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ARCHIVIERUNG SOFTWARE

Die FORMAT SOFTWARE Anwendungen verfügen über verschiedene Arten der Archivierung. Dies reicht vom Datenarchiv, über Archivierung von EDIFACT-Nachrichten bis hin zum Dokumentenarchiv.

Neu, das Dokumentenarchiv

Auch automatisch aufbereitete Dokumente und Formulare können im FORMAT-System schon in der Standardfunktion manuell editiert werden.

Das komplette Dokument, inklusive der manuellen Änderungen, wird optional in ein „PDF-Dokument“ umgewandelt, gespeichert, im Archivverwaltungssystem abgelegt und kann jederzeit wieder aufgerufen werden. Dem Dokument können automatische Ordnungs- /Suchbegriffe oder zusätzliche, individuelle Begriffe zugeordnet  werden.

FORMAT bietet Ihnen damit ein komfortables Verfahren zur zeitgemäßen, rechtlich vorgeschriebenen Archivierung Ihrer Daten und Dokumente.  

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Weitere Begriffe , die innerhalb unserer SOFTWARE behandelt bzw. gelöst werden :

  • Adressen
  • AEO - Authorised Economic Operator
  • AES Automated Export System
  • Atlas Software
  • Ausfuhr
  • Ausfuhrdokumente
  • Ausfuhrverfahren
  • Auslandsproduktion
  • Compliance
  • Compliance Sanktionen
  • Datenaustausch ASCII ODBC
  • DEBBI Dezentrale Beteiligtenbewertung
  • EDV
  • Einfuhr Lösungen
  • Einfuhrgenehmigungen Verwaltung
  • Einführung
  • Elektronische Abwicklung
  • Embargo
  • Embargolisten
  • EU-Sicherheitsinitiative
  • Export Programm
  • Exportformulare
  • Exportkontrolle
  • Extrahandelsstatistik Extrastat
  • Firmen
  • Globalerledigung
  • Import Software
  • Importabwicklung
  • Importkontrolle
  • Importverfahren
  • Integration
  • Intrahandelsstatistik Intrastat
  • Lieferantenerklärung Lösung
  • Merkblatt
  • NCTS Programme
  • Neuer Zollkodex
  • Online
  • Onlineverfahren
  • Organisationen
  • Personen
  • Präferenzkalkulation
  • Predeclaration
  • Prüfung
  • Rationalisierung
  • Reimport
  • Risikoanalyse
  • Risikostelle Zoll ZORA
  • Sanktionslisten Compliance
  • Sicherheit
  • Statistische Zentralämter
  • Statistisches Bundesamt
  • Terrorismus
  • Terrorismusbekämpfung
  • Unternehmensbewertung
  • Ursprungsnachweis
  • Veredelungsverkehre Lösungen
  • Vereinfachte Verfahren
  • Versand
  • Versandverfahren
  • Verwaltung von Lieferantenerklärungen
  • Voranmeldung
  • Warenausgang
  • Wareneingang
  • Warenursprung und Präferenzen
  • Zollkodex Änderungen
  • Zolllager
  • Zollmanagement
  • Zugelassener Ausführer
  • Zugelassener Einführer
  • Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter ZWB
  • Zulassung

Unbenanntes Dokument

Warum ist FORMAT Software Service GmbH der richtige Partner?

  • FORMAT ist seit 1988 spezialisiert auf das Thema Zoll -/ und Außenwirtschaft.
  • Die FORMAT-Mitarbeiter verfügen über langjähriges praktisches Know-how, somit ist auch der fachliche Support gewährleistet.
  • FORMAT ist ausbaufähig! Durch die modulare Bauweise und Verfügbarkeit eines umfangreichen Spektrums von Programmen rund um den Bereich Versand -/ Zoll -/ und Außenwirtschaft ist das System jederzeit mit geringem Aufwand erweiterbar.
  • Über 1200 Kunden sind der Beweis für die Qualität unserer Programme.
  • Hoher Bekanntheitsgrad bei den Zollbehörden.
  • Kontinuierliche Anpassungen an gesetzliche Änderungen.
  • Permanente Weiterentwicklung der Programme.
  • Erfahrung mit Schnittstellen zu zahlreichen PPS / und WWS Systemen.

