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ATLAS Ausfuhr Umstellung auf das elektronische Verfahren Am 30. Juni 2009 hat die Zollverwaltung auf das elektronische Verfahren umgestellt, seit dem kann die Ausfuhranmeldung nicht mehr im Papierverfahren abgewickelt werden. ECS – Export Control System / AES – Automated Export System Im Rahmen des internationalen EDV-Projekts ECS/AES hat die deutsche Zollverwaltung das neue Modul „ATLAS-AUSFUHR“ in das ATLAS-System integriert. Das Vorhaben ist ein weiterer Eckpfeiler zur Umsetzung der E-Zoll-Initiative und zugleich das zweite Zollverfahren neben dem Versandverfahren (NCTS - New Computerized Transit System / ATLAS-Versand), für das eine europaweite EDV-gestützte Lösung angestrebt wird. Sämtliche Ausfuhrverfahren die auf dem Einheitspapier basieren sind betroffen. Im einzelnen sind das folgende Module:
FORMAT ist für ATLAS Einfuhr Release 8.0 und ATLAS-Ausfuhr Release 2.0 vollständig zertifiziert. Die Programm-Module erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen und sind ein weiteres, hervorragendes Instrument zur Optimierung und Rationalisierung innerhalb der Exportabwicklung. Ablauf der Anwendungen (vereinfacht): Der Exporteur sendet die Ausfuhranmeldung als EDIFACT-Nachricht an die Ausfuhrzollstelle (Binnenzollamt). Das Ausfuhrbegleitdokument kann ausgedruckt und mitgeführt werden. Bei der Ausgangszollstelle (Grenzzollamt) wird der Datensatz bei der Gestellung abgerufen und verglichen. Der Ausfuhrvorgang wird beendet, indem die Ausgangszollstelle den Ausgang per EDIFACT-Nachricht bestätigt. Diese Bestätigung erhält der Anmelder dann vom Ausfuhrzollamt elektronisch übermittelt. Aktueller Stand
DIE ENTSPRECHENDEN FUNKTIONEN SIND IN DER FORMAT SOFTWARE VORHANDEN.
Warum ist FORMAT Software Service GmbH der richtige Partner?
Weitere Begriffe , die innerhalb unserer AES SOFTWARE behandelt bzw. gelöst werden:
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Produktübersicht (alphabetische Reihenfolge) |
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ABWICKLUNG ABWICKLUNGEN ANWENDUNG ANWENDUNGEN LÖSUNG LÖSUNGEN MODUL MODULE PROGRAMM PROGRAMME SOFTWARE SYSTEM SYSTEME VERFAHREN
| Große Veränderungen bei der Zollabwicklung durch den neuen EU-Zollkodex | Durchführungsvorschriften zum Neuen Zollkodex 2006 | |
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Ein geänderter Zollkodex mit vielen neuen Bestimmungen und Regeln ist von der Europäischen Union beschlossen worden. Viele Punkte wurden schon umgesetzt, für andere kommen die Durchführungsverordnungen in Kürze. Die EU will mit einfacheren Strukturen und einheitlichen Standards die Zollabwicklung vereinfachen und den Schutz der EU-Außengrenzen verbessern. FORMAT Software hat konsequent und vorausschauend diese gravierenden Veränderungen in seinen Programmen berücksichtigt. Wir können Ihnen dadurch zukunftssichere und innovative Softwarelösungen unter verlässlicher Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften anbieten. Erhebliche Umstellungen bei der Zollabwicklung gibt es u. a. in den folgenden Bereichen: Neues Merkblatt zum Einheitspapier2005/2006 Mit dem neuen, jetzt noch umfangreicheren Merkblatt, sind zahlreiche Änderungen in Kraft getreten. Die Ausfuhr- und Einfuhranmeldung ist betroffen. Einige Felder sind grundlegend anders definiert und viele Vordrucke neu gefasst worden. Weitere Informationen unter Sanktionslistenprüfung – Compliance – FORMAT SANKTIONS MONITOR Im Rahmen der EU-Sicherheitsinitiative müssen von allen Wirtschaftsbeteiligten neue Anti- terrorismus-Verordnungen beachtet werden. Bei Verstößen drohen erhebliche Strafen und eine negative Risikobewertung. Unser Programm SANKTIONS-MONITOR hilft Ihnen, die Ordnungs-mäßigkeit Ihrer Geschäftsbeziehungen nachzuweisen und damit Verfahrenserleichterungen bei der Zollabwicklung zu erhalten. Weitere Informationen unter Präferenzkalkulation - Lieferantenerklärungen Mit der FORMAT Präferenzkalkulation haben Sie die Möglichkeit Präferenzeigenschaften Ihrer Produkte zu erreichen, zu optimieren und nachzuweisen:
Weitere Informationen unter ATLAS/NCTS Release 8.0 FORMAT ist für alle Bereiche uneingeschränkt zertifiziert. Sämtliche Import- und Versandverfahren können komfortabel abgewickelt werden. Weitere Informationen unter Dezentrale Beteiligtenbewertung - DEBBI Für jeden Zollbeteiligten gibt es eine Risikobewertung. Ziel der Behörden ist es, die Gefahr von Unregelmäßigkeiten und das Betrugsrisiko einzudämmen. Den „zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ werden Erleichterungen eingeräumt. Durch die sichere Erfüllung der rechtlichen Belange hilft Ihnen die FORMAT Software bei der Absicherung einer vorteilhaften Bewertung. Weitere Informationen unter AES Automated Export System – ATLAS EXPORT AES wird als Subsystem in ATLAS integriert und ersetzt die bisherigen, papiergestützten Ausfuhrverfahren. Unsere entsprechenden Programme sind zertifiziert und seit August 2006 erfolgreich im Einsatz Weitere Informationen unter Bei FORMAT sind Sie in guten Händen. Wir sind einer der führenden Softwareanbieter im Bereich der Außenwirtschaftssysteme mit langjährigem Zoll Know-how. Unsere Erfahrung basiert auf dem Einsatz bei mehreren hundert Kunden im In- und Ausland. Für Rückfragen verwenden Sie bitte unser
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Der neue Zollkodex ist 2006 in Kraft getreten. Die EU-Kommission hat am 5. Juli 2005 einen Vorschlag zur Änderung des Zollkodex veröffentlicht und allen Wirtschaftsbeteiligten die Möglichkeit einer Stellungsnahme gegeben. Diese Konsultationen sind jetzt abgeschlossen und es wird damit gerechnet, dass der EU-Ausschuss für den Zollkodex die Durchführungsverordnungen bis Anfang 2006 abschließen wird. Der neue Zollkodex wird somit voraussichtlich Mitte 2006 in Kraft treten. Die Maßnahmen beinhalten umfangreiche Konzepte für ein erweitertes Sicherheitsmanagement an den Außengrenzen der EU, wie beispielsweise das Harmonisierte Risikobewertungssystem. Ziel ist die wesentliche Steigerung der Sicherheit im grenzüberschreitenden Warenhandel. Die Verpflichtung, die Zollbehörden im voraus über die beabsichtigten Einfuhren und Ausfuhren zu unterrichten. (Vorausanmeldung, Predeclaration, ATLAS Export). Siehe auch Verfahrenserleichterungen für den „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“. Siehe auch Einführung einheitlicher Risikokriterien im Bereich der Zollkontrolle. Siehe auch FORMAT SOFTWARE SERVICE ist auf die kommenden Maßnahmen vorbereitet. Die entsprechenden Routinen sind in unseren Systemen bereits vorhanden oder in der Programmierung und werden nach offizieller Veröffentlichung der Durchführungs-vorschriften implementiert. Damit garantieren wir unseren Kunden Rechtssicherheit und Schutz Ihrer Software-Investitionen. Wir empfehlen Ihnen sich schon jetzt über die anstehenden Veränderungen und Möglichkeiten die sich für Ihr Unternehmen ergeben zu informieren, denn der Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der Durchführungsverordnungen und dem in Kraft treten ist sehr kurz bemessen. |
Ausfuhrverfahren ECS/AES Im Rahmen des internationalen EDV-Projekts ECS/AES (Export Control System/Automated Export System) unter Leitung der Europäischen Kommission und unter Mitwirkung der EU-Mitgliedstaaten hat die deutsche Zollverwaltung die Arbeiten zur Umsetzung des zollrechtlichen Ausfuhrverfahrens im Rahmen des IT-Verfahrens ATLAS am 10. Januar 2005 aufgenommen. Das Vorhaben ist als weiterer Eckpfeiler zur Umsetzung der E-Zoll-Initiative zu verstehen und zugleich das zweite Zollverfahren neben dem Versandverfahren (NCTS - New Computerized Transit System/ATLAS-Versand), für das eine europaweite EDV-gestützte Lösung angestrebt wird. Die Umsetzung des Ausfuhrverfahrens erfolgt nach den fachlichen, technischen und zeitlichen Vorgaben der Europäischen Kommission. Wesentliche Grundlage sind dabei die Erfahrungen und Errungenschaften des NCTS. Nach aktuellem Planungsstand von ATLAS-Ausfuhr soll allgemein das Regel-Ausfuhrverfahren, das Vereinfachte Ausfuhrverfahren der unvollständigen Ausfuhranmeldung sowie das Anschreibeverfahren berücksichtigt werden. Das Gesamtsystem wird in zwei Phasen umgesetzt. Sei dem 1. August 2006 steht der deutschen Wirtschaft eine funktionsfähige Version (Release 1.0) zur Verfügung. Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2008 ist die Teilnahme für alle exportierenden Unternehmen verbindlich vorgeschrieben. Funktionsumfang Release 1.0:
Die 1. vorläufige Version des EDIFACT-Implementierungshandbuchs steht im Downloadbereich zur Verfügung. Hinsichtlich des Einsatzes von Teilnehmersoftware wird die Koordinierende Stelle ATLAS in Karlsruhe allen interessierten Wirtschaftsbeteiligten und Softwarehäusern weiterhin die Möglichkeit zur Zertifizierung bieten. Informationen hierzu werden dann in den Bereichen Teilnahmevoraussetzungen und Zertifizierung bereitgestellt.
