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Format Software Service GmbH | Max-Planck-Straße 25 | D-63303 Dreieich | Telefon:06103 / 9309-0 | Fax: 06103 / 34659 | Email: info@formatsoftware.de

FORMAT SOFTWARE PRODUKTE

Die Liberalisierung des Waren- und Personenverkehrs innerhalb der EU und der gleichzeitige Aufbau eines effektiven und wirksamen Schutzes der EU Außengrenzen führt zu tiefgehenden Veränderungen bei den Zollregeln.

Zielsetzung ist die papierlose Arbeitsweise mit der elektronischen Zollanmeldung als Regelfall und ein einheitliches Risikomanagement.

FORMAT SOFTWARE hat eine langjährige Erfahrung bei der Entwicklung von Zollsoftware und ist permanent mit den Zollbehörden in Kontakt.

Dadurch werden zukünftige Entwicklungen im Außenhandel frühzeitig erkannt und vorausschauend in neue, attraktive Produkte investiert.

Die Umsetzung der neuen Vorgaben ist fast immer mit einem erheblichen Software-Technischen Aufwand verbunden. deshalb lohnt es sich, auf die Zuverlässigkeit der FORMAT SOFTWARE Produkte zu setzen.

FORMAT ist für ATLAS Einfuhr Release 8.0 und ATLAS-Ausfuhr Release 2.0 vollständig zertifiziert.

Allgemeine Informationen

Aktuelles
Informativ
Zollinfos
Risikomanagement

Zollmanagement

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Warum ist FORMAT Software Service GmbH der richtige Partner?


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Weitere Begriffe , die innerhalb unserer SOFTWARE behandelt bzw. gelöst werden :

PRODUKTÜBERSICHT SOFTWARE HAUPTPRODUKTE

Produktübersicht (alphabetische Reihenfolge)

AEO - Authorised Economic Operator
AES / Automated Export System
Akkreditivabwicklung
Aktive Veredelung
Archivierung
Atlas
Aufkleber
Auftragsbezogene Lieferungen
Auftragsunabhängige Lieferungen
Ausfuhr
Ausfuhranmeldung
Ausfuhrdokumente
Ausfuhrkontrolle
Ausfuhrpapiere
Ausfuhrgenehmigungsverwaltung
Ausfuhrlizenzverwaltung
Ausstellen von Lieferantenerklärungen
Barcodedruck
Begleitpapiere
Compliance
Daten - und Dokumentenarchivierung
Datenaustausch
DEBBI
Dezentrale Beteiligtenbewertung
Differenzverzollung
Dokumentenausdrucke
ECS – Export Control System
Edifact-Konverter
Einfuhr
Einfuhrdokumente
Einfuhrgenehmigungsverwaltung
Einheitspapiere 2005
Einzelzollanmeldung
Elektronische Ausfuhranmeldung
Elektronische Meldungen
EMCS
Etiketten
Exportkontrolle
EU-Partnermeldung (Intrastat-Meldungen im EU-Ausland)
Export
Extrastat / AKM / Kobra
EZT -Elektronischer Zolltarif (FORMAT)
EZT-Online (KOST-ATLAS)

Filetransfer
Formulare
Frachtkostenberechnung
Gutschriftenerstellung
Gefahrgutabwicklung
Import
Importkontrolle
Integration in andere Format-Produkte
Intrastat - national
Intrastat - Partnermeldung
Kontakt
Konventionelle Importabwicklung
Kostenmanagement
Lagerverwaltung
Leergutverwaltung
Lieferantenerklärungen
Lieferscheine
Listen
Lückenlose Kontrollen
Materialbuchhaltung
Mehrwertverzollung
Merkblatt zum Einheitspapier
NCTS
NCTS-Abgang
NCTS-Eingang

Normalverfahren
Offenes Zolllager/OZL
Packplatzanbindung
Passive Veredelung
Personenembargo
Postkombikarten
Postnachnahmekarten
Präferenzkalkulation
Predeclaration
Proformarechnung
Release 8.0
Sammelzollanmeldung
Sanktionslisten
Sanktions-Monitor (Sanktionsprüfung)
Scanneranbindung
Schnittstellen
Sicherheit
Spedition
Speditionsabwicklungsmodule
Statistiken
Statistiken / Listen
Summarische Anmeldung
UZ-Online
Veredelungsverkehr (Ausfuhr)
Veredelungsverkehre (Einfuhr)
Vereinfachte Verfahren
Verpackungsmanager
Verpackungsmittelüberwachung
Versand
Waagenanbindung, elektronische
Warenbegleitdokumente
Warenursprung und Präferenzen
Zoll
Zollkodex, modernisierter
Zolllager
Zolltarif
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter ZWB
Zukunftsbild Zoll

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ABWICKLUNG ABWICKLUNGEN ANWENDUNG ANWENDUNGEN LÖSUNG LÖSUNGEN MODUL MODULE PROGRAMM PROGRAMME SOFTWARE SYSTEM SYSTEME VERFAHREN

 

ATLAS
[Quelle: zoll.de]

ATLAS ist ein internes Informatikverfahren der deutschen Zollverwaltung. Es wurde auf der Grundlage von Artikel 4a Abs. 1 ZK-DVO entwickelt.

