als Vorsteuer abgezogenen EUSt können sich die Finanzämter an die Zollverwaltung wenden. Die Zollverwaltung übermittelt den Finanzämtern auf Anfrage für den gewünschten Prüfungszeitraum folgende Angaben:

Steuernummer des ATLAS-Teilnehmers oder des von einem ATLAS-Teilnehmer Vertretenen als Schuldner der EUSt,

Summen der in den einzelnen Monaten entstandenen EUSt.

In begründeten Einzelfällen kann auch eine Aufschlüsselung von Monatssummen verlangt werden.

Was ist unter Zertifizierung zu verstehen?
Die Zertifizierung sieht die Prüfung von Teilnehmersoftware auf Basis definierter Testszenarien und Testfälle vor. Ein Testszenario erstreckt sich jeweils auf einen bestimmten Verfahrensbereich von ATLAS. Ein Verfahrensbereich untergliedert sich in Nachrichtengruppen. Folgende Verfahrensbereiche (und Nachrichtengruppen) gibt es derzeit:

Versand
Überführung/Überwachung und Beendigung.

Zolllagerverfahren - Vereinfachte Verfahren -
Überführung und Beendigung

Ein Zertifikat kann erteilt werden, wenn die getestete Teilnehmersoftware zum Austausch von Nachrichten mit Zollstellen innerhalb mindestens einer Nachrichtengruppe geeignet ist. Das Testverfahren wird anhand vorgegebener Testfälle und einem Testszenario in Abhängigkeit von der/den beantragten Nachrichtengruppe/n durchgeführt.

Grundsätzlich ist eine Einschränkung der Eignung von Teilnehmersoftware auf die Einfuhr von Waren bestimmter Abschnitte oder Kapitel des Deutschen Gebrauchszolltarifs oder auf die Einfuhr von Waren, die keiner Verbrauchsteuer- oder Genehmigungspflicht unterliegen usw., nicht vorgesehen.

Software, die an ATLAS-Teilnehmer veräußert werden soll, muss stets für das komplette zollfachliche Spektrum, das von ATLAS abgedeckt wird, geeignet sein. Softwarehäuser haben daher keine Möglichkeit der Einschränkung einer Zertifizierung ihrer ATLAS-Teilnehmersoftware.

Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch Einschränkungen hinsichtlich einzelner in EDIFACT-Nachrichten zu übertragenden Feldern (Segmente, Datenelemente) akzeptiert werden. Ausnahmen können jedoch ausschließlich bei Teilnehmern zugelassen werden, die selbst ATLAS-Teilnehmersoftware ausschließlich für ihren Unternehmensbereich entwickeln (lassen) möchten (Eigenentwickler). Für Eigenentwickler besteht die Möglichkeit, in Abhängigkeit des Einsatzzwecks und -ortes der Software Einschränkungen zu beantragen.

Die Einschränkungen müssen dabei unter Hinweis auf die betreffenden Segmente und/oder Datenelemente der EDIFACT-Nachricht erläutert werden. Die Zertifizierungsstelle bei der Koordinierenden Stelle ATLAS prüft, ob die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zutreffen und entscheidet danach über die Zulassung der Einschränkung. Sie legt auch Testumfang und -ablauf fest.


Was muss zertifiziert werden?
Software, die im Rahmen des Nachrichtenaustauschs mit Zollstellen eingesetzt werden soll, muss zuvor zertifiziert werden. Getestet wird dabei immer eine Softwarekombination, bestehend aus

Inhouse-Software (Datenbankanwendung, die die zollfachlichen Erfordernisse abdeckt),

EDIFACT-Konverter (Umsetzung des Inhouse-Datenformats in EDIFACT-Interchanges) und

Übertragungssoftware (Anwendung zur Übermittlung der EDIFACT-Interchanges nach Protokoll X.400 oder FTAM).

Das Zertifikat bescheinigt die ATLAS-Tauglichkeit der Einzelkomponenten beim gemeinsamen Einsatz in genau dieser Kombination.


Was ist unter Nachzertifizierung zu verstehen?
Software bzw. eine Softwarekombination, die bereits zertifiziert ist, muss nachzertifiziert werden, wenn sich die Einsatzvoraussetzungen ändern und sie weiterhin zum Nachrichtenaustausch mit Zollstellen eingesetzt werden soll. Eine Nachzertifizierung beinhaltet mindestens Tests zur Prüfung der Änderungen seit der letzten Zertifizierung.


Wann muss nachzertifiziert werden?
Nachzertifiziert werden muss immer dann, wenn

Änderungen an der gemeinsamen EDIFACT-Schnittstelle (EDIFACT-Implementierungshandbuch) vorgenommen wurden oder

Änderungen, die sich auf die EDIFACT-Schnittstelle auswirken (können), erfolgen sollen,

Änderungen der Nachrichtenübertragung (X.400 > FTAM) und

die Softwarekombination weiterhin im Echtbetrieb eingesetzt werden soll.

Dies wird in der Regel immer dann sein, wenn, z.B. anlässlich eines neuen ATLAS-Releases, die technische und/oder fachliche Beschreibung eines EDIFACT-Nachrichtentyps geändert wurde. Neben diesen von ATLAS ausgehenden Änderungen sind auch Änderungen denkbar, die ein Softwarehaus an einer bereits zertifizierten Softwarekombination vornimmt, z.B. beabsichtigter Einsatz eines neuen EDIFACT-Konverters oder Umstieg von der Übertragung der Nachrichten per X.400 auf FTAM.


Sind noch weitere Tests vorgesehen oder möglich?
Vor Aufnahme des eigentlichen Zertifizierungsverfahrens wird Softwarehäusern die Möglichkeit geboten, ihr Produkt völlig unverbindlich bei der KoSt ATLAS zu testen (sog. Vortests). Sofern Teilnehmer bereits zertifizierte Software einsetzen möchten, diese Software jedoch stark an die vorhandene betriebliche Softwareumgebung angepasst wurde (Schnittstellen zum Warenwirtschaftssystem oder zur Finanzbuchhaltung, Einsatz mit einem ggf. bereits vorhandenen EDIFACT-Konverter oder Mailprogramm), führt die KoSt ATLAS vor Aufnahme des Echtbetriebs gemeinsam mit den Teilnehmern Tests durch, die einen reibungslosen Echtbetrieb gewährleisten sollen.

Daneben besteht die Möglichkeit, mit bereits zertifizierter Software an einem Probebetrieb teilzunehmen. Hierzu wird Teilnehmern auf Antrag eine besondere Zollnummer/BIN und ggf. Bewilligung(en) zugeteilt.


Kann die Datenübertragung verschlüsselt werden?

Schon heute können Teilnehmer, die über einen exklusiven Zugang per X.400 oder FTAM mit der Zollverwaltung kommunizieren, ihre Verbindung verschlüsseln. Der Teilnehmer ist für die Bereitstellung und -haltung der Verbindung, für die Zugangs- und Abgangstechnik zuständig. Die zur Verschlüsselung eingesetzten Security-Komponenten sind dabei frei wählbar. Der Teilnehmer trägt die für die Verschlüsselung anfallenden finanziellen Aufwendungen. Seitens des Projekts ATLAS wird als einfachste Methode zur Umsetzung der Verschlüsselung der Einsatz zweier Kryptoboxen zur Ver- und Entschlüsselung (eine auf Teilnehmerseite, eine im Zentrum für Informations- und Datentechnik der Bundesfinanzverwaltung Frankfurt) eingeschätzt. Zurzeit ist bei öffentlichen Anschlüssen noch keine Verschlüsselung möglich.

 

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