Das elektronische Ausfuhrverfahren in ATLAS Das elektronische Ausfuhrverfahren hat Gestalt angenommen. Im Rahmen der eCustoms-Initiative der Europäischen Kommission wird eine EU-weite elektronische Ausfuhranmeldung geschaffen. Dieses Automatisierte Export-System (AES) funktioniert auf derselben technischen Grundlage wie das Versandsystem NCTS. In Deutschland erfolgt die Umsetzung im ATLAS-System. Elektronisch umgesetzt werden alle Ausfuhrverfahren, die auf dem Einheitspapier, der Ausfuhranmeldung, beruhen, also das Normalverfahren sowie vereinfachte Verfahren
Weiterhin werden die Anforderungen aus der Handels- und Agrarpolitik und der Container-Sicherheits-Initiative der USA (CSI) durch das AES unterstützt. Elektronische Ausfuhrgenehmigungen und statistische Meldungen müssen eingegliedert werden. Da im Rahmen der großen Reform des Zollkodex vereinfachte nationale Verwaltungsverfahren nach Art. 288 (Ersatz der Ausfuhranmeldung durch Handelsdokumente) und 289 Zollkodex-Durchführungsverordnung (Vorausanmeldeverfahren nach § 13 AWV) voraussichtlich entfallen werden, ist eine Umsetzung im elektronischen Ausfuhrverfahren zur Zeit nicht vorgesehen (siehe unten).
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Elektronisches Ausfuhrverfahren - technischer Ablauf Der technische Ablauf funktioniert ähnlich wie im elektronischen Versandverfahren. Ein Teilnehmer am Verfahren sendet die Ausfuhranmeldung als EDIFACT-Nachricht an die deutsche Ausfuhrzollstelle (Binnenzollamt). Nach der erfolgten Überlassung zur Ausfuhr erhält der Anmelder ein elektronisches Ausfuhr-Begleitdokument (ABD) als PDF-Dokument. Dieses muss ausgedruckt und mitgeführt werden. Jedem Ausfuhrvorgang wird eine eindeutig zuordenbare Export- Referenznummer (ERN) zugeteilt. Bei der Ausgangszollstelle (Grenzzollamt) wird der Datensatz vom Zentralserver abgerufen, um die dort gestellte Ware überprüfen zu können. Der Ausfuhrvorgang wird beendet, indem die Ausgangszollstelle der Ausfuhrzollstelle den körperlichen Ausgang der Waren aus der EG mittels einer EDIFACT-Nachricht bestätigt. Diese Bestätigung erhält im Anschluss der Anmelder vom Ausgangszollamt. Eine Bestätigung auf Exemplar Nummer 3 Fristen für die Umsetzung des Ausfuhrverfahrens in ATLAS Das Normalverfahren (Abgabe der Zollanmeldung auf dem Einheitspapier) und die vereinfachten Ausfuhrverfahren mit Ausnahme des Vorausanmeldeverfahrens werden in Deutschland seit dem 1.August 2006 auf freiwilliger Basis angeboten. Zum 1. August 2007 soll die Internetzollanmeldung auch bei den oben genannten vereinfachten Zollverfahren eingeführt werden. Weiterhin dürfte dann die ATLAS-Ausfuhranmeldung auch als Beleg für die Umsatzsteuer verwendet werden können. Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2008 (vorbehaltlich eventueller Änderungen des Gesetzgebers) ist die Teilnahme an dem neuen IT-Verfahren, ATLAS-Ausfuhr, verbindlich vorgeschrieben. Problemstellungen bei vereinfachten Verfahren Die Umsetzung des elektronischen Ausfuhrverfahrens muss im Zusammenhang mit der ebenfalls geplanten Einführung von Vorabmeldungen für Ein- und Ausfuhren gesehen werden (kleine Die genauen Regelungen werden in der Neufassung der Zollkodex-Durchführungsverordnung enthalten sein, die Ende 2005/Anfang 2006 erlassen wird. Die bisher bekannten Informationen deuten bei vereinfachten Verfahren auf folgendes hin:
Die vereinfachten Verfahren sind von entscheidender Bedeutung für die Exportfähigkeit Deutschlands. Wir werden uns sehr nachdrücklich dafür einsetzen, dass diese erhalten bleibt. [Quelle: zoll.de]
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