FORMAT SOFTWARE PRODUKTE
Die Liberalisierung des Waren- und Personenverkehrs innerhalb der EU und der gleichzeitige Aufbau eines effektiven und wirksamen Schutzes der EU Außengrenzen führt zu tiefgehenden Veränderungen bei den Zollregeln.
Zielsetzung ist die papierlose Arbeitsweise mit der elektronischen Zollanmeldung als Regelfall und ein einheitliches Risikomanagement.
FORMAT SOFTWARE hat eine langjährige Erfahrung bei der Entwicklung von Zollsoftware und ist permanent mit den Zollbehörden in Kontakt.
Dadurch werden zukünftige Entwicklungen im Außenhandel frühzeitig erkannt und vorausschauend in neue, attraktive Produkte investiert.
Die Umsetzung der neuen Vorgaben ist fast immer mit einem erheblichen Software-Technischen Aufwand verbunden. deshalb lohnt es sich, auf die Zuverlässigkeit der FORMAT SOFTWARE Produkte zu setzen.
FORMAT ist für ATLAS Einfuhr Release 8.0 und ATLAS-Ausfuhr Release 2.0 vollständig zertifiziert.
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Warum ist FORMAT Software Service GmbH der richtige Partner?
- FORMAT ist seit 1988 spezialisiert auf das Thema Zoll -/ und Außenwirtschaft.
- Die FORMAT-Mitarbeiter verfügen über langjähriges praktisches Know-how, somit ist auch der fachliche Support gewährleistet.
- FORMAT ist ausbaufähig! Durch die modulare Bauweise und Verfügbarkeit eines umfangreichen Spektrums von Programmen rund um den Bereich Versand -/ Zoll -/ und Außenwirtschaft ist das System jederzeit mit geringem Aufwand erweiterbar.
- Über 1200 Kunden sind der Beweis für die Qualität unserer Programme.
- Hoher Bekanntheitsgrad bei den Zollbehörden.
- Kontinuierliche Anpassungen an gesetzliche Änderungen.
- Permanente Weiterentwicklung der Programme.
- Erfahrung mit Schnittstellen zu zahlreichen PPS / und WWS Systemen.
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ABWICKLUNG ABWICKLUNGEN ANWENDUNG ANWENDUNGEN LÖSUNG LÖSUNGEN MODUL MODULE PROGRAMM PROGRAMME SOFTWARE SYSTEM SYSTEME VERFAHREN
ATLAS
[Quelle: zoll.de]
ATLAS ist ein internes Informatikverfahren der deutschen Zollverwaltung. Es wurde auf der Grundlage von Artikel 4a Abs. 1 ZK-DVO entwickelt.
Mit ATLAS werden schriftliche Zollanmeldungen und Verwaltungsakte (z.B. Einfuhrabgabenbescheide) durch elektronische Nachrichten ersetzt. Dadurch wird die Zollabfertigung und Zollsachbearbeitung automatisiert, vereinfacht und beschleunigt.
Sämtliche Dienststellen der deutschen Zollverwaltung sind mit den für ihre Aufgabenbereiche erforderlichen ATLAS-Fachverfahren ausgestattet.
Die Anmeldedaten werden an zentraler Stelle archiviert und unter Einhaltung der Datenschutzrichtlinien der Zentralstelle für Risikoanalyse (Zoll), dem Statistischen Bundesamt, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, den Prüfungsdiensten, Zollfahndungsämtern und Landesfinanzverwaltungen zur Verfügung gestellt.
Die Integration der Funktionalitäten des IT-Altverfahrens DOUANE in ATLAS erfolgte bereits.
Mit dem ATLAS-Release 6.0 wurden die Teile "Zolllager Typ D und E" sowie "Freier Verkehr" des Verfahrens ZADAT in das Gesamtkonzept ATLAS integriert. Mit der Einführung des aktuellen ATLAS-Release 7.0 folgten die restlichen Zolllagertypen, die aktive Veredelung, das Umwandlungsverfahren und schließlich die Ablösung des Verfahrens ALFA an den Flughäfen.