Mit ATLAS werden schriftliche Zollanmeldungen und Verwaltungsakte (z.B. Einfuhrabgabenbescheide) durch elektronische Nachrichten ersetzt. Dadurch wird die Zollabfertigung und Zollsachbearbeitung automatisiert, vereinfacht und beschleunigt.

Sämtliche Dienststellen der deutschen Zollverwaltung sind mit den für ihre Aufgabenbereiche erforderlichen ATLAS-Fachverfahren ausgestattet.

Die Anmeldedaten werden an zentraler Stelle archiviert und unter Einhaltung der Datenschutzrichtlinien der Zentralstelle für Risikoanalyse (Zoll), dem Statistischen Bundesamt, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, den Prüfungsdiensten, Zollfahndungsämtern und Landesfinanzverwaltungen zur Verfügung gestellt.

Die Integration der Funktionalitäten des IT-Altverfahrens DOUANE in ATLAS erfolgte bereits.

Mit dem ATLAS-Release 6.0 wurden die Teile "Zolllager Typ D und E" sowie "Freier Verkehr" des Verfahrens ZADAT in das Gesamtkonzept ATLAS integriert. Mit der Einführung des aktuellen ATLAS-Release 7.0 folgten die restlichen Zolllagertypen, die aktive Veredelung, das Umwandlungsverfahren und schließlich die Ablösung des Verfahrens ALFA an den Flughäfen.

Das Verfahren KOBRA wird zu einem späteren Zeitpunkt in ATLAS überführt.

Auch internationale IT-Projekte (NCTS - New Computerised Transit System oder AES - Automated Export System) finden bei der Entwicklung von ATLAS Berücksichtigung.

Allgemeines
[Quelle: Zoll.de]

Das Bundesministerium der Finanzen stellt für die deutsche Zollverwaltung mit dem IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) die Voraussetzungen für die weitgehend automatisierte Abfertigung und Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs zur Verfügung.

Im Rahmen der Teilnehmereingabe werden Zollanmeldungen zur Überführung von Waren

vom Anmelder elektronisch erfasst, der Zollstelle elektronisch übermittelt und dort entsprechend bearbeitet. Der Anmelder erhält die Entscheidung der Zollstelle und den Bescheid über Einfuhrabgaben bzw. die Festsetzung/Anerkennung von Bemessungsgrundlagen anschließend ebenfalls auf elektronischem Weg.

Auch der weitgehende Verzicht auf die Vorlage von Unterlagen wie Rechnungen oder Präferenznachweise im Zeitpunkt der Abfertigung führt zu einer zusätzlichen Verfahrensbeschleunigung und Verschlankung des Verwaltungsverfahrens.

Neben der Reduzierung der Papiermenge ergeben sich weitere Vorteile insbesondere durch den Wegfall von Wegezeiten zur bzw. von der Zollstelle. Die Zollanmeldung kann vom Anmelder zentral an alle ATLAS-Zollstellen - also auch an Grenzzollstellen - elektronisch übermittelt werden, wodurch ggf. ein Versandverfahren zur Binnenzollstelle vermieden werden kann. Eine weitere Möglichkeit ist die Abgabe einer vorzeitigen Zollanmeldung (d.h. vor Eintreffen der Ware), um die Zollabwicklung noch weiter zu beschleunigen und damit noch schneller über die Ware zu verfügen.

Die Inanspruchnahme dieser schnellen ATLAS-Zollabwicklung setzt allerdings bestimmte Hard- und Softwareausstattungen voraus, wobei zertifizierte Softwareanbieter bzw. Dienstleister unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten anbieten. Je nach Anzahl der Abfertigungen reicht das Spektrum von einer kompletten Inhouse-Lösung (EDIFACT-Konvertierung, Datenübertragung mit X.400 bzw. FTAM, ATLAS-Software) bis hin zu einem Online-Zugang über ein Clearing-Center (Rechenzentrum).

Die Kosten sind abhängig von der Wahl der Variante, der Anzahl der Lizenzen etc. Es ist daher notwendig, sich spezielle, auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestellte Angebote bei den Softwareanbietern bzw. Dienstleistern einzuholen.