 

 

 

Produktübersicht Hauptprodukte

Produktübersicht (alphabetische Reihenfolge)

AEO - Authorised Economic Operator
AES / Automated Export System

Akkreditivabwicklung
Aktive Veredelung
Archivierung
Atlas
Aufkleber
Auftragsbezogene Lieferungen
Auftragsunabhängige Lieferungen
Ausfuhr
Ausfuhranmeldung
Ausfuhrdokumente
Ausfuhrkontrolle
Ausfuhrpapiere
Ausfuhrgenehmigungsverwaltung
Ausfuhrlizenzverwaltung
Ausstellen von Lieferantenerklärungen
Barcodedruck
Begleitpapiere
Compliance
Daten - und Dokumentenarchivierung
Datenaustausch
DEBBI
Dezentrale Beteiligtenbewertung
Differenzverzollung
Dokumentenausdrucke
ECS – Export Control System
Edifact-Konverter
Einfuhr
Einfuhrdokumente
Einfuhrgenehmigungsverwaltung
Einheitspapiere 2005
Einzelzollanmeldung
Elektronische Ausfuhranmeldung
Elektronische Meldungen
Etiketten
Exportkontrolle
EU-Partnermeldung (Intrastat-Meldungen im EU-Ausland)
Export
Extrastat / AKM / Kobra
EZT-Online
Filetransfer
Formulare
Frachtkostenberechnung
Gutschriftenerstellung
Gefahrgutabwicklung
Import
Importkontrolle
Integration in andere Format-Produkte
Intrastat - national
Intrastat - Partnermeldung
Kontakt
Konventionelle Importabwicklung
Kostenmanagement
Lagerverwaltung
Leergutverwaltung
Lieferantenerklärungen
Lieferscheine
Listen
Lückenlose Kontrollen
Materialbuchhaltung
Mehrwertverzollung
Merkblatt zum Einheitspapier
NCTS
NCTS-Abgang
NCTS-Eingang

Normalverfahren
Offenes Zolllager/OZL
Packplatzanbindung
Passive Veredelung
Personenembargo
Postkombikarten
Postnachnahmekarten
Präferenzkalkulation
Predeclaration
Proformarechnung
Release 7.2
Sammelzollanmeldung
Sanktionslisten
Sanktions-Monitor (Sanktionsprüfung)
Scanneranbindung
Schnittstellen
Sicherheit
Spedition
Speditionsabwicklungsmodule
Statistiken
Statistiken / Listen
Summarische Anmeldung
UZ-Online
Veredelungsverkehr (Ausfuhr)
Veredelungsverkehre (Einfuhr)
Vereinfachte Verfahren
Verpackungsmanager
Verpackungsmittelüberwachung
Versand
Waagenanbindung, elektronische
Warenbegleitdokumente
Warenursprung und Präferenzen
Zoll
Zollkodex, modernisierter
Zolllager
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter ZWB
Zunkunftsbild Zoll

 

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ABWICKLUNG ABWICKLUNGEN ANWENDUNG ANWENDUNGEN LÖSUNG LÖSUNGEN MODUL MODULE PROGRAMM PROGRAMME SOFTWARE SYSTEM SYSTEME VERFAHREN

 

Bundesweite Einführung der IT-gestützten dezentralen Beteiligtenbewertung (DEBBI)
[Quelle: Zoll.de]

Zum 01. November 2004 erfolgte die bundesweite Einführung des IT-Verfahrens zur dezentralen Beteiligtenbewertung - DEBBI -. Durch diese Ergänzung der warenbezogenen Risikoanalyse (Einstellung von Risikoprofilen in ATLAS) wird die Zollkontrolle weiter optimiert und auf erkannte Risiken konzentriert. Vorteile dabei sind einerseits die Entlastung zollredlicher Beteiligter wie auch eine Effizienzsteigerung der Zollabfertigung andererseits.

Dezentrale Beteiligtenbewertung (DEBBI) bedeutet die Bewertung von an Zollverfahren Beteiligten (mit Zollnummer) nach bundesweit einheitlichem Bewertungskatalog in den Bereichen Einfuhr, Ausfuhr, Marktordnung und Sonstiges durch die jeweils örtlich zuständigen Hauptzollämter und Oberfinanzdirektionen sowie durch das Hauptzollamt Hamburg-Jonas.