Das Verfahren KOBRA wird zu einem späteren Zeitpunkt in ATLAS überführt.
Auch internationale IT-Projekte (NCTS - New Computerised Transit System oder AES - Automated Export System) finden bei der Entwicklung von ATLAS Berücksichtigung.
Allgemeines
[Quelle: Zoll.de]
Das Bundesministerium der Finanzen stellt für die deutsche Zollverwaltung mit dem IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) die Voraussetzungen für die weitgehend automatisierte Abfertigung und Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs zur Verfügung.
Im Rahmen der Teilnehmereingabe werden Zollanmeldungen zur Überführung von Waren
- in den zollrechtlich freien Verkehr,
- in die Aktive Veredelung
- in das Umwandlungsverfahren,
- in ein Zolllagerverfahren oder
- in ein Versandverfahren
vom Anmelder elektronisch erfasst, der Zollstelle elektronisch übermittelt und dort entsprechend bearbeitet. Der Anmelder erhält die Entscheidung der Zollstelle und den Bescheid über Einfuhrabgaben bzw. die Festsetzung/Anerkennung von Bemessungsgrundlagen anschließend ebenfalls auf elektronischem Weg.
Auch der weitgehende Verzicht auf die Vorlage von Unterlagen wie Rechnungen oder Präferenznachweise im Zeitpunkt der Abfertigung führt zu einer zusätzlichen Verfahrensbeschleunigung und Verschlankung des Verwaltungsverfahrens.
Neben der Reduzierung der Papiermenge ergeben sich weitere Vorteile insbesondere durch den Wegfall von Wegezeiten zur bzw. von der Zollstelle. Die Zollanmeldung kann vom Anmelder zentral an alle ATLAS-Zollstellen - also auch an Grenzzollstellen - elektronisch übermittelt werden, wodurch ggf. ein Versandverfahren zur Binnenzollstelle vermieden werden kann. Eine weitere Möglichkeit ist die Abgabe einer vorzeitigen Zollanmeldung (d.h. vor Eintreffen der Ware), um die Zollabwicklung noch weiter zu beschleunigen und damit noch schneller über die Ware zu verfügen.
Die Inanspruchnahme dieser schnellen ATLAS-Zollabwicklung setzt allerdings bestimmte Hard- und Softwareausstattungen voraus, wobei zertifizierte Softwareanbieter bzw. Dienstleister unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten anbieten. Je nach Anzahl der Abfertigungen reicht das Spektrum von einer kompletten Inhouse-Lösung (EDIFACT-Konvertierung, Datenübertragung mit X.400 bzw. FTAM, ATLAS-Software) bis hin zu einem Online-Zugang über ein Clearing-Center (Rechenzentrum).
Die Kosten sind abhängig von der Wahl der Variante, der Anzahl der Lizenzen etc. Es ist daher notwendig, sich spezielle, auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestellte Angebote bei den Softwareanbietern bzw. Dienstleistern einzuholen.
Weiterhin benötigt jeder Teilnehmer eine sog. Beteiligten-Identifikations-Nummer (BIN) für das Verfahren sowie eine Zollnummer für die Beteiligtenstammdaten. Die BIN ersetzt beim elektronischen Nachrichtenaustausch mit dem Zoll die handschriftliche Unterschrift. Durch die Eingabe der Zollnummer werden unternehmensspezifische Daten (z.B. auch für den Vorsteuerabzug) automatisch hinterlegt und plausibilisiert.
Eine optimale Nutzung von ATLAS ergibt sich mittels automatisierter Übernahme von Daten aus dem bereits bestehenden betrieblichen DV-Umfeld (Datenwiederverwendung z.B. aus Warenwirtschaftssystemen). Statt erneuter manueller Eingabe werden Vorgangsabwicklungen beschleunigt, Arbeitsaufwände und damit Kosten reduziert, die Nachvollziehbarkeit erhöht und zu einer Steigerung der Datensicherheit beigetragen.