Weiterhin benötigt jeder Teilnehmer eine sog. Beteiligten-Identifikations-Nummer (BIN) für das Verfahren sowie eine Zollnummer für die Beteiligtenstammdaten. Die BIN ersetzt beim elektronischen Nachrichtenaustausch mit dem Zoll die handschriftliche Unterschrift. Durch die Eingabe der Zollnummer werden unternehmensspezifische Daten (z.B. auch für den Vorsteuerabzug) automatisch hinterlegt und plausibilisiert.

Eine optimale Nutzung von ATLAS ergibt sich mittels automatisierter Übernahme von Daten aus dem bereits bestehenden betrieblichen DV-Umfeld (Datenwiederverwendung z.B. aus Warenwirtschaftssystemen). Statt erneuter manueller Eingabe werden Vorgangsabwicklungen beschleunigt, Arbeitsaufwände und damit Kosten reduziert, die Nachvollziehbarkeit erhöht und zu einer Steigerung der Datensicherheit beigetragen.

Mit der Teilnehmereingabe werden die Voraussetzungen für eine vollständige elektronische Kommunikation zwischen Wirtschaft und Zollverwaltung geschaffen, um in Zeiten ständig wachsender und immer vielschichtigerer Aufgabenstellungen auch künftig der Wirtschaft Dienstleistungen auf hohem Niveau garantieren zu können.

Neben der Teilnehmereingabe wird auch wie bisher die Abgabe von Anmeldungen auf amtlichem Vordruck bei der Zollstelle möglich sein. Bei dieser so genannten Benutzereingabe erfasst der Zollbeamte die Anmeldungsdaten in ATLAS und der Anmelder erhält einen durch die Zollstelle ausgedruckten Bescheid über Einfuhrabgaben.

Als weitere Serviceleistung der Zollverwaltung besteht die Möglichkeit der Erstellung einer Zollanmeldung zur Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr im Normalverfahren mit Hilfe der im Internet zur Verfügung gestellten Eingabemaske (Internetzollanmeldung). Zur Unterstützung bei der Eingabe werden dem Anmelder Wertelisten aus den Anhängen zum Einheitspapier durch Auswahlmöglichkeiten sowie eine Online-Hilfe angeboten. Die Übermittlung der Anmeldungsdaten erfolgt verschlüsselt über das Internet. Anschließend gibt der Anmelder die ausgedruckte und eigenhändig unterschriebene Zollanmeldung einschließlich aller erforderlichen Unterlagen bei der ATLAS-Zollstelle ab. Diese bearbeitet daraufhin die per Internet übermittelten Anmeldungsdaten in ATLAS und druckt abschließend einen Bescheid über Einfuhrabgaben aus.

Ferner kann über das Internet die Internet-Statusauskunft aufgerufen werden. Mit dieser hat jeder Zollbeteiligte mit einer Zollnummer die Möglichkeit, im Internet Informationen zu SumA-Vorgängen seiner Zollnummer abzurufen. Einzelheiten zur Internet-Statusauskunft können dem Informationsschreiben zur Internet-Statusauskunft SumA entnommen werden.

Die Internetzollanmeldung sowie die Internet-Statusauskunft sind ein wichtiger Beitrag zur eGovernment-Initiative "BundOnline 2005" der Bundesregierung, da sie den Verwaltungs- und Verfahrensablauf u.a. durch Wegfall der Benutzereingabe erheblich beschleunigt.

 

ATLAS-Einfuhr
[Quelle: Zoll.de]

Mit dem ATLAS Release 7.0 sind im Bereich der Einfuhr die Überführung von Nichtgemeinschaftswaren in den zollrechtlich freien Verkehr, in das Zolllagerverfahren Typ A, C, D und E, in das Verfahren der Aktiven Veredelung und in das Umwandlungsverfahren möglich.

Eine Gesamtübersicht aller in Release 7.0 durch ATLAS unterstützten zollrechtlichen Bestimmungen enthält die Liste der Verfahrenscodes.

Überführung in den freien Verkehr
Die Überführung von Nichtgemeinschaftswaren in den zollrechtlich freien Verkehr wird sowohl im Normalverfahren als auch im vereinfachten Verfahren (einschließlich Abrechnung der ergänzenden Zollanmeldungen) unterstützt.