Weitere Einzelheiten hierzu sind in der vorläufigen Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren DEBBI, in der Anlage zur vorläufigen Verfahrensanweisung und in der VSF-N Nr. 76 vom 28.10.2004 unter der lfd. Nr. 471 veröffentlicht worden.

Zoll führt Kontrollen auf Basis von Risikoanalysen ein
[Quelle: IHK Hannover]

Die deutsche Zollverwaltung hat in Anlehnung an gleichartige Bestrebungen der EU-Kommission die Arbeitsmethode der Risikoanalyse eingeführt, um gezielt Kontrollen in den Fällen durchführen zu können, in denen die Gefahr von Unregelmäßigkeiten und das Betrugsrisiko überdurchschnittlich hoch sind. Auf diese Weise können Beteiligte von Kontrollen entlastet, der Personaleinsatz effizienter gesteuert und gleichwertige Kontrollstandards geschaffen werden. Den Schwerpunkt der Arbeitsmethode stellt die Tätigkeit der Zentralstelle Risikoanalyse (Zoll) in Münster dar, die ihre Ergebnisse in Form von Risikoprofilen an die Kontrolleinheiten weitergibt.

Der zweite Grundpfeiler zur Ergänzung der zentralen Risikoanalyse ist die dezentrale Beteiligtenbewertung (DEBBI). Während die zentrale Risikoanalyse einzelne, anhand von Risikoparametern darstellbare Warensendungen im Blickfeld hat, stehen bei der dezentralen Beteiligtenbewertung, die im Rahmen der Zollabwicklung auftretenden Beteiligten im Vordergrund. Es soll unabhängig vom Risikopotential einzelner Warensendungen untersucht werden, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Beteiligte direkt oder indirekt Zollvorschriften verletzen.

Das IT-Verfahren DEBBI dient der Umsetzung der dezentralen Beteiligtenbewertung. Es ermöglicht im Rahmen einer WEB-Anwendung bei den Oberfinanzdirektionen, den Hauptzollämtern sowie zusätzlich bei der Zentralstelle Risikoanalyse (ZORA) die Beteiligtenbewertungen elektronisch zu erfassen und für Zwecke der Sachbearbeitung anzuzeigen. Dem Abfertigungsdienst werden die Beteiligtenbewertungen ab dem ATLAS-Release 7.0 über eine Schnittstelle direkt während der laufenden Warenabfertigung in ATLAS angezeigt. Die komplette vorläufige Verfahrenanweisung zu DEBBI gibt es hier unter www.zoll.de/e0_downloads/f0_dont_show/vorl_va_debbi.pdf

als Anlage kann ein Bewertungskatalog eingesehen werden unter www.zoll.de/e0_downloads/f0_dont_show/vorl_va_debbi_anl.pdf

Zollrechts-Änderungen 2005/2006
[Quelle: IHK Stuttgart]


Das europäische Zollrecht befindet sich im Wandel. Der Zollkodex der Europäischen Gemeinschaft ist geändert worden, um sicherheitsrelevante Prozesse berücksichtigen zu können (Quelle: Amtsblatt (EU) L 117 vom 04.Mai 2005). Entscheidend sind die Änderungen, die in die Zollkodexdurchführungsverordnung (ZK-DVO) eingefügt werden. Die ZK-DVO liegt jetzt in einer deutschen Fassung vor, den Entwurf finden Sie hier.

Eine Stellungnahme zu den geplanten Veränderungen wurde von der deutschen Kammerorganisation unter Beteiligung der IHK Region Stuttgart abgegeben. Über die weitere Entwicklung halten wir Sie auf dem Laufenden.

Worum geht es im Einzelnen:

 

Vorabanmeldungen bei Ein- und Ausfuhren geplant
[Quelle. IHK Oldenburg]

Nachdem im April 2005 der EU-Zollkodex geändert wurde, um den Rahmen für die Voranmeldung und die Risikoanalyse im europäischen Zollrecht zu schaffen, hat die Kommission im Juli einen Vorschlag für die Zollkodex-Durchführungsverordnung vorgelegt, die die Einzelheiten der geplanten Neuregelung enthält. Nach diesem ersten Entwurf sind bei der Einfuhr über den Seeweg die Sendungen grundsätzlich 24 Stunden vor dem Erreichen des Zollgebiets der Gemeinschaft anzumelden; bei Land- oder Lufttransporten beträgt die Frist zwei Stunden.