Mit der Teilnehmereingabe werden die Voraussetzungen für eine vollständige elektronische Kommunikation zwischen Wirtschaft und Zollverwaltung geschaffen, um in Zeiten ständig wachsender und immer vielschichtigerer Aufgabenstellungen auch künftig der Wirtschaft Dienstleistungen auf hohem Niveau garantieren zu können.
Neben der Teilnehmereingabe wird auch wie bisher die Abgabe von Anmeldungen auf amtlichem Vordruck bei der Zollstelle möglich sein. Bei dieser so genannten Benutzereingabe erfasst der Zollbeamte die Anmeldungsdaten in ATLAS und der Anmelder erhält einen durch die Zollstelle ausgedruckten Bescheid über Einfuhrabgaben.
Als weitere Serviceleistung der Zollverwaltung besteht die Möglichkeit der Erstellung einer Zollanmeldung zur Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr im Normalverfahren mit Hilfe der im Internet zur Verfügung gestellten Eingabemaske (Internetzollanmeldung). Zur Unterstützung bei der Eingabe werden dem Anmelder Wertelisten aus den Anhängen zum Einheitspapier durch Auswahlmöglichkeiten sowie eine Online-Hilfe angeboten. Die Übermittlung der Anmeldungsdaten erfolgt verschlüsselt über das Internet. Anschließend gibt der Anmelder die ausgedruckte und eigenhändig unterschriebene Zollanmeldung einschließlich aller erforderlichen Unterlagen bei der ATLAS-Zollstelle ab. Diese bearbeitet daraufhin die per Internet übermittelten Anmeldungsdaten in ATLAS und druckt abschließend einen Bescheid über Einfuhrabgaben aus.
Ferner kann über das Internet die Internet-Statusauskunft aufgerufen werden. Mit dieser hat jeder Zollbeteiligte mit einer Zollnummer die Möglichkeit, im Internet Informationen zu SumA-Vorgängen seiner Zollnummer abzurufen. Einzelheiten zur Internet-Statusauskunft können dem Informationsschreiben zur Internet-Statusauskunft SumA entnommen werden.
Die Internetzollanmeldung sowie die Internet-Statusauskunft sind ein wichtiger Beitrag zur eGovernment-Initiative "BundOnline 2005" der Bundesregierung, da sie den Verwaltungs- und Verfahrensablauf u.a. durch Wegfall der Benutzereingabe erheblich beschleunigt.
ATLAS-Einfuhr
[Quelle: Zoll.de]
Mit dem ATLAS Release 7.0 sind im Bereich der Einfuhr die Überführung von Nichtgemeinschaftswaren in den zollrechtlich freien Verkehr, in das Zolllagerverfahren Typ A, C, D und E, in das Verfahren der Aktiven Veredelung und in das Umwandlungsverfahren möglich.
Eine Gesamtübersicht aller in Release 7.0 durch ATLAS unterstützten zollrechtlichen Bestimmungen enthält die Liste der Verfahrenscodes.
Überführung in den freien Verkehr
Die Überführung von Nichtgemeinschaftswaren in den zollrechtlich freien Verkehr wird sowohl im Normalverfahren als auch im vereinfachten Verfahren (einschließlich Abrechnung der ergänzenden Zollanmeldungen) unterstützt.
Der Verfahrensteil "Einfuhr" unterstützt
- die Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr (Normal- und vereinfachte Verfahren)
- die Abrechnung vereinfachter Verfahren nach Abgabe der ergänzenden Zollanmeldung (EGZ) sowie
- die mündliche Zollanmeldung.
Zolllagerverfahren
Die in ATLAS Release 6.0 vorhandene Möglichkeit der Überführung von Nichtgemeinschaftswaren in ein Zolllagerverfahren des Typs D oder des Typs E (falls für letzteren ein Anschreibeverfahren bewilligt wurde) wird in ATLAS Release 7.0 um die Lagertypen A, C oder E, falls für letzteres mit der Bewilligung zum Führen eines Zolllagers die Beendigung des Zolllagerverfahrens im Anschreibeverfahren mit Gestellungsbefreiung nicht bewilligt wurde, erweitert. Die Beendigung des Zolllagerverfahrens des Typs D oder des Typs E (falls für letzteren ein Anschreibeverfahren bewilligt wurde) kann im vereinfachten Verfahren per EGZ-ZL erfolgen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Beendigung des Zolllagerverfahrens durch Überführung in ein in ATLAS umgesetztes Verfahren, Beendigungsanteile zu übermitteln.