Der Verfahrensteil "Einfuhr" unterstützt

Zolllagerverfahren
Die in ATLAS Release 6.0 vorhandene Möglichkeit der Überführung von Nichtgemeinschaftswaren in ein Zolllagerverfahren des Typs D oder des Typs E (falls für letzteren ein Anschreibeverfahren bewilligt wurde) wird in ATLAS Release 7.0 um die Lagertypen A, C oder E, falls für letzteres mit der Bewilligung zum Führen eines Zolllagers die Beendigung des Zolllagerverfahrens im Anschreibeverfahren mit Gestellungsbefreiung nicht bewilligt wurde, erweitert. Die Beendigung des Zolllagerverfahrens des Typs D oder des Typs E (falls für letzteren ein Anschreibeverfahren bewilligt wurde) kann im vereinfachten Verfahren per EGZ-ZL erfolgen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Beendigung des Zolllagerverfahrens durch Überführung in ein in ATLAS umgesetztes Verfahren, Beendigungsanteile zu übermitteln.

Der Verfahrensteil "Zolllagerverfahren" unterstützt

Aktive Veredelung und Umwandlungsverfahren
Die Überführung von Nichtgemeinschaftswaren in das Verfahren der Aktiven Veredelung bzw. das Umwandlungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren unterstützt. Eine Beendigung der Aktiven Veredelung bzw. des Umwandlungsverfahrens ist im Rahmen der Übermittlung von Beendigungsanteilen möglich, soweit das Zielverfahren in ATLAS umgesetzt ist.

Der Verfahrensteil "Aktive Veredelung/Umwandlungsverfahren" unterstützt:

Hinweis: Eine Abrechnung innerhalb von ATLAS erfolgt nicht.

Bewilligungen
Alle Bewilligungen für die Überführung von Waren in den freien Verkehr im vereinfachten Verfahren, in ein Zolllagerverfahren, in ein Verfahren der Aktiven Veredelung, in ein Umwandlungsverfahren, in die Passive Veredelung sowie in die besondere Verwendung werden den Zollstellen IT-unterstützt bereitgestellt. So wird eine automatisierte Zulässigkeitsprüfung der Überführung in das jeweilige Verfahren möglich - soweit das Verfahren im IT-Verfahren ATLAS abgebildet wird.

 

Versandverfahren/NCTS
[Quelle. Zoll.de]

Unter einem von der Europäischen Kommission geleiteten Dachprojekt TCP (Transit Computerisation Project) arbeiten seit mehreren Jahren 22 Teilnehmerländer erfolgreich an der Verwirklichung eines "Neuen EDV-gestützten Versandsystems" (NCTS - New Computerised Transit System).

Funktionsumfang Verfahrensteil Versand:

Eine Liste aller am Versandverfahren beteiligten Zollstellen befindet sich in der COL (Customs Office List).
Was die Aufnahme der Teilnehmereingabe und somit die Freigabe der Teilnehmerschnittstelle betrifft, bietet die Koordinierende Stelle ATLAS in Karlsruhe weiterhin allen interessierten Wirtschaftsbeteiligten und Softwarehäusern die Möglichkeit, ihre Teilnehmersoftware zertifizieren zu lassen. Das Verfahren richtet sich nach den für ATLAS geltenden Regelungen.
Weitere Informationen sind in den Bereichen Teilnahmevoraussetzungen und Zertifizierung bereit gestellt.

Ergänzend ist anzumerken, dass jede Bewilligung, die den Status eines ZV oder ZE gewährt, den Anforderungen der ATLAS-Teilnehmereingabe entsprechen muss (VO (EG) Nr. 2787/2000 der Kommission vom 15.12.2000 und VO (EG) Nr. 993/2001 der Kommission vom 04.05.2001). Dabei ist zu betonen, dass der Datenaustausch auch durch einen Dezentralen Kommunikationspartner (DezKP) durchgeführt werden kann.

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 837/2005 des Rates vom 23. Mai 2005 (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 139 vom 02. Juni 2005) zur Änderung der Zollkodex-Durchführungsvorschriften (ZK-DVO) ist ab dem 01. Juli 2005 die Abgabe von Versandanmeldungen unter Verwendung von Informatikverfahren vorgeschrieben. Für alle Beteiligten, die als Hauptverpflichtete im gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahren bisher noch Versandanmeldungen ohne Einsatz von Informatikverfahren unter Verwendung des Einheitspapiers bei den Zollstellen abgegeben haben, besteht ab dem 01. Juli 2005 die Möglichkeit, ihre Versandanmeldung über das Internet bei den Abgangsstellen abzugeben.

In Deutschland sind schriftliche Versandanmeldungen unter Verwendung des Einheitspapiers ab dem 01. Oktober 2005 nur noch in folgenden Ausnahmefällen gem. Artikel 353 ZK-DVO zulässig (BMF-Erlass vom 20. Juni 2005):

 

Summarische Anmeldung
[Quelle: Zoll.de]

 

Die Summarische Anmeldung (SumA) wird an allen See- und Flughafenzollstellen sowie Binnen- und Grenzzollstellen eingesetzt.

Sie stellt folgende Funktionalitäten bereit:

 

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