Bei der Ausfuhr ist eine Voranmeldung grundsätzlich zwei Stunden vor dem Verlassen der Gemeinschaft vorgesehen. Von diesen Fristen sind verschiedene Abweichungen möglich. Der Entwurf der Durchführungsverordnung enthält außerdem einen Katalog der Daten, die vorab an die Zollbehörden zu melden sind.

Die Datenübermittlung soll elektronisch erfolgen; derzeit sind allerdings noch nicht in allen Mitgliedstaaten funktionierende elektronische Zollverfahren vorhanden. Von herausragender Bedeutung wird der sogenannte „zugelassene Wirtschaftsbeteiligte“ sein, der Verfahrenserleichterungen erhalten soll. Die Zollkodex-DVO wird festlegen, welche Kriterien Unternehmen für eine solche „Zulassung“ erfüllen müssen und welche konkreten Erleichterungen damit verbunden sind.

Nach einer ersten Prüfung des Entwurfs besteht noch erheblicher Verbesserungsbedarf, insbesondere im Bereich des „zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“. Aus Sicht der deutschen Wirtschaft ist es unerlässlich, diejenigen Unternehmen, die bereits heute vereinfachte Zollverfahren in Anspruch nehmen und entsprechend zuverlässig sind, komplett von den geplanten Voranmeldepflichten zu befreien. Auch erscheint der geplante Datensatz, der bei den Voranmeldungen übermittelt werden soll, zu umfangreich. Der BDI und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) werden zu dem Entwurf, der auch im Internet im Rahmen einer „offenen Konsultation“ kommentiert werden kann (http://%20www.europa.eu.int/comm/taxation_customs/common/consultations/customs/article_2057_de.htm), kritisch Stellung nehmen.

Wann die Änderungen in Kraft treten werden, ist noch ungewiss, da im derzeitigen Entwurf noch kein Datum enthalten ist. Die deutsche Wirtschaft ist der Auffassung, dass die Bestimmungen frühestens dann gelten dürfen, wenn in allen EU-Mitgliedstaaten eine funktionierende elektronische Umgebung für das Zollverfahren vorliegt und den Unternehmen eine ausreichende Übergangszeit für die Anpassung ihrer Software und Prozesse gewährt wurde.


Zoll- und Sicherheit: EU-Kommission eröffnet Konsultationen zur geplanten Änderung der Durchführungsvorschriften zum Zollkodex
[Quelle: Handelskammer Hamburg]

Mit der EG-Verordnung Nr. 648/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2005 (Amtsblatt der EU Nr. L 117 vom 4. Mai 2005) wurde der Zollkodex der Gemeinschaft geändert. Nach dem Vorbild der USA wurden verstärkt Sicherheitsbelange in das EG-Zollrecht integriert. In der Praxis können die beschlossenen Änderungen jedoch erst angewendet werden, wenn die entsprechende Anpassung der Durchführungsvorschriften zum Zollkodex erfolgt ist. Die in Kraft getretenen Teile des überarbeiteten Zollkodex bilden vorerst nur die Ermächtigungsgrundlage für die erforderliche Anpassung der Zollkodex-DVO. Damit hat die Veröffentlichung der Zollkodex-Änderung noch keine praktischen Auswirkungen auf die derzeitigen zollrechtlichen Verfahrensabläufe.

Die EU-Kommission hat einen vorläufigen Vorschlag für eine Änderung der Zollkodex-DVO veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Alle interessierten Wirtschaftskreise sind aufgerufen, zu dem Vorschlag bis zum 16. September 2005 Stellung zu nehmen. Sie finden weitere Informationen sowie den Entwurf der Durchführungsvorschriften zum Zollkodex auf folgender Internetseite der EU-Kommission:

http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/common/consultations/customs/index_de.htm

Die wesentlichen Elemente der „EU-Sicherheitsinitiative“ sind: 

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten mit der EG-Verordnung Nr. 648/2005 vorgenommenen Änderungen des Zollkodex:

Insbesondere folgende Detailfragen müssen in der ZK-DVO noch geregelt werden::

 




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