Der Verfahrensteil "Zolllagerverfahren" unterstützt
- die Überführung von Waren in ein Zolllagerverfahren im vereinfachten Verfahren sowie im Normalverfahren,
- die Überführung in von Waren in ein Zolllager in Deutschland, das in einem anderen Mitgliedstaat überwacht wird,
- die Anmeldung von Auszügen aus den Bestandsaufzeichnungen,
- die Beendigung eines Zolllagerverfahrens durch Abgabe einer ergänzenden Zollanmeldung (für Lagertypen D und E, falls für letzteres ein Anschreibeverfahren bewilligt wurde) und
- die Beendigung des Zolllagerverfahrens durch Übermittlung eines Beendigungsanteils soweit das Zielverfahren in ATLAS umgesetzt ist.
Aktive Veredelung und Umwandlungsverfahren
Die Überführung von Nichtgemeinschaftswaren in das Verfahren der Aktiven Veredelung bzw. das Umwandlungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren unterstützt. Eine Beendigung der Aktiven Veredelung bzw. des Umwandlungsverfahrens ist im Rahmen der Übermittlung von Beendigungsanteilen möglich, soweit das Zielverfahren in ATLAS umgesetzt ist.
Der Verfahrensteil "Aktive Veredelung/Umwandlungsverfahren" unterstützt:
- die Überführung von Waren in die Aktive Veredelung oder in das Umwandlungsverfahren im vereinfachten Verfahren sowie
- die Beendigung der Aktiven Veredelung/des Umwandlungsverfahrens durch Übermittlung eines Beendigungsanteils, soweit das Zielverfahren in ATLAS umgesetzt ist.
Hinweis: Eine Abrechnung innerhalb von ATLAS erfolgt nicht.
Bewilligungen
Alle Bewilligungen für die Überführung von Waren in den freien Verkehr im vereinfachten Verfahren, in ein Zolllagerverfahren, in ein Verfahren der Aktiven Veredelung, in ein Umwandlungsverfahren, in die Passive Veredelung sowie in die besondere Verwendung werden den Zollstellen IT-unterstützt bereitgestellt. So wird eine automatisierte Zulässigkeitsprüfung der Überführung in das jeweilige Verfahren möglich - soweit das Verfahren im IT-Verfahren ATLAS abgebildet wird.
Versandverfahren/NCTS
[Quelle. Zoll.de]
Unter einem von der Europäischen Kommission geleiteten Dachprojekt TCP (Transit Computerisation Project) arbeiten seit mehreren Jahren 22 Teilnehmerländer erfolgreich an der Verwirklichung eines "Neuen EDV-gestützten Versandsystems" (NCTS - New Computerised Transit System).
Funktionsumfang Verfahrensteil Versand:
- Überführung in das Versandverfahren sowie Beendigung und Erledigung von Versandverfahren,
- Teilnehmerschnittstelle zur Unterstützung der vereinfachten Verfahren zugelassener Versender (ZV) und zugelassener Empfänger (ZE),
- Internetversandanmeldung (IVA),
- Anbindung der Durchgangszollstellen,
- Zugriffsberechtigung durch die Zentralstellen Such- und Mahnverfahren (ZSM),
- Auskunftssystem für Benutzer bei den Zollstellen,
- Verfahrensimmanente Funktionen: verbindliche Beförderungsroute, Wechsel der Bestimmungsstelle,
- Verwaltung von Sicherheiten,
- Automatisierter Informationsaustausch im Rahmen des Such- und Mahnverfahrens
Eine Liste aller am Versandverfahren beteiligten Zollstellen befindet sich in der COL (Customs Office List).
Was die Aufnahme der Teilnehmereingabe und somit die Freigabe der Teilnehmerschnittstelle betrifft, bietet die Koordinierende Stelle ATLAS in Karlsruhe weiterhin allen interessierten Wirtschaftsbeteiligten und Softwarehäusern die Möglichkeit, ihre Teilnehmersoftware zertifizieren zu lassen. Das Verfahren richtet sich nach den für ATLAS geltenden Regelungen.
Weitere Informationen sind in den Bereichen Teilnahmevoraussetzungen und Zertifizierung bereit gestellt.
Ergänzend ist anzumerken, dass jede Bewilligung, die den Status eines ZV oder ZE gewährt, den Anforderungen der ATLAS-Teilnehmereingabe entsprechen muss (VO (EG) Nr. 2787/2000 der Kommission vom 15.12.2000 und VO (EG) Nr. 993/2001 der Kommission vom 04.05.2001). Dabei ist zu betonen, dass der Datenaustausch auch durch einen Dezentralen Kommunikationspartner (DezKP) durchgeführt werden kann.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 837/2005 des Rates vom 23. Mai 2005 (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 139 vom 02. Juni 2005) zur Änderung der Zollkodex-Durchführungsvorschriften (ZK-DVO) ist ab dem 01. Juli 2005 die Abgabe von Versandanmeldungen unter Verwendung von Informatikverfahren vorgeschrieben. Für alle Beteiligten, die als Hauptverpflichtete im gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahren bisher noch Versandanmeldungen ohne Einsatz von Informatikverfahren unter Verwendung des Einheitspapiers bei den Zollstellen abgegeben haben, besteht ab dem 01. Juli 2005 die Möglichkeit, ihre Versandanmeldung über das Internet bei den Abgangsstellen abzugeben.
In Deutschland sind schriftliche Versandanmeldungen unter Verwendung des Einheitspapiers ab dem 01. Oktober 2005 nur noch in folgenden Ausnahmefällen gem. Artikel 353 ZK-DVO zulässig (BMF-Erlass vom 20. Juni 2005):
- das System des EDV-gestützten Versandverfahrens der Zollbehörden funktioniert nicht,
- die Anwendung des Hauptverpflichteten funktioniert nicht oder
- die Waren werden von Reisenden befördert, die keinen unmittelbaren Zugang zum EDV-gestützten System der Zollbehörden haben und damit die Versandanmeldung nicht unter Verwendung von Informatikverfahren bei der Abgangsstelle abgeben können.
Summarische Anmeldung
[Quelle: Zoll.de]
Die Summarische Anmeldung (SumA) wird an allen See- und Flughafenzollstellen sowie Binnen- und Grenzzollstellen eingesetzt.
Sie stellt folgende Funktionalitäten bereit:
- Erfassung von Summarischen Anmeldungen (auch vorzeitig),
- Aufteilung und Konsolidierung von Positionen von Summarischen Anmeldungen,
- Überwachung der vorübergehenden Verwahrung und weiterer Sachverhalte wie z.B. Beschlagnahme und Sicherstellung, durch das System,
- Übermittlung von Fristverlängerungsanträgen und Änderung von Verwahrungsort oder Verfügungsberechtigtem per EDIFACT-Nachricht,
- Erledigung auch von Teilmengen einer Position,
- Erledigung über eine Schnittstelle zur Zollbehandlung,
- Erledigung durch Wiederausfuhr oder Versandverfahren gemäß Artikel 444 und 448 ZK-DVO,
- automatisiertes Anlegen eines SumA-Vorgangs bei Beendigung von Versandverfahren über eine Schnittstelle,
- Erledigung von SumA-Positionen bei Überführung in das Versandverfahren über eine Schnittstelle,
- Zugelassene Empfänger (ZE) können vor Beendigung eines Versandverfahrens eine SumA mit den von ihnen im weiteren Verlauf benötigten Daten anlegen; dann können die bestätigten SumA-Positionen bereits vor Beendigung des Versandverfahrens weiter behandelt werden und
- An Flughafenzollstellen können die Teilnehmer über den dort gebräuchlichen Ordnungsbegriff (z.B. AWB-Nummer) auf Vorgänge zugreifen, um diese zu ändern und zu erledigen.
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